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Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch

Rede von Jens Petermann,

68. Sitzung des Deutschen Bundestages, 28. Oktober 2010
TOP 14: Maklerkosten gerecht verteilen
Drucksache 17 /3212
Fraktion DIE LINKE

Sehr geehrte(r) Herr/Frau Präsident(in), meine sehr verehrten Damen und Herren,

der Antrag der SPD „Maklerkosten gerecht verteilen“ ist sicher ein Schritt in die richtige Richtung, aber weshalb sollen Mieter von Mietwohnungen oder Käufer von Wohnungseigentum überhaupt irgendeinen Anteil an den Maklerkosten übernehmen? Im Moment ist es so, dass der Vermieter oder Verkäufer einen Makler bestellt, der für sein Objekt einen Mieter oder Käufer finden soll. Zahlen muss das der Mieter allein und im Falle eines Kaufs der Käufer anteilig. Es ist nicht einzusehen, warum jemand für etwas bezahlt, das er nicht bestellt hat und das ihm nicht einmal einen Nutzen einbringt.

Gerade in Großstädten wird hier die Situation der Wohnungssuchenden ausgenutzt, die oft gar keine Wahl haben und sich teilweise auf deutlich höhere Maklerprovisionen einlassen müssen, um überhaupt eine Wohnung zu bekommen. Der Wohnungssuchende ist hier eindeutig in der schwächeren Position, so dass er besonderen Schutzes bedarf. Die Verhandlungsmacht liegt bei knappem Wohnraum eindeutig beim Vermieter, so dass man hier zwangsläufig von einem Über-Unterordnungsverhältnis sprechen muss. Hier handelt es sich nicht mehr um ein im Bürgerlichen Gesetzbuch übliches Privatrechtsverhältnis auf Augenhöhe.

Um zu verhindern, dass die überlegene Position ausgenutzt wird, fordern wir eine gesetzliche Regelung. Dazu müsste das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung dahingehend geändert werden, dass eine Abwälzung von Maklerkosten auf den Vertragspartner, der gar keinen Makler bestellt hat, ausgeschlossen ist. Denkbar wäre eine Regelung ähnlich des § 555 BGB, der im Mietvertrag eine Vereinbarung einer Vertragsstrafe des Mieters ausschließt. Damit könnte der sozialen Schieflage entgegen gewirkt werden, ohne die Staatskasse um auch nur einen Cent zu belasten!
Der vorliegende Vorschlag der SPD lautet aber, dass Mieter bzw. Käufer und Vermieter bzw. Verkäufer die Kosten des Maklers zu gleichen Teilen tragen sollen. Aber wozu? Weshalb wollen Sie die Mieter und Käufer nicht ganz von dieser Last befreien? Warum, liebe Mitglieder der SPD-Fraktion, wollen Sie diese soziale Schieflage abgemildert aufrecht erhalten?

Heißt es nicht in dem alten Sprichwort „Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch“? Meines Erachtens sollte man hier einmal genau hinsehen. Die Vorteile der Maklerbeauftragung genießt größtenteils der Vermieter oder Verkäufer, dem dadurch viel Arbeit wie die Schaltung von Anzeigen, Kontakt mit Interessenten, Besichtigungen oder Terminkoordination abgenommen wird.
Und welche Vorteile genießt der zukünftige Mieter oder Käufer? Er muss sich selbst im Internet oder Zeitungen einen Überblick über die Inserate verschaffen, den Makler kontaktieren und so weiter. Zu guter letzt, zahlt er für die Musik des Vermieters oder Verkäufers bei Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages.

Auf der anderen Seite hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 16. Januar 2008 Mieter in ihre Schranken verwiesen, die eigenmächtig und ohne Rücksprache mit dem Vermieter Reparaturen beauftragten. Übersetzt heißt das, wenn zum Beispiel ein Mieter die Fliesen im Bad durch einen Fliesenleger erneuern lässt, ohne vorher seinen Vermieter oder die Hausverwaltung zu fragen, so hat er auch die Rechnung für seine „Musik“ selbst zu zahlen.

Deshalb sagt die LINKE: Es darf nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. Beauftragt ein Vermieter oder Verkäufer einen Makler, so soll er die Maklerprovision zahlen. Sollte ein Miet- oder Kaufinteressent einen Makler beauftragen, für ihn eine Immobilie zu suchen, ist es nur gerecht, wenn er auch die Maklerprovision dafür zahlt.