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UN Konvention

Rede von Ilja Seifert,

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist ein großer Wurf. Wenn diese erste Menschenrechtskonvention des 21. Jahrhunderts ihre Wirkung voll entfaltet, verändert das nicht nur das Leben von 600 Millionen Menschen mit Behinderungen auf der Welt und über acht Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland, sondern auch die Gesellschaft im Ganzen und die Lebenssituation von uns allen, auch von Ihnen, meine Damen und Herren. Daran ändern weder die kleinlichen Versuche der Bundesregierung, die Konvention durch eine inadäquate Übersetzung und eine wirklichkeitsfremde Denkschrift abzuschwächen, noch die ebenso peinliche Platzierung der Beratungen im Bundestag zu mitternächtlicher Stunde durch die Koalitionsfraktionen etwas. Bezeichnend bleibt die Art und Weise der Ratifizierung der UN-Konvention in unserem Land.
Für mich war die Erarbeitung der Konvention unter aktiver Mitwirkung der Betroffenen am UN-Hauptquartier in New York beispielhaft. Die Tatsache, dass die BRD zu den Erstunterzeichnern gehörte, hat mich sehr gefreut. Danach begann das fast zwei Jahre dauernde Trauerspiel, dessen Ergebnis wir heute auf dem Tisch haben.
Wenn dann mein geschätzter Kollege Hubert Hüppe, CDU, in einem Zeitungsinterview sagt: „Mir wäre Genauigkeit lieber gewesen als Schnelligkeit. Viele Selbsthilfeverbände haben darauf gedrängt, mit der Ratifikation unbedingt in diesem Jahr fertig zu werden … Ich selbst habe sowohl Probleme mit der deutschen Übersetzung wie auch mit der sogenannten Denkschrift der Bundesregierung.“ Das ist schon sehr unverfroren. Nun schiebt er auch noch der Behindertenbewegung die Schuld für die skandalöse Übersetzung und Denkschrift in die Schuhe. Dabei ist die Ursache nicht die fehlende Zeit, sondern der mangelnde Wille in seiner Partei und bei seinem Koalitionspartner.
Um es in aller Deutlichkeit zu sagen: Die UN-Konvention ist für uns, die Menschen mit Behinderungen, unsere Angehörigen und die selbstbestimmte Behindertenbewegung als Ganzes ein wichtiges Instrument im Kampf um unser Recht auf umfassende Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und um die freie Entfaltung unserer Persönlichkeit. Sie, die Regierungen in Bund und Ländern, können uns die Handhabung vielleicht erschweren, aber nicht verhindern. Und die Linke wird fest an der Seite der emanzipatorischen Behindertenbewegung stehen.
Die Konvention mit ihren 50 Artikeln stellt praktisch alle Politikbereiche vor neue Herausforderungen. Ich greife hier beispielhaft nur vier heraus. In Art. 19 „Selbstbestimmt Leben und Einbeziehung in die Gemeinschaft“ heißt es im Punkt a): Die Vertragsstaaten gewährleisten, dass „Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben“. Dies fordert unter anderem umfassende Veränderungen in der Wohnungspolitik, ebenso im Heimrecht und in der Heimpraxis. Auch muss barrierefreies Bauen in allen Bereichen zur Regel werden.
Mit Art. 24 „Bildung“ haben die Vertragsstaaten unter anderem sicherzustellen, dass „Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben“, siehe Abs. 2 b. In Deutschland können derzeit gerade einmal 15 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen an Regelschulen lernen - 85 Prozent bleibt dies noch verwehrt.
Mit Art. 32 „Internationale Zusammenarbeit“ sind die Staaten gefordert, dass die internationale Zusammenarbeit einschließlich internationaler Entwicklungsprogramme Menschen mit Behinderungen einbezieht und sie die dazu erforderliche Barrierefreiheit schaffen. Und wenn man Art. 4 „Allgemeine Verpflichtungen“ ernst nimmt, darf es zum Beispiel kein Förderprogramm von Trägern der öffentlichen Gewalt mehr geben, welches nicht im Einklang mit der Konvention handelt. Öffentlich geförderte Infrastrukturprojekte, kulturelle Aktivitäten oder Jugendaustausche, die nicht barrierefrei sind, darf es künftig nicht mehr geben.
„Nichts über uns ohne uns“ - dieses Credo der Behindertenbewegung spiegelt sich ebenfalls in Art. 4 Abs. 3 wider, in dem es heißt: „Bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten … bei … Entscheidungsprozessen in Fragen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, führen die Vertragsstaaten mit den Menschen mit Behinderungen, einschließlich Kinder mit Behinderungen, über die sie vertretenden Organisationen enge Konsultationen und beziehen sie aktiv ein.“ Diese Verpflichtung zur aktiven Einbeziehung gilt für nahezu alle Politikfelder in Bund, Ländern und Kommunen.
Bei der raschen Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes der Konvention in das politische und praktische Alltagsleben könnte das gleich mal praktiziert werden. Erst gestern erklärten sich die im Deutschen Behindertenrat, DBR, zusammengeschlossenen Organisationen dazu abermals ausdrücklich bereit. Greifen Sie das Angebot auf!
Erstaunlich ist, wenn heute Vertreter aller Fraktionen und die gesamte Behindertenbewegung auf die gravierenden Fehler der vorliegenden deutschen Übersetzung mit ihren inhaltlichen Auswirkungen verweisen und die Bundesregierung andererseits im Wissen um diese ihre Übersetzung mit dem Gesetz zur „amtlichen“ erklärt. Auf meine Anfrage erläutert sie am 11. November dann auch noch, dass sie „keinen Anlass für eine Modifikation des deutschen Textes“ sieht, Drucksache 16/10945. Deswegen der Änderungsantrag der Linken, das Wort „amtlich“ zu streichen. Damit gäbe der Bundestag ein Signal, dass zum Beispiel unter Einbeziehung der „Schattenübersetzung“ von Netzwerk Art. 3 - ich verwende sie, auch in dieser Rede - diese Übersetzung noch einmal auf den Prüfstand kommt. Insofern werbe ich hier um Zustimmung von allen Fraktionen.
Die Linke fordert mit ihrem heute auch zur Abstimmung stehenden Entschließungsantrag Korrekturen an der vorliegenden Übersetzung, eine klare Distanzierung von der wirklichkeitsverfälschenden Denkschrift und vor allem ein Konzept zur Umsetzung der Konvention ins Bundes- und Länderrecht und ins reale Leben. Ähnliche Forderungen finden sich auch in den Anträgen der Grünen und der Koalition - denen wir deswegen ebenfalls zustimmen werden. Das betrifft auch den FDP-Antrag, wobei ich hier ausdrücklich Punkt 2 des Antrages widerspreche. Es ist eine Mär, wenn Sie behaupten, dass eine Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen, zum Beispiel der Kündigungsschutz und Zusatzurlaub im Arbeitsrecht, die Ursache für die doppelt so hohe Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen im Vergleich zu den „Schwerstmehrfachnormalen“ seien. Allerdings geben sie damit auch ein klares Signal, was für ein elitäres Freiheitsideal und Menschenbild die FDP vertritt.
Abschließend möchte ich mich namens der Linken sehr herzlich bei denen bedanken, die als Teil der selbstbestimmten Behindertenbewegung maßgeblichen Anteil am Zustandekommen der Behindertenrechtskonvention haben. Stellvertretend nenne ich hier Professor Theresia Degener, Dr. Sigrid Arnade, Sabine Häfner und Klaus Lachwitz.
Wenn man sich nur vor Augen hält, wie weit die Definition von Behinderung in der UN-Konvention von der in einschlägigen deutschen Gesetzen entfernt ist, ahnt man die Größe der Aufgabe, die vor uns liegt, und die Kraft, die sich entfalten kann, wenn sie nur wirklich freigesetzt wird: „Das Verständnis von Behinderung (entwickelt) sich ständig weiter und … Behinderung (entsteht) aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren …, die sie an der vollen und wirksamen Teilhabe auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen an der Gesellschaft hindern.“ So heißt es in der Präambel, Punkt e. Sicher, mit der Ratifizierung der Konvention ist zunächst nur ein kleines Problem gelöst. Trotzdem haben wir heute einen Grund zum Feiern. Morgen beginnt der Kampf, um die Umsetzung der Konvention ins Alltagsleben.