Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich bedauere es außerordentlich, dass die Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll geht und damit die Chance einer offenen und öffentlichen Aussprache vergeben wird.
Zugegeben: Das Thema klingt beim ersten Hören recht trocken. Die Europäische Kommission schlägt eine Richtlinie vor, welche die konzerninterne Entsendung von Drittstaatsangehörigen regelt. Betrachtet man den Vorschlag jedoch genauer, kommen Erinnerungen an die Diskussionen um die Dienstleistungsrichtlinie auf – Diskussionen, die keinesfalls lautlos und unbemerkt von der Öffentlichkeit stattgefunden haben.
Die Hauptkritik von Gewerkschaften und Linken an der Dienstleistungsrichtlinie war, dass sich durch die Entsendung von Beschäftigten innerhalb der Europäischen Union die Arbeits- und Entlohnungsbedingungen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschlechtern. Das Herkunftslandprinzip – für die entsandten Beschäftigten gelten die Arbeitsbedingungen ihrer Heimatländer – war bei den damaligen Diskussionen in aller Munde. Auch die skandalösen, arbeitnehmerfeindlichen Urteile des Europäischen Gerichtshofs zu Laval, Rüffert und Luxemburg haben noch einmal deutlich gemacht, dass die Mitgliedstaaten für entsandte Beschäftigte das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ nicht durchsetzen dürfen. Einfordern können sie nur Mindeststandards, die in der Entsenderichtlinie festgelegt sind.
Was bedeutet das konkret? Wenn ein portugiesisches Bauunternehmen seine Be-schäftigten nach Frankreich schickt, um dort eine Schule zu renovieren, dann darf Frankreich nicht verlangen, dass für die portugiesischen Bauarbeiter der gleiche Lohn, der gleiche Urlaubsanspruch, die gleichen Ruhezeiten etc. gelten wie für ihre französischen Kollegen. Das macht die portugiesischen Bauunternehmen besonders billig – und setzt die französischen Standards unter Druck. Die Folge sind Lohn- und Sozialdumping, schlechtere Löhne und Arbeitsbedingungen in allen Ländern der EU.
All dies passiert schon seit Jahren – politisch gewollt oder zumindest ohne effektive Gegenwehr durch die verantwortlichen Regierungen, auch die deutsche Bundesre-gierung!
Die Konzernentsenderichtlinie ist nun eine weitere Stufe in diesem Prozess des organisierten Lohn- und Sozialdumpings. Es geht hierbei ebenfalls um die Entsen-dung von Beschäftigten, allerdings nicht von Bürgerinnen und Bürgern aus EU-Mitgliedstaaten, sondern von außerhalb der EU, aus sogenannten Drittstaaten.
International tätige Konzerne sollen nach dem Willen der Europäischen Kommission in Zukunft ihre Beschäftigten für einige Jahre in ihre Niederlassungen innerhalb der EU entsenden können. Auf diese Weise soll die Wettbewerbsfähigkeit der Konzerne steigen – auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer!
Genau wie bei der Entsendung von EU-Beschäftigten dürfen die Mitgliedstaaten, in welche die Drittstaatsangehörigen entsandt werden, in Bezug auf Entlohnung und Arbeitsbedingungen nur die eben genannten Mindeststandards einfordern. Und es kommt sogar noch schlimmer: Wenn die Drittstaatsangehörigen innerhalb der EU weitergesandt werden, gelten an den weiteren Beschäftigungsorten nur die Bedin-gungen des Erstaufnahmestaates.
Was bedeutet das konkret? Ein europaweit tätiger Baukonzern mit einer Niederlas-sung (Hauptsitz ist nicht notwendig) in Bangladesch beschäftigt dort Menschen, die eine einjährige Ausbildung mit einem Zeugnis abgeschlossen haben – dann gelten sie der Richtlinie nach als Fachkräfte. Er entsendet sie in seine slowakische Niederlassung. Dort sind sie ihren slowakischen Kolleginnen und Kollegen nur in Bezug auf die Mindeststandards gleichgestellt, bei den Löhnen auch nur dann, wenn es einen gesetzlichen Mindestlohn oder einen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag gibt. Damit nicht genug: Der Konzern kann diese Beschäftigten von der Slowakei aus in seine Niederlassungen in allen anderen Mitgliedstaaten entsenden – wo sie dann zu den in der Slowakei geltenden Mindestarbeitsbedingungen arbeiten dürfen! Das ist nichts anderes als das Herkunftslandprinzip! Die Auswirkungen auf Arbeitsplätze und Einkommenschancen werden verheerend sein!
Es kann einfach nicht sein, dass von der europäischen Ebene ständig versucht wird, die nationale Sozialstaatlichkeit zu untergraben. Der vorliegende Richtlinienentwurf ist auch deshalb besonders perfide, weil er Beschäftigte aus Drittstaaten für dieses Ziel missbraucht. Es geht der Kommission mit ihrem Vorschlag keineswegs darum, diesen Menschen hier Beschäftigungschancen oder gar eine Lebensperspektive zu schaffen. Im Gegenteil: Sie dürfen nur einreisen, wenn sie für ein Unternehmen nützlich sind und müssen immer wieder in ihre Heimatländer zurückkehren – euphemistisch spricht man hier von zirkulärer Migration. Sollten die Beschäftigten es wagen, sich gegen ihre miserablen Arbeitsbedingungen in der EU zu wehren, so können sie dies nur vor Gerichten ihres Heimatstaates tun! Die Kündigung und damit Abschiebung in ihr Heimatland, wo sie dann arbeitslos sind, wäre ihnen gewiss. Auf diese Weise entsteht – wie die IG BAU in ihrer Kritik am Richtlinienentwurf treffend schreibt – eine „neue Klasse von völlig unternehmensabhängigen Lohnsklaven.“
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,
lassen Sie es mich noch einmal zusammenfassen: Die Konzernentsenderichtlinie würde nach ihrer Verabschiedung eine neue Runde im europaweiten Lohn- und Sozialdumping einläuten, auf dem Rücken wehrloser Drittstaatsangehöriger. Dies würde dem Sozialen Europa – sofern man überhaupt noch davon sprechen kann – den Todesstoß versetzen.
DIE LINKE fordert die Bundesregierung daher in ihrem Antrag auf, den Richtlinien-entwurf im Ministerrat abzulehnen. Statt dessen soll sich die Bundesregierung end-lich auf wirksame Schritte in Richtung eines sozialen Europa einsetzen. Dazu gehört an erster Stelle die Einführung einer Sozialen Fortschrittsklausel!