Zum Hauptinhalt springen

Verfolgte Homosexuelle rehabilitieren und entschädigen

Rede von Barbara Höll,

Die Nachkriegszeit in beiden dt. Staaten aufarbeiten

Herr Präsident,

sehr geehrte Damen und Herren,

es ist höchste Zeit, dass wir uns um das Schicksal von Frauen und Männern kümmern, denen unglaubliches Unrecht geschehen ist - und deren Menschenwürde zutiefst verletzt wurde.

1956 wurde der Medizinstudent Hans Z. in Hamburg wegen Vergehens gegen den § 175 in fünfzehn Fällen, zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Das Gericht betonte, dass Z. die Männer mit denen er Sex hatte, „noch tiefer in ihr Laster hineingetrieben“ habe. Strafverschärfend war damals, dass Z. seine Schuld nicht einsah. Nach sechzehn Monaten Haft wurde Z. auf Bewährung entlassen. Er verlor obendrauf seinen Studienplatz und arbeitet fortan als Hafenarbeiter.
1960 wurde er an der Hochschule für bildende Künste angenommen. 1964- kurz vor Abschluss seines Studiums wurde er erneut nach §175 verurteilt. Diesmal zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe. Sein Stipendium wurde gestrichen und er musste wieder in den Hafen gehen. Der Versuch als Taxifahrer zu arbeiten scheiterte schließlich, weil sich das Verkehrsamt weigerte, einem zweimal wegen des §175 Vorbestraften, die Lizenz zum Taxifahren auszustellen. Beim Verlassen des Verkehrsamts wurde Z. von einem LKW erfasst, er starb.

Das geschah im Deutschland der frühen Nachkriegszeit. Die Liebe von Mann zu Mann wurde strafrechtlich verfolgt und die Liebe zwischen Frauen war nicht lebbar. Und das war in beiden deutschen Staaten so.
Wie mussten sich da wohl überlebende schwule Männer, die während der Nationalsozialismus wegen ihrer Liebe ins KZ geworfen und mit dem Rosa Winkel stigmatisiert wurden, fühlen?

Erinnern wir uns: In beiden deutschen Staaten galt nach dem Krieg der von den Nazis verschärfte §175,
-in der Bundesrepublik bis 1969, in der DDR bis 1950.
Bestrafungen waren die menschenverachtende Realität: Etwa 50.000 Männer wurden im Westen und etwa 3.000 im Osten Deutschlands verurteilt. Wer nach dem §175 verfolgt wurde, verlor oft seine berufliche und obendrauf gar seine bürgerliche Existenz.

Das christliche Familienideal im Westen hieß für die Frau: Kinder, Küche, Kirche. Der treusorgende Ehemann war der Ernährer. Besonders zwischen 1955 und 1965 wurden zehntausende Männer im Westen dafür bestraft, dass sie Männer liebten. Frauen, die Frauen liebten, wurden nicht strafrechtlich verfolgt aber diskriminiert. Auch sie hatten keinen Platz in der Gesellschaft. Sie gingen Ehen zum Schein ein. Sie maskierten sich.

Aber: In beiden deutschen Staaten galt die Würde homosexueller Männer und lesbischer Frauen bis weit in die 60iger Jahre nichts.Und erst 1968 bzw. 1969 wurde der § 175 in beiden Staaten stark liberalisiert.

Zwar unterschied sich die Homosexuellenpolitik - Im Westen galt das christliche Familienbild, im Osten das staatssozialistische Familienideal -, doch in beiden Staaten hatte die Liebe von Hans Z. wie auch die lesbische Liebe keinen Raum. Es war überfällig, dass der Bundestag im Jahr 2002, die im Nationalsozialismus ergangenen Urteile nach den § 175 und 175a mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege aufgehoben hat und die Verurteilten damit rehabilitierte.
Meine Fraktion und ich sagen: Begangenes Unrecht wird nie Ungeschehen. Aber wir können und müssen uns bei den lesbischen und schwulen Opfern dieser Verfolgung und Diskriminierung entschuldigen und ihnen sagen, das die Würde des Menschen unantastbar ist. Ich fordre gleichermaßen, die schwulen Männer, die strafrechtlich verurteilt wurden, zu entschädigen.

Das gebietet auch unser Rechtsverständnis. Deshalb fordere ich sie auf, unserem Antrag zu folgen. Der Bundestag hat im Jahr 2000 einstimmig die Strafdrohung gegen homosexuelle Bürger als „Verletzung der Menschenwürde“ bezeichnet. Wir müssen heute den zweiten Schritt wagen und den Worten Taten folgen lassen.