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Schwarz-gelb ändert Arzneimittelgesetz zugunsten der Pharmaindustrie

Rede von Kathrin Vogler,

Rede von Kathrin Vogler (DIE LINKE) Beratung des Antrags "Versorgung mit Arzneimitteln sicherstellen" , BT-Drs. 17/12847 , BT-Drs. 17/13770, am 06.06.2013 im Deutschen Bundestag.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Auch ich möchte zu Beginn ein Wort des Dankes an die Parlamentarische Staatssekretärin, an Frau Flach, richten. Unsere Zusammenarbeit konnte man sicherlich nicht immer als harmonisch und gut bezeichnen, aber Sie haben mir wenigstens etwas beigebracht. Sie haben mir beigebracht, wie man Kleine Anfragen und andere parlamentarische Anfragen der Opposition so beantwortet, dass möglichst wenig daraus entnehmbar ist. Dadurch haben Sie mich immer wieder dazu angereizt, nachzufragen, nachzuhaken und so meine Oppositionsarbeit zu machen. Insofern war das, glaube ich, ein gewisses Zusammenspiel. Auch ich wünsche Ihnen alles Gute auf Ihrem weiteren Weg.

Jetzt zur Sache. Wir reden hier heute über zwei Gesetzentwürfe aus dem Hause Bahr. Bei dem einen geht es um die Sicherstellung des Apothekennotdienstes. Die Linke begrüßt, dass die Apothekennotdienste jetzt auch vergütet werden sollen; denn das hilft, die wohnortnahe Versorgung auch am Wochenende und in der Nacht, also rund um die Uhr, zu erhalten, und stärkt die Apotheken auf dem Land. Deshalb stimmen wir Ihrem Gesetzentwurf zu, auch wenn wir das Finanzierungsmodell für unnötig kompliziert und bürokratisch halten. Es ist jedenfalls ein Schritt in die richtige Richtung.

(Beifall bei der LINKEN)

Beim zweiten Gesetzentwurf geht es um die Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften. Dieser Gesetzentwurf ist eine Art Lumpensammler und greift verschiedene Sachverhalte auf, die vor dem Ende der Wahlperiode schnell noch geregelt werden sollen.

(Heinz Lanfermann [FDP]: Das sind feinste Stoffe! Keine Lumpen!)

Dem ursprünglichen Entwurf hätten wir übrigens zustimmen können. Umsetzung unstrittiger EU-Richtlinien, Rechtsklarheit für die frühe Nutzenbewertung und verbesserte Regelungen gegen Doping im Sport – wer sollte etwas dagegen haben? Auch die Regelung, dass das Ministerium künftig die Gehälter von Kassenvorständen kontrollieren soll, hätten wir mitgetragen. Doch mit den weiteren Änderungen haben Sie uns den Weg zur Zustimmung verbaut. Mit den zwei wichtigsten möchte ich mich hier auseinandersetzen.

Zuerst zu den Anwendungsbeobachtungen. Wir haben hier schon oft darüber diskutiert, dass die Mehrzahl der sogenannten Anwendungsbeobachtungen eben keine wissenschaftlichen Studien sind, um Medikamente in der praktischen Anwendung zu untersuchen und die Arzneimittelsicherheit zu verbessern. Es sind vielmehr schlecht getarnte Marketinginstrumente, bei denen Ärztinnen und Ärzte dafür bezahlt werden, dass sie bestimmte, meist teure Medikamente einer bestimmten Firma verordnen. Es gibt ja durchaus auch Anwendungsstudien, die für den Schutz der Patientinnen und Patienten sinnvoll sind. Um diese zu erkennen, brauchen wir ein verpflichtendes öffentliches Studienregister, wie es die Linke schon lange fordert. Aber diese notwendige Maßnahme verweigert Schwarz-Gelb hartnäckig.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Transparenzregeln, die Sie jetzt hier vorschlagen, reichen absolut nicht aus. Reine Marketingmaßnahmen, von denen die Patientinnen und Patienten nichts haben, gehören nicht nur transparent gemacht, sondern gesetzlich verboten.

(Beifall bei der LINKEN)

Union und FDP aber wollen im Wahlkampf nur die kritischen Bürgerinnen und Bürger beruhigen und vor allem der Industrie nicht wehtun. So geht es schon mal gar nicht.

(Beifall bei der LINKEN)

Gestern Morgen um 7.30 Uhr haben Sie schnell noch eine Änderung vorgelegt, die es in sich hat, und diese unmittelbar danach im Gesundheitsausschuss mit Ihrer Mehrheit durchgestimmt; die Kollegin Volkmer hat dazu schon viel Richtiges gesagt. Interessant ist übrigens, dass die Presse sehr viel früher Bescheid wusste als die Mitglieder des Gesundheitsausschusses. „Koalition hilft der Pharma-Industrie“ oder „Arzneireform wird geändert – zugunsten der Industrie“, so lauteten die Schlagzeilen gestern früh, und zwar nicht etwa im Neuen Deutschland, sondern in der Süddeutschen Zeitung und im Handelsblatt.

(Lachen des Abg. Jens Spahn [CDU/CSU])

Worum geht es? Die Industrie soll künftig selbst auswählen, gegen welche Vergleichstherapie sich ihre Produkte bei den Prüfungen auf einen Zusatznutzen zu bewähren haben; na ja. Damit sabotieren Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihr eigenes Gesetz vom letzten Jahr, das AMNOG, das nach Ihren eigenen Aussagen – vor allem Herr Singhammer hat uns das ja vorgerechnet – die Arzneimittelkosten der Krankenkassen um bis zu 1,5 Milliarden Euro senken sollte. Den Änderungsantrag der Linken, mit dem die Herstellerrabatte und das Preismoratorium um weitere zwei Jahre verlängert werden sollten, haben leider alle anderen Fraktionen abgelehnt. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist ein Armutszeugnis.

(Beifall bei der LINKEN)

Was heißt das? Ab dem 1. Januar nächsten Jahres ist also wieder mit einer Preisspirale bei den Arzneimitteln zu rechnen.

(Jens Spahn [CDU/CSU]: Ach!)

Aber das muss Sie ja nicht belasten; denn damit muss sich dann eine andere Regierung herumärgern.

(Jens Spahn [CDU/CSU]: Tätä! Tätä! Tätä!)

Vor allem ärgert es die Versicherten, die dann tiefer in die Tasche greifen müssen.

Sie haben den Aktionären der Pharmakonzerne schnell noch einmal gezeigt, wo sie am 22. September dieses Jahres ihr Kreuzchen machen sollen.

(Jens Spahn [CDU/CSU]: Genau! Weil das ja so viele sind!)

Aber alle, die keine Pharmaaktien besitzen, alle, die Krankenkassenbeiträge zahlen, werden daraus hoffentlich die richtigen Schlussfolgerungen ziehen und diese Regierung abwählen.

(Beifall bei der LINKEN)

Diesen vollkommenen Murks kann die Linke jedenfalls nur ablehnen.

Dem Antrag der SPD, etwas gegen Lieferschwierigkeiten bei Medikamenten zu tun, stimmen wir hingegen zu. Denn damit wird ein weiteres Problem aufgegriffen, das diese schwarz-gelbe Bundesregierung links liegen lässt.

(Jens Spahn [CDU/CSU]: Schon mal darüber nachgedacht, ob es da einen Zusammenhang geben könnte?)

Die sogenannte Gesundheitspolitik dieser Bundes-regierung zugunsten der Konzerne und zugunsten der Aktionäre hat dann hoffentlich ab dem 22. September dieses Jahres ausgedient.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der LINKEN – Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Es lebe die DDR!)

Vizepräsidentin Petra Pau:

Das Wort hat die Kollegin Birgitt Bender für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Flach, auch von mir noch ein kurzes Wort. Wir waren in den letzten vier Jahren fast nie einer Meinung. Wir haben uns aber immer sachlich und dabei betont gut gelaunt ausgetauscht. Es hat Spaß gemacht mit Ihnen. Ich wünsche Ihnen alles Gute.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der CDU/CSU)

Nun zum Gesetzentwurf. Da ist ja viel Routine drin. Es geht um die Umsetzung von EU-Recht; das haben wir schon gehört. Die Koalition feiert sich für eine bessere Vergütung von Apothekennotdiensten.

(Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Mit Recht!)

Das Ziel, dadurch Landapotheken zu stärken, teilen wir. Wir müssen nur sagen: Sie haben sich wenig darum gekümmert, was Sie da eigentlich tun. Denn es liegen von nur zwei Bundesländern, nämlich von Bayern und Baden-Württemberg, überhaupt Zahlen zur Belastung der Apotheken mit Notdiensten vor; von allen anderen Ländern wissen wir gar nichts über die Verteilung.

Noch weniger haben Sie sich darum gekümmert, sich mit den Ländern zusammenzusetzen und den jetzigen Zuschnitt der Notdienstbezirke zu überprüfen, um zu vermeiden, dass Patienten von einem Ende des Landkreises, wo der ärztliche Notdienst ist, zum anderen Ende des Landkreises zur Notdienstapotheke fahren müssen.

(Heinz Lanfermann [FDP]: Darum sollten sich Ihre Kreistagsfraktionen mal kümmern, wenn Sie das so sehr ärgert!)

All das hat Sie nicht interessiert. Sie haben nur die besagten 120 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Da muss man schon sagen: Das ist Gesetzgebung im Blindflug. Das wirkt trotz der guten Absicht, die wir teilen, nicht wirklich überzeugend.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie haben im Übrigen auch noch nicht abschließend geklärt, ob den Apothekern, was die Umsatzsteuer betrifft, nicht eine doppelte Belastung droht; auch daran sei erinnert. Die heiße Nadel ist nie eine gute Ratgeberin.

Zunächst hieß es, es soll in Apotheken vielleicht keine Apotheken Umschau, keine Tempos und keine Weihnachtskalender mehr geben.

(Jens Spahn [CDU/CSU]: Das ist doch Humbug!)

Bei der Beratung stellt sich dann heraus: Doch, es gibt weiterhin die Apotheken Umschau, die Tempos, die Pflaster und die Weihnachtskalender. Aber das, was nicht mit viel Geld im Fernsehen wie die Apotheken -Umschau beworben wird, sondern was sich jetzt eine Reihe nicht so ABDA-treuer Apotheken überlegt hat – seien es 1-Euro-Gutscheine oder sonst etwas –, soll verboten werden. Da muss man schon fragen: Wenn es denn Kundenbindungsmittel gibt, warum sollen nur die einen angewendet werden, und warum sollen die anderen verboten werden? Das riecht doch sehr nach einer kleinen Gefälligkeitsaktion von Schwarz-Gelb zur politischen Kundenbindung. Da sind wir nicht dabei.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Es freut uns hingegen, dass die Koalition entdeckt hat, dass der Vorschlag der Grünen zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung gut ist. Wir halten zwar nicht viel von der Reservequote für die Ärzte; aber wenigstens ist jetzt gesichert, dass nichtbesetzte Sitze nicht angerechnet werden. Das wird insbesondere die psychotherapeutische Versorgung im Osten Deutschlands verbessern; und das ist gut so.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Richtig ist auch, dass bei der Nutzenbewertung von Arzneimitteln im Bestandsmarkt Rechtsklarheit geschaffen wird. Damit komme ich zu einem kontroversen Thema, nämlich die Regelung zur Vergleichstherapie, die Sie last minute eingebracht haben, dass bei verschiedenen Möglichkeiten nicht die wirtschaftlichste gewählt werden muss.

Auch Rot-Grün hat oft lange beraten und entsprechende Gesetzentwürfe kurzfristig vorgelegt. Daher will ich Ihnen gar nicht vorhalten, dass der Gesetzentwurf sehr kurzfristig vorlag. Aber es fällt schon auf, dass wir den Gesetzentwurf erst anderthalb Stunden vor der -Ausschussberatung bekommen haben, während Herr Singhammer die Zeit hatte, die Presse am Vortag ausführlich zu briefen, damit am nächsten Tag etwas in der Zeitung stand. Bei dieser Gelegenheit hätten Sie uns den Gesetzentwurf gleich mitgeben können.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

So war es uns kaum möglich, den Gesetzentwurf zu prüfen.

Interessant ist, dass Herr Singhammer der Pharmaindustrie in Aussicht gestellt hat, dass sie jetzt die -Vergleichstherapie auswählen könne, die sie wolle. Der Kollege Lauterbach hat dann gesagt: Eben das ist schlecht. – Wenn es so wäre, hätte er auch recht. Nur, das gibt der Wortlaut des vorgelegten Gesetzentwurfs gar nicht her.

(Jens Spahn [CDU/CSU]: Richtig!)

Es bleibt dabei, dass der G-BA die zweckmäßige Vergleichstherapie festlegt

(Jens Spahn [CDU/CSU]: Endlich hat es mal einer verstanden!)

und erst dann – lieber Kollege Spahn, ich sehe, wir sind uns insoweit einig – der Hersteller tatsächlich eine Auswahlmöglichkeit bekommt.

(Jens Spahn [CDU/CSU]: Das müssen Sie Frau Volkmer erklären!)

Das halten wir für durchaus diskutabel; denn wir wollen, dass auch da geforscht wird, wo bereits eine Versorgung mit Generika möglich ist. Es kann ja sein, dass auch dort noch ein Zusatznutzen erzielt werden kann. Da wir den Gesetzentwurf nicht großartig diskutieren und überprüfen konnten, befürchten wir allerdings, dass es Manipulationsmöglichkeiten gibt. Wir halten diese Regelung also für eine Regelung auf Bewährung. Deswegen haben wir uns in diesem Punkt enthalten.

Der Gesetzentwurf hat insofern durchaus Licht und Schatten, sodass wir ihm insgesamt nicht zustimmen können. Wir sind auch nicht sehr zufrieden mit der Minikorrektur beim Doping. Wir hätten vorgeschlagen, einen Straftatbestand Sportbetrug einzuführen. Das wäre besser, als den Besitz entsprechender Mittel für strafbar zu erklären. Nun denn, es gibt einige gute Regelungen, einige zweifelhafte und einige gar nicht gute. Deswegen werden wir uns bei der Abstimmung über diesen Gesetzentwurf enthalten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Petra Pau:

Das Wort hat der Kollege Johannes Singhammer für die Unionsfraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Johannes Singhammer (CDU/CSU):

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir verfolgen mit diesem Gesetzentwurf hinsichtlich der arzneimittelrechtlichen Vorschriften zwei Ziele: Das erste Ziel ist, dass die Patientinnen und Patienten in Deutschland die besten, die neuesten und die wirksamsten neuen Arzneimittel erhalten. Das zweite Ziel ist, dass die Finanzen der Krankenversicherungen, soweit es geht, geschont bleiben.

Bei dem zweiten Ziel sind wir nachprüfbar sehr erfolgreich – der Kollege Michael Hennrich hat die Zahlen schon genannt –: Es gab in der Geschichte des deutschen Gesundheitswesens bei den Ausgaben für Arzneimittel noch nie einen solchen Rückgang. Seitdem wir im Jahr 2010 das AMNOG verabschiedet haben, sind die Ausgaben Jahr für Jahr beträchtlich – in Milliardenhöhe – geschrumpft. Das ist gut so. Wir wollen das fortsetzen. Wir wollen aber auch, dass die Garantie, die die Menschen in Deutschland haben, dass sie mit neuen, innovativen Medikamenten bestmöglich versorgt sind, erhalten bleibt. Deshalb müssen wir beide Ziele in eine Balance bringen.

Es gibt bei den Medikamenten unterschiedliche Preisniveaus in Europa. Nicht immer ist das niedrigste Preisniveau das beste für die Patientinnen und Patienten. Vor kurzem hat die Universität Bayreuth eine sehr interessante Studie dazu vorgestellt. In ihr wurden 39 neue, eindeutig innovative Substanzen, die für Patientinnen und Patienten wichtig sind und in den Jahren 2008 bis 2010 auf den Markt gekommen sind, verglichen, und es wurde untersucht, welche für alle Patientinnen und Patienten verfügbar geworden sind. Dabei wurde beispielsweise festgestellt, dass in Spanien, das ein sehr niedriges Preisniveau hat, 8 dieser Substanzen verfügbar waren. Außerdem hat man festgestellt, dass in Italien, wo das Preisniveau ein bisschen höher ist, 11 dieser Substanzen verfügbar waren. Des Weiteren hat man festgestellt, dass in Deutschland alle 39 dieser neuen, innovativen Substanzen verfügbar waren, und zwar nicht nur für eine bestimmte Gruppe von Patienten, sondern für alle.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Unser Ziel ist es, dass es keine, wie auch immer geartete Abstufung beim Zugang zu neuen, innovativen, wirksamen Medikamenten in Deutschland gibt. Das werden wir nicht zulassen. Wir wollen die besten Medikamente für alle.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Zurufe der Abg. Mechthild Rawert [SPD] und Kathrin Vogler [DIE LINKE])

Deshalb haben wir diese Änderungen eingebracht. Mit ihnen verfolgen wir das klare Ziel, noch einmal das zu präzisieren, was wir bei der AMNOG-Gesetzgebung im Jahr 2010 auch schon deutlich ausgedrückt hatten. Wir wollen also die Trennung der beiden Schritte noch einmal präzise festlegen. Schritt eins ist die Feststellung des Zusatznutzens. Das ist ein empirischer, ein wissenschaftlicher, ein evidenzbasierter Vorgang. Schritt zwei sind die Preisverhandlungen. Das ist ein ökonomischer Vorgang. Er hat mit dem ersten nichts zu tun.

(Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Ja, ist klar!)

Wir wollen auch jedes Risiko vermeiden, dass beide Schritte vermischt werden könnten.

(Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Der erste ist doch die Voraussetzung für den zweiten! Sie können doch nicht so tun, als gäbe es da keinen Zusammenhang!)

Mit dieser Klarstellung machen wir das und erreichen, dass eine saubere Trennung möglich ist und auch durchgesetzt wird. Das ist unser Ziel. Deshalb legen wir diesen Vorschlag vor. Ich denke, er ist sachgerecht und hilft dabei, unsere beiden Ziele zu realisieren und damit die beste Versorgung für alle Patientinnen und Patienten in Deutschland sicherzustellen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Ich möchte in diesem Fall nicht zu Beginn, wie einige Redner das schon getan haben, sondern am Schluss der Staatssekretärin – dir, liebe Ulrike Flach – herzlich für eine gute Zusammenarbeit und eine hervorragende Kooperation in der Koalition danken. Wir haben gemeinsam viel erreicht, denke ich. Darauf können wir stolz sein.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)