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Reform des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte

Rede von Michael Leutert,

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Eigentlich können wir es kurz machen, da sich alle einig sind, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Experten des internationalen Rechts gehen ebenfalls davon aus, dass diese Reform überfällig ist. Das Hauptargument für die Reform ist das Effektivitätskriterium. Bevor ich dazu komme, möchte ich allerdings die unserer Meinung nach wichtigsten Neuerungen unterstreichen, die es uns ermöglichen, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Erstens wird der Zeitraum von Verfahren höchstwahrscheinlich auf ein zumutbares Maß begrenzt. Zweitens kann in Zukunft die Nichtbefolgung von Urteilen förmlich festgestellt werden. Drittens besteht nun die Möglichkeit, Auslegungsprobleme, die die Befolgung von Urteilen behindern, wiederum Sache des Gerichtshofes werden zu lassen. Viertens und letztens wird - das ist eine wichtige Sache - die Stellung des Kommissars für Menschenrechte mit diesem Gesetzentwurf gestärkt.

Diese deutlichen Verbesserungen lassen bei der Beantwortung der entscheidenden Frage, nämlich ob diese Änderungen zu einer Stärkung oder eher zu einer Schwächung des Menschenrechtsschutzes führen, keinen großen Spielraum. Es ist evident, dass der Schutz der Menschenrechte gestärkt wird. Wie gesagt, aus diesen Gründen kann die Linke dem Gesetzentwurf zustimmen.

Allerdings gibt es in unserer Fraktion - und, wie ich gestern im Ausschuss bemerkte, auch in anderen Fraktionen - Bedenken hinsichtlich der Abweisung von Beschwerden durch Einzelrichter, insbesondere dann, wenn dem Beschwerdeführer offensichtlich kein erheblicher Nachteil entstanden ist. Es gibt natürlich genügend Argumente, um diese Zweifel zu zerstreuen. Mit Sicherheit wird die tatsächliche Rechtsprechung hier in den nächsten Jahren für Klarheit sorgen. Trotzdem müssen wir meines Erachtens mit dieser Problematik sehr umsichtig umgehen und uns den Verlauf der Reform sehr genau anschauen. Nach spätestens zwei Jahren sollte es deshalb zu einer gründlichen Evaluation der Ergebnisse kommen. Aber auch darüber herrschte gestern im Ausschuss Einigkeit.

Sollte die Klagewelle in den nächsten Jahren trotzdem, wie bereits angesprochen wurde, weiter ansteigen, dann muss, wie auch die FDP schon gesagt hat, in einem nächsten Schritt über die Ausstattung des Gerichtshofes nachgedacht werden, sowohl was Personal als auch was Finanzmittel betrifft. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der LINKEN)