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Zu Protokoll gegebene Rede

Rede von Norbert Müller,

Sie wundern sich vielleicht, warum ich diese Rede halte und nicht mein Kollege Sören Pellmann, der als unser Sprecher für Menschen mit Behinderung eigentlich zuständig wäre. Das liegt schlicht daran, dass in dieser sogenannten SGB‑IX- und SGB‑XII-Reform auch eine ganze Menge SGB VIII drinsteckt. Aber nicht nur ich weiß: Neun plus zwölf ist ungleich acht. Dass Sie hier versuchen, vorbei an der Fachwelt auch die Kinder- und Jugendhilfe zu verändern, ist ein Taschenspielertrick und stößt die vielen Engagierten an der Basis vor den Kopf.

Besonders absurd ist dieser Vorgang angesichts dessen, dass Sie seit über einem Jahr einen Beteiligungsprozess zur Reform eben dieses SGB VIII vor sich hertragen. Dieser wird nun hintergangen und damit endgültig zur Farce.

Zum Inhalt Ihres Omnibuspassagiers: Es ist auch überhaupt nicht ersichtlich, warum Sie hier so einen akuten Änderungsbedarf erkennen. Ab sofort soll das jeweils aktuelle Monatseinkommen maßgeblich dafür sein, wie viel von den Jugendlichen im Rahmen der Kostenbeteiligung eingezogen wird.

Die bisherige Regelung sieht vor, dass das durchschnittliche Monatseinkommen des vorangegangenen Kalenderjahres maßgeblich ist. So sähe es im Übrigen auch nach dieser Reform noch immer der § 93 Absatz 4 vor, eine Ungenauigkeit, die nur noch dadurch getoppt wird, dass sie im hier vorliegenden Gesetzentwurf einen § 90 Absatz 4 Satz 4 ändern wollen, den es gar nicht gibt.

Praktisch bedeuten die vorgesehenen Änderungen, dass die ohnehin geringe Vergütung eines Jugendlichen beispielsweise im Rahmen einer Ausbildung sofort herangezogen wird, anstatt wie bisher eine Jahresfrist zu setzen – ich frage mich, wer von Ihnen eine Ausbildung für 117 Euro monatlich angefangen hätte, wie es beispielsweise bei einer angehenden Friseurin der Fall wäre.

Die Jugendämter beschweren sich vollkommen zu Recht über den enormen Verwaltungsaufwand im Bereich der Kostenheranziehung, der in keinem Verhältnis zum Ertrag steht. Was machen Sie? Sie erhöhen den Aufwand noch einmal und führen eine monatliche statt einer jährlichen Prüfung des heranzuziehenden Einkommens ein.

Im Bereich der Kostenheranziehung gibt es nur eine vernünftige Lösung: deren Abschaffung. Sie bringt keine Erträge, bedeutet einen Personalaufwand an der definitiv falschen Stelle und, am schlimmsten, sie beschneidet in der Jugendhilfe verankerte junge Menschen in ihren Entwicklungschancen und ihrer Motivation.

Der Kern dieses Gesetzes ist ein anderer und wird in den folgenden Ausschusssitzungen und Beratungen auch von uns noch einmal herausgestellt. Doch der versteckte Fahrgast dieses Omnibusgesetzes ist es wert gewesen, auch hier noch einmal besprochen zu werden.