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Sexueller Missbrauch - Ein gesellschaftliches Problem mit vielen Gesichtern

Rede von Norbert Müller,

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen!Liebe Besucher auf den Tribünen!

Es ist Teil der menschlichen Zivilisationsgeschichte, es sollte auch fraktionsübergreifend unser aller Ziel sein, Gewalt aus zwischenmenschlichen, aus politischen und aus gesellschaftlichen Beziehungen zu verdrängen. Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen ist eine besonders schreckliche Form von Gewalt; er ist ein fundamentaler Eingriff in das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und körperliche Unversehrtheit und steht damit in eklatantem Widerspruch zu unserer Verfassung und zur UN-Kinderrechtskonvention.

Sexueller Missbrauch von Kindern ist dabei kein Problem, das nur in - ich zitiere Pastor Klaus Mertes - „männerbündisch verengten homosozialen Strukturen des Klerus“ stattfindet; er ist ein gesellschaftliches Problem mit vielen Gesichtern. Er kann an staatlichen Einrichtungen wie an privaten Einrichtungen stattfinden. Ja, wir wissen auch: Die meisten Fälle betreffen am Ende den familiären Raum.

Strafrechtlich werden sexueller Missbrauch von Kindern und Misshandlung von Schutzbefohlenen aus Sicht der Linken angemessen geahndet - sofern die Tat bekannt ist; Sie haben völlig zu Recht die hohe Dunkelziffer angesprochen.

Der Missbrauch von Schutzbefohlenen verursacht gravierende seelische Wunden, verursacht Scham und Angst. Die Betroffenen leiden meist im Stillen. Nur wenige finden den Mut und die Kraft, sich als Kind oder später im Erwachsenenalter anderen anzuvertrauen. Dies ist jedoch die Voraussetzung dafür, betroffenen Menschen Unterstützung dabei zu bieten, Traumata zu verarbeiten und einen Umgang mit dem Erlebten zu finden. Was die Schaffung einer Kultur angeht, die es den Menschen ermöglicht, sich zu offenbaren und einen Umgang zu finden, sind wir in den letzten Jahren sicherlich weitergekommen.

Erst durch das Bekanntwerden der Tat haben Strafverfolgungsbehörden - bei aller Verschärfung des Strafrechts - die Chance, die Täter anzuklagen und die Konstitutionsbedingungen der Tätersysteme zu analysieren und diese abzuschaffen. Hierfür braucht es Institutionen, die einen transparenten politischen und gesellschaftlichen Diskurs überhaupt erst ermöglichen und anhand der Bearbeitung konkreter Fälle die systematischen Bedingungen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen überwinden.

(Beifall im ganzen Hause)

Mit dem Bekanntwerden der Missbrauchsstrukturen am Berliner Canisius-Kolleg, an der Odenwaldschule, aber auch an den Jugendwerkhöfen, der Nordkirche und in vielen weiteren Fällen in den letzten fünf Jahren trat der Widerspruch zwischen Anspruch und Realität eklatant zutage. Die daraufhin seit 2010 geführte Debatte über Aufklärung, Opferinteressen, Täterbestrafung, Ursachenforschung, Entschädigung, Institutionswandel und eine offene Kultur, aber auch über Prävention haben wir immer unterstützt und befördert. Durch die Arbeit des runden Tisches und des Unabhängigen Beauftragten wurden erste notwendige Reformen initiiert. Ich schließe mich dem Dank an Herrn Rörig an.

(Beifall bei der LINKEN und der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Es hat sich allerdings gezeigt, dass beide Instrumente dem Umfang der notwendigen Aufarbeitung alleine nicht gewachsen waren. Hier, Herr Weinberg, gibt es noch ein Stück weit Differenz zwischen uns. Die Aufarbeitung von Missbrauch in Institutionen stellt diese selbst und ihren soziopolitischen Kontext infrage. Das ist notwendig und auch gut so, führt aber auch zu Abwehrreaktionen bzw. Abwehrreflexen. Betroffene Institutionen verweigern noch immer die Aufarbeitung von Unrecht unter dem eigenen Dach. Aufklärungsprozesse werden durch zu schwache Untersuchungsrechte erschwert, Akteneinsichten verwehrt oder Unterlagen vernichtet.

Den vom Unabhängigen Beauftragten erarbeiteten Vorschlag für eine Kommission zur Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen begrüßen wir als Linke ebenfalls. Damit diese Kommission mit der dem Thema angemessenen Schlagkraft ausgestattet wird, bedarf es folgender vier Ergänzungen bzw. Änderungen Ihres Antrags, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition.

Erstens. Die Kommission muss auf gesetzlicher Grundlage konstituiert werden. Dies stärkt die Unabhängigkeit und gleichzeitig die Handlungsfähigkeit. Notwendig ist eine Evaluation der Handlungsspielräume und Grenzen einer solchen Kommission zu Beginn der 19. Legislaturperiode.

Zweitens. Die Kommission benötigt eine tragfähige und langfristige Finanzierungsgrundlage zur Bewältigung ihrer Aufgaben.

Drittens. Die angedachte Befristung der Arbeit der Kommission bis zum März 2019 ist völlig unzureichend, genauso wie die Formulierung in Ihrem Antrag, dass es nur um Fälle der Vergangenheit geht; denn sexueller Missbrauch ist auch nach 2010 Thema geblieben und wird es auch in Zukunft sein. Die Linke spricht sich deswegen für die Einrichtung einer dauerhaften Kommission zur Bearbeitung auch gegenwärtiger und zukünftiger Fälle aus.

(Beifall bei der LINKEN)

Viertens. Sexueller Missbrauch von Kindern ist ein umfangreiches Problemfeld. Die Kommission muss ihre Arbeit auf Themenbereiche konzentrieren ‑ darin sind wir uns einig ‑ und diese in Zusammenarbeit mit dem Unabhängigen Beauftragten und dem Betroffenenbeirat regelmäßig überprüfen.

(Beifall bei der LINKEN)

Wenn diese vier Bedingungen Eingang finden, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, wird die Linke Ihre Forderung nach Aufarbeitung als Ziel anerkennen und ein gemeinsames Vorgehen mittragen. Wir freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)