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Sabine Zimmermann: Soloselbständige brauchen soziale Absicherung

Rede von Sabine Zimmermann,

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute die Große Anfrage unserer Fraktion zur Situation der Solo-Selbstständigen. Von den 4,2 Millionen Selbstständigen in Deutschland sind mittlerweile über die Hälfte solo-selbstständig. Sie haben keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und sie versuchen, sich mit Aufträgen auf dem harten Arbeitsmarkt zu behaupten. Wer heute selbstständig ist, ist längst nicht mehr automatisch Chef oder Unternehmer. Die soziale Lage der Selbstständigen hat sich in den letzten Jahren dramatisch verändert. Viele können ihre Krankenkassenbeiträge nicht zahlen. Sie leben von extrem niedrigen Einkommen und müssen fürchten, auch im Alter arm zu sein. Darauf muss die Politik reagieren.

(Beifall bei der LINKEN)

Im Jahre 1999 hat die rot-grüne Mehrheit hier im Haus das Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit verabschiedet. Das war sozusagen die Geburtsstunde der sogenannten Ich-AGs.

(Dr. Martin Rosemann [SPD]: Ein Erfolgsmodell!)

Seit Jahren wissen wir, dass nur aus ganz wenigen Gründungen in dieser Zeit wirklich erfolgreiche Unternehmen entstanden sind. Gleichzeitig greifen aber immer mehr große Unternehmen nur zu gern auf Solo-Selbstständige zurück. Auf diese Weise sparen sie sich natürlich den Arbeitgeberbeitrag für die Sozialversicherung. Das führt zu immer mehr Scheinwerkverträgen und Scheinselbstständigkeit. Damit, meine Damen und Herren, muss endlich Schluss sein.

(Beifall bei der LINKEN – Kai Whittaker [CDU/CSU]: Blödsinn!)

Unter den Solo-Selbstständigen finden sich sehr unterschiedliche Berufsgruppen, zum Beispiel die Computerspezialisten. Viele von ihnen verdienen ganz gut. Aber in einem der größten Bereiche der Solo-Selbstständigen, dem Bereich der sogenannten personennahen Dienstleistungen, verdienen 40 Prozent der Solo-Selbstständigen nicht mehr als 1 100 Euro. Personennahe Dienstleistungen findet man zum Beispiel in der Gastronomie und im Hotelgewerbe, aber auch medizinische und Pflegeberufe gehören dazu. Allesamt sind sie für schlechte Arbeitsbedingungen berüchtigt. Ebenso gehören erzieherische Berufe dazu, zum Beispiel selbstständige Lehrerinnen und Lehrer, aber auch der ganze Kreativbereich, zum Beispiel Schauspieler, Musiker, Künstlerinnen und Künstler.

(Kai Whittaker [CDU/CSU]: Die sind aber in der Künstlersozialkasse versichert!)

Auch bei den freien Journalistinnen und Journalisten sieht die Lage oft kritisch aus. Deshalb, meine Damen und Herren, müssen wir die Künstlersozialkasse stärken.

(Beifall bei der LINKEN)

Ein Drittel aller hauptberuflich Solo-Selbstständigen verdient nur 1 100 Euro. Zur Erinnerung – wir haben in dieser Woche schon einmal über Altersarmut gesprochen –: Die Armutsgrenze liegt bei 1 033 Euro. Nennen wir es doch beim Namen: Selbstständigkeit zu solchen Bedingungen ist modernes Tagelöhnertum. Das muss abgeschafft werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Die meisten der Solo-Selbstständigen haben eine abgeschlossene Berufsausbildung oder auch einen Hochschulabschluss. Ich frage mich wirklich: Wollen Sie diese Menschen mit der Symbolpolitik von Frau Nahles immer weiter in die Enge treiben?

(Mechthild Rawert [SPD]: Nein! Nein!)

Ihre Korrekturen, zum Beispiel das Gesetz zu Leiharbeit und Werkverträgen aus dem vergangenen Herbst, sind viel zu klein. Das ist reine Kosmetik, und das hilft den Solo-Selbstständigen überhaupt nicht.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Sprechen wir heute von Armut trotz Arbeit in Deutschland, dann sprechen wir nicht nur über diejenigen, die im Niedriglohnbereich arbeiten, sondern wir sprechen auch über den großen Teil der 2,3 Millionen Solo-Selbstständigen. Diese Zahl macht eigentlich deutlich, dass die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung für die allermeisten Solo-Selbstständigen viel zu hoch angesetzt ist. Das muss dringend verändert werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir wollen, dass die Beiträge anhand des tatsächlichen Einkommens festgesetzt werden. Die untere Bemessungsgrenze sollte im Bereich der Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro liegen.

Im Moment haben wir die Situation, dass allein die Krankenversicherungsbeiträge viele kleine Selbstständige in die Armut drücken. An andere soziale Absicherungen wie zum Beispiel an eine Altersvorsorge für die Solo-Selbstständigen ist überhaupt nicht zu denken, weil sie dafür einfach das Geld nicht haben. Bereits jetzt verfügt knapp die Hälfte der ehemaligen Selbstständigen im Alter über weniger als 1 000 Euro. Auf die Einkommensarmut – das wissen wir doch – folgt immer die Altersarmut. Volles Risiko, volle Leistung – das alles schützt heute nicht mehr vor einem Leben am Rande des Existenzminimums und vor der ständigen Unsicherheit: Wie kann ich den nächsten Monat noch überstehen?

Wir haben in unserem Entschließungsantrag Vorschläge gemacht, was getan werden muss: ein wirksames Vorgehen gegen Scheinselbstständigkeit, eine Untergrenze beim Einkommen, zum Beispiel durch gesetzliche Mindesthonorare, eine realistische Beitragsbemessung in der Krankenversicherung und vor allen Dingen auch die Stärkung der Künstlersozialkasse. Vielen Solo-Selbstständigen fehlt die soziale Absicherung. Damit fallen viele Menschen in Armut. Tun Sie endlich etwas, und unterstützen Sie unseren Entschließungsantrag!

Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)