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Zu Protokoll gegebene Rede

Rede von Ulla Jelpke,

Der Gesetzentwurf sieht vor, das Ausländerzentralregister zu einem „zentralen Ausländerdateisystem“ weiterzuentwickeln. Dieses Sonderregister für Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft war schon immer fragwürdig, doch jetzt droht es endgültig zur Mega-Datenkrake zu werden.

Künftig sollen im AZR auch Daten erfasst werden, die bislang dezentral bei den Ausländerbehörden gespeichert werden. Erfasst werden sollen außerdem Asylbescheide und Gerichtsentscheidungen in asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren. Dies begründet die Bundesregierung mit einer besseren Datenqualität, schnelleren Bearbeitungsprozessen und damit, dass Unterlagen aufgrund der zentralen Speicherung und Abrufbarkeit für alle Behörden nicht mehr mehrfach eingereicht werden müssten. Diese Ziele klingen erstmal nicht schlecht. Das Problem ist, dass der Datenschutz auf der Strecke bleibt.

Schon seit Jahren beobachten wir, dass im AZR immer mehr Daten zentral gespeichert werden, auf die immer mehr Behörden zugreifen können. Es fehlt aber an Schutzmechanismen, um Datenmissbrauch zu verhindern. Betroffene können die Erfassung und Verarbeitung ihrer Daten kaum kontrollieren. So lässt sich auch nicht überprüfen, ob einzelne Datenverarbeitungsprozesse überhaupt erforderlich und verhältnismäßig sind.

Besonders heikel ist die geplante Erweiterung um Daten zu Asylverfahren. Diese erhalten hochsensible Angaben zu politischen Einstellungen, religiösen Überzeugungen oder sexuellen Orientierungen. Solche Daten haben an einem zentralen Speicherort mit automatischen Zugriffsmöglichkeiten wie dem AZR nichts verloren.

Ein Problem ist auch die Aufnahme der ausländischen Personenidentitätsnummer. Diese ermöglicht es, personenbezogene Daten aus dem Herkunftsland und solche aus Deutschland zusammenzuführen. Nutzen könnten diese Nummern alle öffentlichen Stellen, auch die Polizei und die Geheimdienste. Hier sehe ich die große Gefahr, dass sensible Daten, etwa aus dem Asylverfahren, ohne Kenntnis der Betroffenen in die Hände der Behörden des Herkunftslandes gelangen. Sehenden Auges ein solches Risiko einzugehen, ist unverantwortlich.

Die Koalition will das AZR zu einer Mega-Datenbank ausbauen, an deren verfassungs- und europarechtlichen Zulässigkeit enorme Zweifel bestehen. Das Gegenteil wäre richtig: ein Abbau dieses Datenungetüms. Für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit muss das gleiche Recht auf Datenschutz gelten wie für deutsche Staatsbürger!