Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Präsidentin! Niemand zahlt gerne ein Bußgeld, egal ob 50 oder 150 Euro. Und erst recht bekommt niemand gern seinen Führerschein abgenommen, vor allem dann nicht, wenn man beruflich auf dieses Dokument angewiesen ist. Aber für Verstöße gegen Verkehrsregeln muss es Strafen und Sanktionen geben. Ohne diese Strafen sind die Regeln leider nur gutgemeinte Hinweise. Und trotz der Strafandrohung gibt es zahlreiche Verkehrsteilnehmer, die unterwegs sind und sich nicht an Tempolimits, Halteverbote oder Abstandsgebote halten. Hier muss es nach Auffassung der Linksfraktion eine angemessene und auch wirksame Bestrafung geben.
(Beifall bei der LINKEN)
Die heutigen Antragsteller blenden vollkommen aus, dass es über 3 000 Verkehrstote pro Jahr gibt. Sie blenden auch aus, dass sich jährlich weit über 10 000 Menschen bei Verkehrsunfällen schwer verletzen und zum Teil für ihr Leben geschädigt sind. Das Nichteinhalten von Verkehrsregeln ist also kein Kavaliersdelikt, und Ordnungsstrafen bei Nichteinhaltung der Verkehrsregeln sind keine Schikane; sie sind leider dringend notwendig.
Und wann ist eine Ordnungsstrafe oder ein Bußgeld tatsächlich wirksam? Der Idealfall wäre, wenn sich eine Ordnungswidrigkeit durch die Bestrafung des Verkehrsteilnehmers nicht mehr wiederholt. Diese abschreckende Wirkung einer Strafe funktioniert in der Regel aber nur sehr eingeschränkt. Auch eine Erhöhung der Strafen bzw. des Bußgeldes kann das Problem nur eingeschränkt lösen. Notwendig wäre also ein differenziertes und tatsächlich mehrstufiges Verfahren. Wird ein Verkehrssünder das erste Mal erwischt, müsste er anders bestraft werden, als wenn er sich mehrfach oder regelmäßig verkehrswidrig, vorschriftswidrig verhält.
Genauso müssten die Bußgelder und Ordnungsstrafen vom Einkommen der Verkehrssünder abhängig gemacht werden. Als Bundestagsabgeordneter würde ich mich auch ärgern, wenn ich 50 Euro Strafe zahlen müsste. Aber jemand, der zwischen drei Teilzeitjobs hin- und herfährt und dabei nur den Mindestlohn erhält, hat vermutlich einen ganz anderen Umgang mit dem 50-Euro-Schein als wir hier im Raum. Ja, der Aufwand für die Bußgelderhöhung würde dadurch deutlich steigen. Möchten wir aber, dass Bußgelder tatsächlich eine erzieherische Maßnahme bewirken und damit die Anzahl der Verkehrsunfälle sinken würde, dann wäre es sehr lohnenswert, darüber nachzudenken.
(Beifall der Abg. Jutta Krellmann [DIE LINKE])
Herr Scheuer, wenn in Ihrem Ministerium überlegt wird, wie Sie die Frage des Führerscheinentzugs wieder rückgängig machen wollen, dann setzen Sie bitte nicht alles auf null. Überlegen Sie doch einfach einmal, ob man nicht in der ersten Stufe der Tempoüberschreitung, also bei 21 bzw. 26 km/h, besser die Dauer des Entzuges von vier Wochen auf zwei Wochen reduziert. Die erzieherische Wirkung ist nämlich fast die gleiche. Menschen, die beruflich auf den Straßen unterwegs sein müssen, könnten vielleicht einfacher damit umgehen und verlieren nicht ihren Job.
Fazit ist aber, dass wir in Deutschland endlich Tempolimits brauchen: höchstens 130 km/h auf Autobahnen, 80 km/h auf Landstraßen und 30 km/h innerorts.
(Daniela Wagner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat der Verkehrssicherheitsrat gefordert! Tempo 130!)
Dann würde es eine Vielzahl von Geschwindigkeitsüberschreitungen erst gar nicht geben. Doch im Gegensatz zu der Welt da draußen gibt es hier im Bundestag immer noch eine ewig gestrige Meinung, die so viele Verkehrstote und Schwerverletzte billigend in Kauf nimmt. Das muss sich ändern.
Vielen Dank. Glück auf!
(Beifall bei der LINKEN – Zuruf des Abg. Thomas Ehrhorn [AfD])