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Verbraucherfreundliche Regelungen im EU- Zahlungsverkehr gefordert

Rede von Ulla Lötzer,

Es ist grundsätzlich der falsche Ansatz im Antrag der Regierungskoalition, auf die Beschränkung auf die Selbstregelung durch die Bankenverbände zu vertrauen. Hier zeigt sich, dass der Antrag vor allem den Interessen der Banken und nicht der Verbraucherinnen und Verbraucher dienen soll. Die Vergangenheit hat doch gezeigt, dass Empfehlungen nicht ausreichen, um die Kreditwirtschaft zu verbraucherfreundlichem Verhalten zu bewegen. Wo bleibt denn die Umsetzung der EU-Empfehlungen für eine Neufassung der Haftungsregelungen bei Zahlungskarten durch die Kreditwirtschaft? Fehlanzeige! Ulla Lötzer in der zu Protokoll gegebenen Rede der Debatte zum grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr im EU-Binnenmarkt.

Die Linksfraktion hält die Schaffung eines neuen Rechtsrahmens für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr im Binnenmarkt für notwendig. Die derzeitige Situation ist für die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht durchschaubar. Die Gebührenpraxis der Banken ist intransparent. Wird eine grenzüberschreitende Überweisung in Deutschland aufgegeben, so ist es für den Überweisenden kaum möglich, sich vorab über die Kosten zu informieren, da deutsche Banken diesbezüglich weder weiterhelfen können noch müssen. Die Bank des Empfängerlandes muss keine Auskunft geben, da der Überweisende kein Kunde der Bank ist. Dazu kommt, dass dazwischen geschaltete Banken ebenfalls weitere Gebühren einbehalten können. Ob solche Banken eingeschaltet werden kann von Verbraucherseite aus nicht beeinflusst werden. Die Gebühren liegen zudem zum Teil weit über den Gebühren im Zahlungsverkehr im Inland. Gerade im Euroraum ist es überhaupt nicht begründbar, weshalb grenzüberschreitende Überweisungen mit zum Teil horrenden Kosten verbunden sind. Wir teilen die Auffassung der Koalitionsfraktionen, dass rein innerstaatliche Zahlungsvorgänge nicht von einer EU-Richtlinie erfasst werden, sollen. Wir teilen auch die Auffassung der Koalition, dass es keine vereinfachte Aufsicht für Unternehmen, die reine Finanztransfergeschäfte anbieten, geben darf. In Deutschland sind Zahlungsdienstleistungen grundsätzlich ein Bankgeschäft und die Unternehmen bedürfen dementsprechend einer Bankerlaubnis. Die Unterstellung unter die Bankaufsicht sowie die Ausstattung mit einem Mindesteigenkapital muss auch für Zahlungsinstitute auf EU-Ebene gelten. Ansonsten tragen gerade in vorausbezahlten Systemen die Verbraucherinnen und Verbraucher das volle Ausfallrisiko im Falle eines Konkurses. Was jedoch der grundsätzlich falsche Ansatz in Ihrem Antrag ist, ist die Beschränkung auf die Selbstregelung durch die Bankenverbände. Hier zeigt sich, dass Ihr Antrag vor allem den Interessen der Banken und nicht der Verbraucherinnen und Verbraucher dienen soll. Die Vergangenheit hat doch gezeigt, dass Empfehlungen nicht ausreichen, um die Kreditwirtschaft zu verbraucherfreundlichem Verhalten zu bewegen. Wo bleibt denn die Umsetzung der EU-Empfehlungen für eine Neufassung der Haftungsregelungen bei Zahlungskarten durch die Kreditwirtschaft? Fehlanzeige! Wir brauchen klare rechtliche Vorgaben, die die Stellung der Verbraucherinnen und Verbraucher stärkt. Notwendig ist eine volle Transparenz bei den Gebühren und eine Verkürzung der Dauer der Wertstellung. Wir brauchen eine Rückvergütungspflicht des Anbieters von Zahlungsdienstleistungen bei Streitigkeiten zwischen Kunden und Händlern. Wir brauchen eine Beweispflicht des Zahlungsdienstleisters, dass eine von ihm durchgeführte Zahlung korrekt durchgeführt wurde. Und wir brauchen eine Beweislastumkehr zulasten der Anbieter im Falle des Missbrauches bei Onlinegeschäften. Dies ist schon deshalb geboten, da der Verbraucher keinen Einfluss auf die vom Anbieter verwendeten Sicherheitsstandards hat. Eine Richtlinie für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr im Binnenmarkt ist notwendig, die Ausgestaltung muss sich ganz klar am Verbraucherschutz orientieren.