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Umwelt schützen, Gerechtigkeit schaffen – Nagoya effektiv umsetzen

Rede von Birgit Menz,

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Liebe Gäste!

Es war ein hartes Ringen, bis sich die 193 Vertragsstaaten der Biodiversitätskonvention auf die Verabschiedung des Nagoya-Protokolls einigen konnten. Auf Drängen der Entwicklungsländer wurde 2010 mit dem völkerrechtlich verbindlichen Protokoll das dritte große Ziel der Konvention - der faire Ausgleich von Vorteilen, die durch die Nutzung und Kommerzialisierung genetischer Ressourcen und traditionellen Wissens erlangt werden - endlich umgesetzt.

Lassen Sie mich eines klarstellen: Wir begrüßen ganz ausdrücklich die Ratifizierung des Nagoya-Protokolls.

(Beifall bei der LINKEN)

Begründung: weil es einen entscheidenden Beitrag zum Schutz der Artenvielfalt und zu mehr Gerechtigkeit leistet.

Gerade weil uns die Wirksamkeit des Protokolls am Herzen liegt, ist uns der vorliegende Gesetzesentwurf zu dessen nationaler Umsetzung nicht gut genug. Wir lehnen ihn deshalb in der bestehenden Form ab.

Der deutsche Gesetzentwurf schafft weder für die Grundlagenforschung noch für die Wirtschaft ausreichende Rechtssicherheit. Das ist ein großes Problem. Wenn der Gesetzentwurf Forschung und Innovation nicht hemmen soll, muss vor allem die nichtkommerzielle Grundlagenforschung mit Informations- und Beratungsangeboten unterstützt werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Bundesamt für Naturschutz als zuständige Behörde sagt schon jetzt, dass mit den vorhandenen Stellen weder eine solche Beratung noch - viel schlimmer; ich zitiere - „ein völker- und europarechtskonformer Vollzug von Nagoya-Protokoll und europäischer Verordnung“ gewährleisten werden kann. Das darf nicht sein.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Linke fordert deshalb, die notwendigen Planstellen zu schaffen, und hat einen entsprechenden Antrag für die Haushaltsdebatte verfasst.

(Beifall bei der LINKEN)

Auch die geforderten Offenlegungspflichten gehen nicht weit genug, um dem Patentamt eine wirkungsvolle Kontrolle zu ermöglichen. Hier muss dringend nachgebessert werden: Statt „Angaben zum geographischen Herkunftsort“ muss ein Nachweis über den legalen Zugang zu den genetischen Ressourcen verlangt werden. Fehlende Angaben würden zur Konsequenz haben, dass ein Patentgesuch nicht weiter verfolgt wird. Außerdem muss auch hier neben den genetischen Ressourcen traditionelles Wissen explizit einbezogen werden.

Das gravierendste Problem aber ist, dass der Gesetzentwurf Unklarheiten gerade da schafft, wo Klarheiten unbedingt erforderlich sind, nämlich bei der kommerziellen Nutzung. Es stimmt: Die Definition von „Nutzung“ und „Nutzer“, die die EU-Verordnung zugrunde legt, ist hier wenig hilfreich. Die Bundesregierung hätte aber durchaus genug Spielraum gehabt, hier eine Verbesserung vorzunehmen. Spanien macht uns das vor. Der spanische Gesetzentwurf sieht vor, dass bei Missachtung der Sorgfaltspflichten die sofortige Aussetzung nicht nur der Nutzung genetischer Ressourcen, sondern explizit auch der Kommerzialisierung verfügt werden kann. Mit diesen Vorschriften kann also direkt in die illegale Vermarktung eingegriffen werden.

Um es klar zu sagen: Der deutsche Gesetzesentwurf verhindert nicht, dass deutsche Patente vergeben werden können, die auf illegalem Zugang oder der unrechtmäßigen Nutzung von genetischen Ressourcen und damit verbundenem traditionellen Wissen beruhen. Er verhindert ebenso wenig die Vermarktung von Produkten, die aus illegaler Forschung und Entwicklung entstehen. Einer der Sachverständigen hat dies als „im entwicklungspolitischen Kontext nur schwer vermittelbar“ bezeichnet. Ich bezeichne das als ungerecht und unverantwortlich.

(Beifall bei der LINKEN)

Vor nicht einmal drei Wochen hat die Welt sich in New York auf eine umfassende Armuts-, Entwicklungs- und Umweltagenda geeinigt. Ein zentraler Erfolg dieser Agenda war, dass sie für alle gilt und dass alle dazu aufgefordert werden, zu handeln. Dieses neue gemeinsame Handeln soll von einem neuen Miteinander begleitet werden, der globalen Partnerschaft. Dabei geht es nicht darum, mehr Verantwortung auf die Entwicklungsländer abzuschieben, sondern es geht um Gerechtigkeit und gegenseitiges Vertrauen. Was hat das nun mit der heutigen Abstimmung zu tun? Nicht einmal drei Wochen nach der Unterzeichnung dieser Agenda soll der Deutsche Bundestag ein Gesetz verabschieden, das geeignet ist, das Vertrauen von Entwicklungs- und Schwellenländen in die Verlässlichkeit der Industriestaaten zu beschädigen; denn die Verlässlichkeit, so legt es der Entwurf nahe, könnte sehr schnell dort enden, wo der Profit beginnt. Das wäre ein falsches Zeichen.

(Beifall bei der LINKEN)

Das können wir nicht unterstützen. Wir brauchen ein Gesetz, dass das Nagoya-Protokoll im Sinne des Schutzes unserer Umwelt und im Sinne der Gerechtigkeit bestmöglich umsetzt. Was Sie uns hier anbieten, ist schlichtweg nicht gut genug.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)