Das Modellprojekt „Moped mit 15“ zeigte sich erfolgreich, und dementsprechend ist es nur logisch, dass der Weg freigemacht wird, das Mindestalter für den Erwerb eines Führerscheins der Klasse AM dauerhaft auf 15 Jahre zu senken. Wir als Linke unterstützen dieses Vorhaben voll und ganz. Jugendliche kommen somit früh in Kontakt mit den Gegebenheiten im Straßenverkehr und genießen bereits in jungen Jahren eine gewisse Autonomie.
Vernachlässigt werden darf aber nicht der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, gerade auf den ländlichen Gebieten. Nur weil die jungen Menschen nun ihr motorisiertes Zweirad haben, heißt das nicht, dass sie nicht beispielsweise auch einen Bus brauchen, der in regelmäßigem Takt fährt.
Zudem sehe ich die Ermächtigungsgrundlage für die Länder kritisch. Mir muss man mal erklären, warum der Erwerb eines Führerscheins auf Landesebene geregelt werden soll; mir fällt dazu keine Erklärung ein. Nun soll der eine Jugendliche in Dorf A also ein Moped fahren dürfen und der andere Jugendliche in Dorf B nebenan eben nicht, nur weil sein Dorf im falschen Bundesland liegt. Folglich ist da der Bund gefragt; die Länder sollten dafür keine Zuständigkeit bekommen. Nichtsdestotrotz unterstützen wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Wir als Fraktion sehen auch den Antrag der FDP-Fraktion positiv. Das begleitete Fahren ab 17 ist schlicht ein Erfolgsmodell. Durch die Begleitpersonen steigt bei den Jugendlichen das Selbstbewusstsein hinter dem Steuer, und auch die Verkehrsregeln werden besser verinnerlicht, wenn eine erfahrene Person auf dem Beifahrersitz sitzt und bei Fragen und Problemen ansprechbar ist. Die Verkehrssicherheit im Allgemeinen ist durch das begleitete Fahren ab 17 gestiegen. Diese Sonderregelung kann allerdings nur ein Baustein einer umfassenden Mobilitätserziehung sein. Jede Fahrt mit der Bahn ist bis zu 40-mal sicherer als eine Autofahrt, zudem auch ökologischer.
Dennoch ist es sinnvoll, am Modell „Begleitetes Fahren“ festzuhalten und es stetig weiterzuentwickeln. Wir sind deswegen erfreut über den Antrag der FDP-Fraktion, der die richtigen Ansätze wählt, um das begleitete Fahren sinnvoll zu ergänzen. Das Einpunktlimit ist in der Tat inkonsequent. Dass ein Fahrlehrer sich mehr Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg leisten darf als eine Begleitperson, ist schlicht und ergreifend unsinnig. Diese und andere Voraussetzungen sorgen dafür, dass Begleitpersonen, die sich dazu bereit erklären, einen Jugendlichen beim Autofahren zu begleiten, rar gesät sind. Mit dem Abbau dieser Hürden gäbe es mehr infrage kommende Begleitpersonen, somit mehr Jugendliche, die bereits früh das Führen eines Autos erlernen, und folglich auch mehr Verkehrssicherheit. Das benötigte Alter für das begleitete Fahren um ein Jahr auf 16 Jahre herabzusenken, ergibt ebenso Sinn. Wer wie wir das Wahlrecht ab 16 fordert, kann es einem jungen Menschen auch zumuten, ein Auto zu fahren.