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Transparenz und Kontrolle öffentlicher Unternehmen

Rede von Ulla Lötzer,

Die Beteiligung der öffentlichen Hand an Unternehmen bringt eine besondere Verantwortung mit sich. Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht auf Transparenz und Kontrolle der Unternehmen und auf Rechenschaft über die Verwendung der öffentlichen Gelder. Dazu gehört auch die Vergütung der Geschäftsführung, sowie der Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder. In diesem Sinne können wir dem Antrag der Grünen zustimmen.

Für eine Führung eines Unternehmens im Interesse der Öffentlichkeit reicht das allerdings nicht aus. Wir brauchen endlich eine Änderung des Aktienrechts. Aufsichtsratsmitglieder des Bundes müssen „im Namen der Bundesregierung“ oder „im Namen des Bundes“ handeln. Das „Gemeinwohl“ muss Vorrang vor den Unternehmensinteressen bekommen. Derzeit sind – so der Bundesgerichtshof - die Aufsichtsratsmitglieder im Falle vorliegender kollidierender Interessen zwischen Gemeinwohl und Unternehmenswohl nämlich in erster Linie dem Wohl des Unternehmens verpflichtet.

Der Public Corporate Governance Kodex wurde von einigen Bundesländern übernommen und soll auch für kommunale Unternehmen gelten. Öffentliche Dienstleistungen und Güter sind das Fundament einer Gesellschaft, in der alle Menschen an gesellschaftlichen Prozessen teilhaben können. Über den engen Begriff der Daseinsvorsorge hinaus gibt es weitere Aspekte für öffentliche Leistungen: als Schutz vor privater Einflussnahme wie z.B. im Bereich der Kindertagesstätten und Schulen, um Aspekte aus dem sozialen oder ökologischen Bereich ausreichend zu berücksichtigen oder auch einfach als Recht der Kommune, sich wirtschaftlich zu betätigen.

Kommunale Unternehmen sind vielfach Voraussetzung für eine dezentrale, bürgernahe, soziale und umweltverträgliche Politik, allerdings keine Garanten dafür. In vielen gemischtwirtschaftlichen Unternehmen beschränken sich die Kommunen auf ihre Rolle als Dividendenempfänger, ohne Mitentscheidungsrechte einzufordern. Statt ihre Beteiligungen als reine Vermögensverwaltung zu verstehen, sollten die Kommunen sie durch gutes und transparentes Management zur politischen Steuerung im Sinne des Gemeinwohls nutzen. Deshalb müssen Transparenz und demokratische Kontrolle ausgebaut werden. Hier kann der Public Corporate Governance Kodex als Richtschnur, als Mindeststandard für die Leitung und Kontrolle öffentlicher Unternehmen zugrunde gelegt werden. Wie die Präambel des Kodex fordert, hätte ein kommunales Unternehmen dann wenigstens jährlich offen zu legen, wo und warum es von den Empfehlungen eines solchen Kodex abweicht.

Aber auch auf Landesebene und bei kommunalen Unternehmen gilt: Transparenz kann nur ein Schritt zur einer echten demokratischen Kontrolle sein. Die Transparenz und demokratische Kontrolle öffentlicher Unternehmen sowie ihre Rolle für den sozial-ökologischen Umbau muss durch die gewählte Rechtsform, die Festlegung des Unternehmenszieles sowie die Zusammensetzung von Aufsichtsräten und Beiräten, ihre Verpflichtung auf das Gemeinwohl sowie die Einführung eines Initiativrechtes sichergestellt werden. Die Bürgerinnen und Bürger müssen an der Entwicklung der Strategie öffentlicher Unternehmen beteiligt werden, sei es über Bürgerversammlungen, Bürgerhaushalte oder andere Formen direkter Demokratie.