Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen,
Der uns vorliegende Gesetzentwurf trägt nach wie vor einen etwas irreführenden Namen – um den EU-Beitritt Kroatiens geht es nämlich nur am Rande. Steuerjahresgesetz 2014 wäre wohl passender gewesen. Aber vielleicht kommt ein solches ja auch noch in der zweiten Hälfte dieses Jahres, angesichts der vielen Baustellen in der Steuerpolitik.
Aber zurück zum Entwurf. In großen Teilen handelt es sich bei dem hier von der Bundesregierung vorgelegten Wirrwarr um eine, salopp formuliert, Entrümpelung des Steuerrechts. Die Fraktion DIE LINKE begrüßt ein solches Vorhaben ausdrücklich! Insbesondere im nahezu undurchdringlichen Labyrinth des Einkommensteuergesetzes ist ein Großreinemachen nämlich dringend notwendig.
Jedoch hätten Sie, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition bedenken sollen, dass sich bei einem solchen Großvorhaben schnell der eine oder andere Fehler einschleichen kann. Sowohl durch den Bundesrat, als auch durch die Sachverständigen in der Anhörung zu vorliegendem Entwurf im Finanzausschuss wurde angeregt, für eine sorgfältige Überprüfung noch etwas mehr Zeit einzuräumen. Darauf sind Sie bedauerlicherweise nicht eingegangen und ich befürchte, dass sich noch einige Schwachstellen in ihrem Mammutentwurf auftun werden.
Aber auch bereits jetzt gibt es schon einiges zu kritisieren. So wollen Sie zum Beispiel, meine Damen und Herren von der Bundesregierung, ambulante Reha-Leistungen zu Lasten der Kommunen von der Gewerbesteuer befreien. Meine Damen und Herren, falls Sie es immer noch nicht mitbekommen haben sollten – viele Kommunen sind quasi pleite! Was Sie hier machen ist eine weitere Steuersubventionierung der Privatisierung des Gesundheitssektors, das hat mit verantwortungsvoller öffentlicher Daseinsvorsorge leider nichts zu tun.
An anderer Stelle in Ihrem Entwurf führen Sie eine Steuerpflicht für Gewinne aus gebrauchten Lebensversicherungen ein. Dabei scheint es Ihnen offenbar nichts auszumachen, dass Geschäfte mit gebrauchten Lebensversicherungen häufig eine Spekulation auf den Tod des Versicherungsnehmers darstellen. Solche Spekulationen sind aber ethisch schlichtweg nicht tragbar und gehören daher nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE grundsätzlich verboten.
Versteckt in Ihrem Wust verschiedenster Gesetzesänderungen sind auch Regelungen, die auf den ersten Blick ganz harmlos wirken, aber für die Betroffenen tatsächlich verheerende Auswirkungen haben könnten. Nehmen wir z.B. die geplanten Änderungen im Steuerberatungsgesetz. Da führen Sie zum einen für die Finanzbehörden die Pflicht ein, in bestimmten Fällen unbefugte Hilfeleistungen in Steuersachen an die Steuerberaterkammern zu melden. Obendrein werden die Steuerberaterkammern dann noch verpflichtet in diesen Fällen wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Im Ergebnis sollen also die Finanzbehörden bei den Steuerberaterkammern petzen und die Steuerberaterkammern dann die Verpetzten mit Klagen überziehen. Meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, erstens ist das hier rechtsdogmatisch fragwürdig, vermischen Sie doch staatliche Sanktionen und zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Zweitens erschweren Sie hier den ohnehin gegenüber Steuerberaterinnen und Steuerberatern benachteiligten Buchhalterinnen und Buchhaltern ihre Berufsausübung ganz erheblich, da diese ständig fürchten müssen, in rechtlichen Grauzonen zu agieren und in der Folge mit Bußgeldern und Schadensersatzansprüchen überzogen zu werden. Das ist, mit Verlaub, ständisch orientierte Interessenpolitik zu Gunsten der Steuerberaterlobby!
Meine Damen und Herren, ich habe es eingangs schon erwähnt, die Fraktion DIE LINKE begrüßt eine übersichtlichere Gestaltung des Steuerrechts ausdrücklich! Nur leider ist der von Ihnen vorgelegte Entwurf eben etwas vorschnell und schwächelt in den besagten Teilen. Daher können wir hier leider keine Zustimmung geben, sondern werden uns der Stimme enthalten.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!