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Steuerliche Anerkennung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge: Finanzierungsfrage bleibt unbeantwortet

Rede von Barbara Höll,

Rede zur ersten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)

Dr. Barbara Höll (DIE LINKE):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom Februar vergangenen Jahres das Grundprinzip bestätigt, dass alle Aufwendungen, die die Menschen zur Sicherstellung ihres Existenzminimums brauchen, nicht besteuert werden dürfen, also steuerfrei zu stellen sind.

(Zuruf von der FDP: Richtig!)

Dazu gehören auch die Aufwendungen für die private Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Allerdings - das wurde schon betont - schließt das nicht alle Aufwendungen ein, sondern nur die Leistungen, die dem Katalog der gesetzlichen Krankenkassen zur Erlangung des sozialhilferechtlich gleichen Lebensstandards entsprechen. Chefarztbehandlung und Einzelzimmer gehören also nicht dazu. Zum Glück folgt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf genau dieser Logik. Gleichzeitig zeigen sich aber die Schattenseiten des gesetzlichen Leistungskatalogs und damit die unsoziale Gesundheitspolitik von rot-grüner und Großer Koalition: Die Menschen müssen Brillen komplett selbst bezahlen; sie sind nicht mehr im Leistungskatalog enthalten. Hörhilfen und Zahnersatz müssen zu großen Teilen selbst bezahlt werden und sind nicht einmal voll steuerlich absetzbar.

Wir als Linke begrüßen ausdrücklich, dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung in vollem Umfang steuerlich berücksichtigt werden. Allerdings - damit komme ich zum Knackpunkt, um den Sie herumgeredet haben - wird die Neuregelung zu erheblichen Steuerausfällen in Höhe von 9 Milliarden Euro pro Jahr führen. Sie brüsten sich bereits damit. Aber ich frage mich, wie das gegenfinanziert werden soll. Dazu sagen Sie bisher sehr wenig.

In einer Pressemitteilung des Finanzministeriums vom 16. Juli vergangenen Jahres heißt es:

Daher werden wir prüfen, welche Instrumente uns zur Verfügung stehen und wo Handlungsspielräume bestehen, um eine gerechte Finanzierung zu gewährleisten. Dies führt dazu, dass die Entlastung im Bereich der höheren Einkommensbezieher kleiner ausfällt, während sie bei den unteren und mittleren Einkommen wenn möglich nicht von der Gegenfinanzierung betroffen werden soll.

Wo ist das geblieben? Es ist nicht mehr zu finden. Im Gegenteil: Herr Steinbrück sprach auch mal davon, dass nur 6 Milliarden Euro Steuerausfälle zu erwarten wären. Sie haben keine einzige Maßnahme zur Gegenfinanzierung zulasten der Bezieherinnen und Bezieher höherer Einkommen vorgeschlagen. Diese Gruppe profitiert natürlich stärker von der Neuregelung; denn wer höhere Beiträge zahlt, kann auch höhere Beiträge steuerlich geltend machen, und durch die Progression fällt die Entlastung deutlich höher aus.

Hinzu kommt das Problem, das sowohl Herr Thiele als auch Herr Flosbach angesprochen haben. Sie haben durch Ihre Formulierung im Gesetzentwurf versucht, das still und heimlich zu kaschieren. Es wird darauf verwiesen, dass § 10 des Einkommensteuergesetzes geändert wird. Der bisherige Sonderausgabenabzug gelte jetzt eben nur noch für Krankheit und Pflege. Die Bürgerinnen und Bürger achten in der Regel nicht darauf, worauf er sich vorher bezogen hat. Man muss auch erst einmal blättern, bis man die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und zur Berufsunfähigkeitsversicherung vermisst. Ich meine, vor Jahren gab es noch eine Berufsunfähigkeitsrente für gesetzlich Rentenversicherte. Auch diese gibt es nicht mehr.

Insofern ist man gezwungen, privat vorzusorgen. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ist man gezwungen, in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen.

Die von Ihnen vorgesehene Regelung führt konkret dazu, dass in einzelnen Fällen die Bezieherinnen und Bezieher von niedrigen Einkommen gar nichts oder nur wenig steuerlich geltend machen können; denn wir haben in Deutschland leider keinen Mindestlohn, und die Löhne sind - insbesondere für Frauen - sehr niedrig. Bisher konnten sie einen Betrag von bis zu 1 500 Euro steuerlich geltend machen. In Zukunft gilt das nur noch für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung; der Rest fällt weg. Sie können deshalb nur noch einen geringeren Betrag geltend machen und werden real stärker belastet. Das geht nicht. Ich bin gespannt, wie sich die CDU/CSU für diesen Punkt starkmachen wird.

Das alles zeigt, dass eine stärkere Entlastung der Besserverdienenden erfolgt und dass Ihr gesamtes Gesundheitssystem krankt. Wir fordern in einem ersten Schritt die sofortige Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze.

(Beifall bei der LINKEN)

Das ist doch wohl machbar; dem steht nichts im Wege. Wir fordern die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung und zu einem umfassenden Leistungskatalog, in dem auch die notwendige Sehhilfe enthalten ist. Man darf auch nicht an den Zähnen erkennen, ob jemand viel oder wenig Geld hat.

Wir fordern einen Weg hin zu einer solidarischen Bürgerversicherung; das ist die Anforderung unserer Zeit. Eine steuerliche Neuregelung muss sich auf alle Fälle hieran orientieren.

(Beifall bei der LINKEN)