Das Ehegattensplitting entspricht nicht mehr den gesellschaftlichen Realitäten - seine Abschaffung kann Mittel für die gezielte Förderung von Kindern durch deutliche Anhebung des Kindergeldes und Ausbau flächendeckender Kinderbetreuungseinrichtungen freisetzen. Nicht die Ausweitung des Privilegs der Ehe auf eingetragene Lebenspartnerschaften kann das Ziel sein sondern Individualbesteuerung mit Freibetragsregelung zur Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen. Barbara Höll in der Protokoll gegebenen Rede der Debatte um die Individualbesteuerung.
Die Forderung nach Abschaffung des steuerlichen Privilegs des Ehegattensplittings durch die Einführung einer Individualbesteuerung wird von unserer Fraktion unterstützt. Bereits seit Jahren ist dies eine Kernforderung unseres Steuerkonzepts, insbesondere weil die ursprüngliche Zielstellung bei der Einführung dieser steuerlichen Regelung, das Leben von Familien mit Kindern finanziell zu erleichtern, über die Jahrzehnte hinweg, immer stärker in den Hintergrund gerückt ist. Der Staat sollte seine begrenzten finanziellen Mittel zielgerichtet auf die Förderung des Zusammenlebens mit Kindern richten. Dies könnte und sollte unter anderem durch die deutliche Anhebung des Kindergeldes und den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen geschehen. Dafür notwendige finanzielle Mittel lassen sich auch aus dem Übergang zur Individualbesteuerung erzielen. Nicht ganz unerheblich dürfte im Übrigen die damit zu realisierende tatsächliche Steuervereinfachung sein. Gleichzeitig würde hiermit der veränderten gesellschaftlichen Realität Rechnung getragen, indem nicht mehr ausschließlich eine bestimmte Lebensweise, die Ehe, privilegiert wird. Im Unterschied zu Bündnis 90/Grünen geht es uns jedoch nicht einfach um die Ausweitung eines Privilegs auf eine weitere Personengruppe, die eingetragenen Lebenspartnerschaften, auch wenn ich ihre Überlegung nachvollziehen kann. Eine tatsächliche Lösung des Problems werden wir nur erreichen, wenn wir das Ehegatten- und Realsplitting in eine Freibetragsregelung zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltsbeiträgen umwandeln. Wir schlagen vor: Ist das Einkommen der Unterhaltsempfänger niedriger als das steuerfreie Existenzminimum (Grundfreibetrag), kann die jeweilige Differenz vom Einkommen der Unterhaltsleistenden abgezogen werden. Diese Regelung ist auch für andere Unterhaltsverpflichtungen anzuwenden, wenn dadurch öffentliche Mittel (z. B. Sozialhilfe) eingespart werden.
Übergang zur Individualbesteuerung ist Kernpunkt des Steuerkonzepts der Linken
Rede
von
Barbara Höll,