Zum Hauptinhalt springen

Zu Protokoll gegebene Rede

Rede von Sabine Leidig,

Das Gesetz dient der Rechtsbereinigung und schafft in erster Linie eine rechtliche Grundlage für die Vegetationskontrolle an Bahnstrecken. Hier ist aus unserer Sicht die punktuelle Einschränkung von Eigentumsrechten angemessen, um die durchgehende Verfügbarkeit der Eisenbahnstrecken auch bei Extremwetter zu ermöglichen. Auch aus unserer Sicht muss es möglich sein, dass Bäume auch auf Privatgrundstücken zurückgeschnitten werden, um dem übergeordneten Interesse eines stabilen Bahnverkehrs zu dienen – mit dem entsprechenden Augenmaß. Für die Grundstücksbesitzer hat diese Regelung wiederum den Vorteil, dass die DB Netz AG dann auch die Verantwortung trägt und man sie nicht gegebenenfalls wegen auf Gleis gefallener Bäume und für Zugausfälle haftbar machen kann.

Ein zweiter Punkt betrifft die Gleisanschlussförderung. Wir sind grundsätzlich sehr für den Bau neuer und die Reaktivierung früherer Gleisanschlüsse, da dies aus unserer Sicht ein entscheidendes Element für eine stärkere Verlagerung von Transporten auf die Schiene ist. Wir halten es für einen großen Fehler, dass in den letzten 25 Jahren ein Großteil der bestehenden Gleisanschlüsse stillgelegt wurde und dass der Bund die DB AG lange Zeit einfach hat gewähren lassen, ohne dies einzuschränken. Nun ist es sehr teuer, diese Gleisanschlüsse zumindest zum Teil wiederherzustellen oder neu zu bauen; aber es ist zu begrüßen, dass dies mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Regelung für die Kostenteilung zumindest wahrscheinlicher wird.

In Ergänzung dazu sollten jedoch noch weitergehende Regelungen getroffen werden, um eine noch stärkere Verlagerung des Güterverkehrs auf die Bahn zu ermöglichen. Logistikzentren sollten ab einer bestimmten Größe einen verpflichtenden Gleisanschluss erhalten, was dann auch indirekt einen Einfluss auf die Standortauswahl hätte. Leider wurden in den letzten Jahrzehnten viele Logistikzentren an Autobahnauffahrten gebaut, die nur schwer an die Bahn anzuschließen sind. Dies sollte zukünftig verhindert werden.

Den dritten Punkt sehen wir sehr skeptisch, und wir werden uns deshalb bei der Abstimmung enthalten. Sie schaffen die Möglichkeit, dass die Träger der Straßenbaulast ein Verfahren zum Rückbau von Bahnanlagen anstoßen können. Das lehnen wir ab. Oft sind die Kommunen leider eher gegen eine alte Bahnstrecke; sie bauen lieber eine Straße, gerne auch mal direkt auf einer alten Bahntrasse. Unser Alternative wäre, dass man eine Straße vorerst ohne Bahnübergang bauen kann, wenn die Strecke stillgelegt ist. Die Kommune müsste sich dann aber verpflichten, diesen nachzurüsten, wenn die Strecke wieder befahren wird; denn wir können das Anliegen der Kommunen schon verstehen, keine Bahnübergänge über faktisch nicht genutzte Strecken für viel Geld bauen zu müssen.

Grundsätzlich aber gilt, dass wir uns mit dem Rückbau von Bahnanlagen eigentlich gar nicht mehr beschäftigen wollen und sollten. Wie kann man ernsthaft in dieser Zeit noch über den Rückbau von Bahnanlagen sprechen? Wir brauchen erheblich mehr Schienenwege und können es uns schlicht nicht leisten, auf das, was da ist, zu verzichten. Deswegen haben wir erst vor zwei Jahren in einem Antrag ein Moratorium für die Stilllegung von Bahnstrecken gefordert. Worum es doch geht, ist, endlich ein richtiges Reaktivierungsprogramm aufzulegen.