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Todeslisten und Militarisierung der Entwicklungszusammenarbeit

Rede von Heike Hänsel,

Die zu Protokoll gegebenen Fragen und Antworten


Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 17/756, Frage 55):

Bestätigt das Bundesministerium der Verteidigung die Existenz von sogenannten Todeslisten in Afghanistan zur Eliminierung von Taliban-Führern (laut Bericht des Stern vom 10. Februar 2010), und ist an der Ausführung auch die Bundeswehr bzw. das KSK beteiligt?

Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey:
Dem Bundesministerium der Verteidigung sind keine sogenannten Todeslisten bekannt.
Der häufig bewusst falsch interpretierte sogenannte Targeting-Prozess umfasst zunächst die Identifizierung und die Auswahl potenzieller militärischer Ziele, gegen die im Sinne des Auftrags eine beabsichtigte Wirkung erzielt werden soll.
Bei diesen Zielen kann es sich sowohl um geografische Gebiete, Einrichtungen und Objekte als auch um Personen oder Organisationen oder deren spezifische Fähigkeiten handeln. Diese Ziele werden auf der sogenannten Joint Effects List, JEL, aufgeführt.
Anschließend werden die Handlungsmöglichkeiten untersucht, auf welche Art und Weise gegen die identifizierten Ziele unter Berücksichtigung der jeweiligen Rahmenbedingungen die beabsichtigte Wirkung erreicht werden kann.
Die Wirkungsempfehlungen des Targeting umfassen die gesamte Bandbreite des militärischen Handelns vor Ort und beschränken sich nicht ausschließlich auf die Anwendung militärischer Gewalt.
Geplanten militärischen Maßnahmen gegen Einzelpersonen geht eine eingehende Prüfung und Bewertung sowie ein komplexes Abstimmungs- und Genehmigungsverfahren voraus.
Zugriffsoperationen, an denen deutsche Kräfte die Verantwortung für die Anwendung militärischer Gewalt haben, die Ausführung übernehmen oder sich daran beteiligen, erfolgen stets mit dem Ziel, die Zielperson festzusetzen.
Bei einem möglichen Einsatz von Spezialkräften der Bundeswehr stehen im Vorgehen gegen Zielpersonen in den Einsatzgebieten der Bundeswehr keine Befugnisse zu, die über die Befugnisse der anderen Kräfte des jeweiligen deutschen Einsatzkontingentes hinausgehen.
Im Übrigen verweise ich auf das mit den Vorsitzenden der im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen im Jahr 2008 abgestimmte und bewährte Verfahren zur Unterrichtung über den Einsatz von Spezialkräften der Bundeswehr.

Demnach werden über den Einsatz von Spezialkräften der Bundeswehr die Vorsitzenden, die stellvertretenden Vorsitzenden sowie die Obleute des Verteidigungsausschusses und des Auswärtigen Ausschusses unverändert regelmäßig auf vertraulicher Basis informiert.

Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 17/756, Frage 85):
Bestätigt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die geplante Einstellung von Oberst F. H. Eggelmeyer als Leiter der Abteilung 03, wie in der Frankfurter Rundschau vom 18. Februar 2010 berichtet, und welchen entwicklungspolitischen Mehrwert erhofft sich der Bundesminister damit?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp:
Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung der Ernennung von Herrn Friedel H. Eggelmeyer zum Abteilungsleiter zugestimmt.
Herr Eggelmeyer war in den vergangenen zwölf Jahren sicherheits- und außenpolitischer Berater der FDP-Bundestagsfraktion und in seiner aktiven Dienstzeit als Soldat mehrfach abgeordnet, zum Beispiel in den Planungsstab des Auswärtigen Amts, in den Planungsstab des Bundesministeriums der Verteidigung und in vielfältigen internationalen Verwendungen unter anderem für die Vereinten Nationen aktiv. Vor diesem Hintergrund spielen die Aspekte persönliche Eignung, Teamgeist, politische Erfahrung, ministerielle Managementqualität, Führungskompetenz besonderes Vertrauen und Loyalität eine entscheidende Rolle für die Berufung von Herrn Eggelmeyer. Darüber hinaus verfügt er über umfangreiche Erfahrung und Kompetenz im Bereich der vernetzten Sicherheit und trägt somit maßgeblich dazu bei, die Kohärenz zwischen entwicklungs-, außen- und sicherheitspolitischen Aspekten sicher zu stellen.