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Sozialgesetzgebung für Kultur-, Medien- und Filmschaffende

Rede von Lothar Bisky,

Sehr geehrter Herr/Frau Präsident(in), meine sehr geehrten Damen und Herren,

Kultur-, Medien- und Filmschaffende sind selten fest angestellt. In der Regel sind sie nur kurzzeitig beschäftigt. Und das bei ständig wechselnden Arbeitgebern. Zeiten der Arbeit wechseln sich regelmäßig mit Zeiten der Arbeitslosigkeit ab. Dies haben die Betroffenen immer wieder in Kauf genommen, weil sie in den Phasen ohne Engagement zumindest ihr Ar-beitslosengeld erhielten. Seit der Einführung von Hartz IV ist es damit vorbei. Die wirtschaftliche und soziale Lage der Kreativen hat sich unzumutbar verschlechtert. Auch für die Kreativen gilt nun: Hartz IV ist Armut per Gesetz! Warum? Um heute einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu erhalten, müssen Kultur- und Filmschaffende in den zwei Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit mindestens ein Jahr lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Das ist selbst für erfolgreiche Theaterschauspielerinnen oder Kameramänner kaum möglich. Die Folge ist: Statt Arbeitslosengeld I erhalten sie Hartz IV, und das trotz oft hoher Beitragszahlungen in die Arbeitslosenversicherung! Das, meine Damen und Herren, darf nicht so bleiben!
DIE LINKE fordert, dass für Kultur-, Medien- und Filmschaffende die Anwartschaftszeit auf Arbeitslosengeld I von zwölf auf fünf Monate herabgesetzt wird. Das wäre eine gute Lösung im Interesse der Beschäftigten. Die Verkürzung der „Anwartschaftszeit“ von zwölf auf fünf Monate würde dafür sorgen, dass in Zukunft nicht nur die wenigen Kreativbeschäftigten mit guter Auftragslage einigermaßen abgesichert wären, sondern auch die große Mehrheit derer mit weit niedrigeren Einkommen.
Eine solche Regelung kann schnell und unbürokratisch umgesetzt werden.
Dazu braucht es nur den politischer Willen, meine Damen und Herren, Ihren politischen Willen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Enquete-Kommission Kultur hat sich eingehend mit der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Künstler und Kreativen befasst. Sie hat fraktionsübergreifend dringenden Handlungsbedarf angemahnt. In ihrem Schlussbericht empfahl sie das so genannte „Schweizer Modell“. Danach werden die ersten 30 Tage einer Beschäftigung für die Anrechnung von Arbeitslosengeld doppelt gezählt. Obgleich unser Ansatz der konsequentere ist, da er auf den Erfahrungen der organisierten Kreativschaffenden in diesem Lande basiert, haben wir immer gesagt, dass wir uns einer solchen Lösung nicht verschließen würden. Das war auch der Grund, weshalb wir bereit waren, die weitere Beratung unseres Antrags für mehr als ein Jahr auszusetzen. Doch zu der aus Koalitionskreisen immer wieder versprochenen Lösung kam es nicht. Die Bundesregierung hat sich in dieser Frage nicht bewegt. Das bedauern wir sehr, denn damit werden Kulturschaffende weiterhin in prekäre Verhältnisse gezwungen. Dabei hatte im Dezember des vergangenen Jahres der Kollege Klaus Brandner, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, im Kulturausschuss eine gute Lösung angekündigt. Die Rahmenfrist in der Arbeitslosenversicherung solle allgemein wieder von zwei auf drei Jahre verlängert werden. Das fanden wir sehr gut! Denn, dies, meine Damen und Herren, fordert DIE LINKE schon seit langem! Dann wäre nicht nur den Kreativen, sondern vielen weiteren Berufsgruppen geholfen. Deshalb haben wir diesen guten Vorschlag heute Vormittag hier im Plenum des Deutschen Bundestages zur Abstimmung gestellt.
Welche Überraschung: Unser Antrag wurde von der Koalition - auch von der SPD - abgelehnt. Es zeigte sich: Alles nur heiße Luft!

Meine Damen und Herren, wenn Ihnen daran gelegen ist, Kultur-, Medien- und Filmschaffende vor Armut zu bewahren, dann können Sie jetzt etwas dafür tun. Stimmen Sie unse-rem Antrag zu. Vielen Dank!