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Städtische Grünflächen erhalten!

Rede von Dorothée Menzner,

Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte

Bundestags-Drucksache 16/2496

Dorothée Menzner [DIE LINKE]: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren hier einen Gesetzesentwurf, mit dem die Regierung dreierlei erreichen will: entbürokratisieren, Verfahren beschleunigen und diese vereinfachen.
Aber wie sagte ein Mitarbeiter einer Bauverwaltung dazu? Ich zitiere: „Es bahnt sich ein gesetzgeberischer Salto rückwärts an, der die an der Bauleitplanung Beteiligten in vergangen geglaubte Zeiten zurückzuwerfen droht - mit neuen Widersprüchen, neuen Fragen und neuen Unsicherheiten im Vollzug.“
Wir, DIE LINKE, setzen da noch eins drauf. Heidrun Bluhm, unsere wohnungspolitische Sprecherin, und ich sind uns einig: Der Kern dieses Gesetzes ist vollkommen kontraproduktiv.

(Manfred Grund [FDP]: Unglaublich!)

Da inszenieren Sie einen völlig neuen Plantyp: Den - wir haben es gehört - „Bebauungsplan der Innenentwicklung“. Die Folge ist - auch das wurde eben schon angesprochen - bei allen Grundstücken bis zu einer Größe von vier Fußballfeldern werden die Bebauungspläne pauschal von Umweltprüfungsverfahren freigestellt.

(Patrick Döring [FDP]: Ja, ist doch richtig!)

Dabei ist jedem, der sich nur im Entferntesten einmal mit Planung befasst hat, klar: Die Bedeutung einer Fläche für Wohnumfeld oder Stadtraum kann nicht an der Größe gemessen werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Ist es Ihnen so wichtig, Flächen zu verplanen, zu verbauen, zu versiegeln - immer getreu dem Motto: Rendite vor Nachhaltigkeit, Profit vor Lebensqualität?
Wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, diesem Gesetz zustimmen, dann geben Sie damit innerstädtisches Grün zur Bebauung frei! - DIE LINKE meint, in einer Zeit, in der für immer mehr alte oder finanzschwache Menschen nur das unmittelbare Wohnumfeld übrig bleibt, da sollten wir mit freien Flächen sorgsam umgehen.
Kolleginnen und Kollegen, ich möchte außerdem noch anmerken: Das Gesetz, das wir hier debattieren, widerspricht dem Gesetz zur Anpassung des Baugesetzes an EU-Richtlinien vom Juni 2004. Damals wurde die Umweltprüfung in die Bauleitplanung eingeführt. Nun schafft die Koalition Verwirrung und tritt sogar die Rechtssprechung mit Füßen. Der Europäische Gerichtshof hat klipp und klar festgestellt, dass es nicht zulässig ist, Schwellenwerte auf der Grundlage von Grundstücksgrößen festzulegen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nichts gegen behutsame Nachverdichtung; aber ich frage mich, wie wir mit diesem Gesetz den Flächenfraß mindern wollen, wenn wir in Versuchung geraten, das letzte innerstädtische Grün zuzubauen. Hat sich die Bundesregierung nicht dazu verpflichtet, den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2020 deutlich zu verringern, von heute 130 auf dann 30 Hektar pro Tag?
Gehen wir einmal davon aus, der vorliegende Gesetzentwurf würde in Kraft treten: Damit würden Sie nach unserer Überzeugung nichts erreichen. Wir werden mit Klagen rechnen müssen, weil die Widersprüche zum EU-Recht offensichtlich sind. Wir regen daher an, diesen Gesetzentwurf zu überarbeiten, und melden an dieser Stelle zwei Verbesserungsvorschläge an:
Erstens: Auf Umweltprüfungen kann nur unter definierten Bedingungen, nicht pauschal.
Zweitens: Den Gemeinden dürfen wichtige Steuerungsmöglichkeiten nicht aus der Hand genommen werden.

(Peter Götz [CDU/CSU]: Die kriegen doch neue! -
Patrick Döring [FDP]: Die Gemeinden machen doch
den Bebauungsplan!)

Wer auf Kompensationspflichten verzichtet, wird den Flächenfraß nicht mindern und die Stadtentwicklung nicht verbessern. Aus diesem Grund lehnt die Fraktion DIE LINKE diesen Gesetzentwurf ab. Er ist nicht geeignet, den Flächenverbrauch zu verringern Bebauungsverfahren zu beschleunigen oder unsere Städte lebenswerter zu machen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)