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Richard Pitterle: Bundesregierung bremst beim Kampf gegen Geldwäsche

Rede von Richard Pitterle,

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Vor ungefähr einem Jahr war es Panama, vor ungefähr einem Monat Malta. In schöner Regelmäßigkeit wird über Geldwäsche und Steuerhinterziehung per Briefkastenunternehmen in Steueroasen berichtet. Es ist sozusagen längst Alltag, dass manche Reiche und Hyperreiche ihre Vermögen auf zwielichtigem Wege vor dem Zugriff des Finanzamtes schützen. Das schadet uns allen; denn wenn Steuern nicht gezahlt werden, fehlt dringend benötigtes Geld für Schulen, Straßen und Krankenhäuser.

Die Bundesregierung legt nun den Entwurf ihres Gesetzes zur Umsetzung der Vierten Geldwäscherichtlinie der EU vor und präsentiert sich hier wieder als große Kämpferin gegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Meine Damen und Herren, die Realität sieht leider anders aus. Die Bundesregierung schreitet nicht voran, sondern dackelt offenbar völlig überfordert hinterher.

(Beifall bei der LINKEN)

Bis zum 26. Juni dieses Jahres ist – so haben wir gehört – die aus 2015 stammende Richtlinie umzusetzen, und erst jetzt, kurz vor Schluss, wird die Bundesregierung tätig. Mehr noch: Auf europäischer Ebene schnürt man längst am nächsten Maßnahmenpaket. Die Bundesregierung ist nicht Motor, sondern Bremse bei der EU-weiten Bekämpfung von Geldwäsche. Die Linke lässt Ihnen das so nicht durchgehen!

(Beifall bei der LINKEN)

Ich will drei Punkte zum vorliegenden Gesetz ansprechen. Das ist erstens das Transparenzregister, einer der zentralen Punkte des Gesetzes. Darin sollen die „wirtschaftlich Berechtigten“ – also die wahren Eigentümer zum Beispiel eines Unternehmens – aufgeführt werden, damit sich nicht X oder Y hinter irgendwelchen Briefkastenunternehmen verstecken können. So weit, so gut. Das Transparenzregister aber, das die Bundesregierung nun plant, ist leider genau eines nicht: transparent. Im Gegenteil: Die Daten bleiben unter Verschluss und werden nur dann an die Öffentlichkeit herausgegeben, wenn man ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme nachweisen kann. Die Bundesregierung hat hier einmal wieder dem Druck der Unternehmerlobby nachgegeben, die auf angebliche Gefahren durch Entführer verwies. Wir von der Linken fordern hingegen in unserem Antrag, dass das Transparenzregister uneingeschränkt öffentlich zugänglich ist, damit tatsächlich eine wirksame Kontrolle stattfinden kann.

(Beifall bei der LINKEN – Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Aber Journalisten haben jetzt auch schon Zugang bei berechtigtem Interesse! Das ist schon einmal sehr gut!)

Ich komme zum zweiten Punkt im Gesetz, den ich ansprechen möchte und der tatsächlich positiver Natur ist. Die bei Meldungen auf Geldwäscheverdacht zuständige Stelle war bisher beim Bundeskriminalamt angesiedelt. Mit dem neuen Gesetz wird die Stelle dort herausgelöst und künftig als sogenannte Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen bei der Generalzolldirektion und somit im Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums untergebracht.

(Ingrid Arndt-Brauer [SPD]: Das ist gut!)

Das ist grundsätzlich auch sinnvoll; denn genau dort sollten die Kompetenzen gebündelt sein, wenn man Geldwäschern und Steuerhinterziehern auf den Zahn fühlen will. Damit kommt die Bundesregierung – wenn auch mit kleinen Trippelschritten – wieder einmal einer unserer Forderungen entgegen. Immerhin hat die Linke schon 2013 die Einrichtung einer Bundesfinanzpolizei beim Bundesfinanzministerium gefordert, um Geldwäsche wirksam bekämpfen zu können.

(Ingrid Arndt-Brauer [SPD]: Wenn wir Sie nicht hätten!)

Wir freuen uns, dass die Große Koalition auch einmal lernfähig ist und geben natürlich weiterhin gerne Hilfestellung beim Laufenlernen.

(Beifall bei der LINKEN)

Zum Beispiel muss sich die Bundesregierung auch hier von ihrem Sparzwang befreien und das entsprechende Personal kräftig aufstocken.

Ich komme zum letzten und dritten Punkt, zu den vollmundigen Ankündigungen der Bundesregierung und dem Ergebnis. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bundesminister Gabriel, Müller und Maas haben im letzten Jahr noch groß gefordert, auch weltweit mit gutem Beispiel voranzugehen und Briefkastenunternehmen zu bekämpfen. Da frage ich mich: Wo bleibt denn nun die große Initiative seitens der Bundesregierung? Wir wollen doch hoffen, dass das am Ende nicht wieder bloß die hinlänglich bekannte heiße Luft ist.

(Dr. Frank Steffel [CDU/CSU]: Sie reden vom völlig falschen Gesetz!)

Aus meiner Sicht wäre es zumindest erforderlich, die Bußgelder nach dem Geldwäschegesetz sowie auch die Bußgelder bei Verletzung der Meldepflichten nach der Außenwirtschaftsverordnung deutlich anzuheben. Diese verpflichtet bekanntlich den Steuerpflichtigen, Beteiligungen an einer ausländischen Gesellschaft – zum Beispiel an einer GmbH in Panama – an die Bundesbank zu melden. Die Bußgeldrahmen unterscheiden sich bei vergleichbarem Fehlverhalten deutlich. Es wäre im Übrigen effizienter, Meldepflichten in einem Gesetz zu konzentrieren. Dies wäre auch für die Meldepflichtigen übersichtlicher.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)