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Rede von Thomas Lutze zu Protokoll gegeben am 22.06.2017

Rede von Thomas Lutze,

Die Novelle zum Schornsteinfeger-Handwerkgesetz ist notwendig, da einige Paragrafen und Passagen aus der Übergangszeit nach der Liberalisierung obsolet geworden sind. Ferner haben sich aus aktuellen Rechtsprechungen und Praxiserfahrungen weitere Anpassungen ergeben. Schauen wir also auf die jeweils geplanten Änderungen. Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erfolgt befristet; nach sieben Jahren müssen die Kehrbezirke neu ausgeschrieben werden. Der Gesetzentwurf sieht nun vor, dass unter anderem Sammelausschreibungen zur Besetzung von Kehrbezirken durchgeführt werden sollen. Dies ist sinnvoll, da mit der Möglichkeit der Sammelausschreibung eine lückenlosere Besetzung der Kehrbezirke sichergestellt wird. Auch die Präzisierungen hinsichtlich der obligatorischen Aufgaben wie Feuerstättenschau, Berichtswesen und Abnahmetätigkeiten sind sinnvoll. Selbiges gilt auch für die Festschreibung der unmittelbaren Ausfertigung einer Duldungsverfügung durch die zuständigen Behörden, wenn Schornsteinfegern der Zutritt für Grundstücke und Gebäude zur Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten verweigert wird. Dass außerdem die Abnahme von Anlagen und Feuerstätten nicht mehr durch Bezirksschornsteinfeger, deren Angestellte und Vertreter vorgenommen werden dürfen werden soll, wenn diese an der Erstellung dieser Anlagen beteiligt waren, führt dazu, dass Erstellung und Überprüfung der Vorschriftsmäßigkeit zukünftig deutlicher als bisher getrennt werden.

Im internationalen und europäischen Vergleich werden immer wieder der hohe Standard und das geringe Risiko deutlich, die durch die nach wie vor geltenden Regularien und Überwachung durch das Schornsteinfegerhandwerk gesichert werden. Das Niveau der Betriebs- und Brandsicherheit kann in Deutschland trotz vereinzelter Missbräuche als hoch bezeichnet werden und wird durch die vorgesehenen Änderungen des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes weiter verbessert. Die Innungsverbände unterstützen daher das Maßnahmenpaket grundsätzlich. Dass die Betreiber von Feuerstätten in Deutschland selbst im europäischen Vergleich am sichersten leben, ist unzweifelhaft auch ein Verdienst des Schornsteinfegerhandwerks. Zugleich werden vom Gesetzgeber stets wachsende Vorgaben im Hinblick auf Baurecht, Betriebs- und Brandsicherheit, Umweltschutz, Energieeinsparung und Klimaschutz erlassen, deren Durchsetzung, Überwachung und Prüfung von den öffentlichen Behörden gar nicht übernommen werden können. Dies bedeutet, dass über das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz viele der hoheitlichen Tätigkeiten dem Handwerk übertragen werden, womit nicht zuletzt für die Sicherheit der über 30 Millionen bundesdeutschen Feuerstätten nur Fachkräfte mit einer Mindestqualifikation als Schornsteinfegergeselle zuständig sind. Hinzu kommt, dass immer mehr Schornsteinfeger inzwischen neben ihrer Schornsteinfeger-tätigkeit andere Gewerbe gegründet haben, unter anderem auch Ofenstudios. Es gibt Berichte, wonach einige Schornsteinfeger die hoheitlichen Tätigkeiten nutzen, um ihr privates Gewerbe anzukurbeln, indem beispielsweise bei der Feuerstättenschau oder Abnahme von Heizanlagen gleich noch Kunden akquiriert werden. Diese Vermischung von hoheitlichen Tätigkeiten und privatwirtschaftlichen Interessen ist nicht erlaubt und vor allem auch gefährlich. Betreffenden Beschwerden muss daher vonseiten der Behörden intensiver nachgegangen werden.