Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Präsident! 2016 zwang eine lange Liste von Vorfällen in Flüchtlingsunterkünften die Bundesregierung dazu, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste an neuen Standards zu messen. Die oft neuen Beschäftigten im privaten Bewachungsgewerbe stellten, wie man festgestellt hat, zum Teil selbst ein Sicherheitsproblem dar. Nun ist das gesetzlich geregelt worden, indem die Gewerbetreibenden und die Personalstandards in Bezug auf Zuverlässigkeit und Sachkunde geprüft werden müssen. Hierfür wurde die rechtliche Grundlage für ein elektronisches Melderegister gelegt.
Der heute zu verhandelnde Gesetzentwurf sieht nun die Umsetzung dieses Vorhabens vor. Im Melderegister werden alle Daten zur Identifizierung und Überprüfung festgehalten, die unter anderem von den Landespolizeibehörden oder vom Landesverfassungsschutz stammen. Die Zuverlässigkeitsprüfung dagegen wird von den Kreisordnungsbehörden übernommen, die aufgrund des elektronischen Melderegisters nun auch vor Ort Kontrollen durchführen können. Diese erhöhten Standards begrüßen wir, sehen jedoch andere Punkte durchaus kritisch.
(Beifall bei der LINKEN)
Der versprochene Bürokratieabbau durch die Einführung des elektronischen Melderegisters findet maximal auf Personalebene statt. Wenn man auf der einen Seite liest, dass 500 000 Euro eingespart werden sollen, aber auf der anderen Seite durch die Instandhaltung des Registers etwa 1 Million Euro an zusätzlichen Kosten anfallen, muss man sich fragen, ob diejenigen, die das zu verantworten haben, rechnen können, zumal ein Teil der Mehrkosten auch noch den Ländern auferlegt werden soll. Das geht für meine Begriffe nicht.
Warum werden Daten von Personen, zum Beispiel die Wohnortdaten, im Rahmen einer einmaligen Zuverlässigkeitsprüfung kurzfristig gespeichert? Entweder diese Daten sind relevant, dann muss man sie langfristig speichern, oder man lässt das Speichern ganz bleiben. Was ein kurzfristiges Speichern bringen soll, konnte mir bis jetzt keiner erklären.
Grundsätzlich bleibt festzustellen, dass dieser Gesetzentwurf den Abbau des staatlichen Gewaltmonopols weiter begleitet. Stellen im Streifen- und Schutzdienst bei der Polizei vor Ort wurden flächendeckend abgebaut und zum Teil durch private Sicherheitsunternehmen ersetzt. Zwar werden die Kontrolle und die Transparenz dieser privaten Sicherheitsunternehmen durch die neuen Regelungen verbessert, jedoch ändert dies nichts an der Tatsache, dass wir es mit einem bedenklichen Ausverkauf der öffentlichen Sicherheit an privatwirtschaftliche Interessen zu tun haben. Sicherheit entsteht aber durch eine intensive Polizeiausbildung und umfassende Rechtskenntnisse.
Vielen Dank. Glück auf!
(Beifall bei der LINKEN)