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Foto: Rico Prauss

Rede von Susanna Karawanskij am 20.10.2016

Rede von Susanna Karawanskij,

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Finanzminister Schäuble hat in den Haushaltsberatungen angekündigt, bis 2020 die schwarze Null zu halten. Obwohl an dieser Staatsdoktrin krampfhaft festgehalten wird, werden auf einmal für 2017 Steuersenkungen versprochen. Der Finanzminister hatte zwar recht, als er sagte, dass wir in widersprüchlichen Zeiten leben, aber wir als Linke würden es gut finden, wenn das Gesagte belastbar wäre und sich nicht fünf Wochen später neue Widersprüche auftun.

(Beifall bei der LINKEN)

Denn nun sind Steuersenkungen geplant, und zwar nicht etwa für Privatleute – für den kleinen Mann oder die Alleinerziehende –, sondern für Unternehmen, genauer gesagt für private Investoren in sogenannte Start-ups. Das klingt erst einmal positiv und innovativ – das haben wir auch gerade von Herrn Dr. Meister gehört –, und man denkt dabei an Unternehmensgründungen: von einer Idee zur Umsetzung, wo Geldgeber entsprechend einsteigen können. Das ist auch in einigen Fällen so.

Aber schauen wir uns das einmal genauer an: Start-ups machen gerade in den ersten Jahren große Verluste, und der Großteil der Start-ups überlebt die ersten Jahre gar nicht. Ein beträchtlicher Teil dieser Start-ups soll nämlich möglichst schnell hohe Profite erwirtschaften und dann, wenn die Profitaussichten gut sind – was erst einmal Spekulation ist –, an große Unternehmen weiterverkauft werden. Damit sind Start-ups eben keine gute Adresse für nachhaltiges Wirtschaften, sondern sie sind vor allen Dingen für Investoren und Wagniskapitalgeber interessant. „Venture Capital“ und „Business Angels“ sind entsprechende Stichworte in diesem Zusammenhang.

Die Investoren und Wagniskapitalgeber sollen vor allen Dingen dadurch angelockt werden – neben den Profitaussichten –, dass sie ihre Verluste mit späteren Gewinnen verrechnen können. Damit müssen sie weniger Gewinne versteuern, und damit fällt auch die Körperschaftsteuer geringer aus.

Nach derzeitigem Rechtsstand können noch nicht steuerlich genutzte Verluste rasch verfallen. Das wurde gerade schon gesagt. Bei einer Übertragung von 25 Prozent der Anteile geht der Verlust anteilig unter. Bei über 50 Prozent der Anteile kommt es dann zum vollständigen Untergang der vorhandenen Verluste. Diese können dem Finanzamt gegenüber nicht mehr geltend gemacht werden, wenn sich die Anteilseignerstruktur verändert. Das geschieht häufiger, weil man frisches Kapital für ein Start-up anlocken und anwerben möchte. Diese Regelung macht Sinn. Es sollen nämlich genau solche Spekulationen mit Unternehmen, die aufgrund ihrer Verluste für Investoren attraktiv werden, verhindert werden.

Bei den Start-ups ist es so, dass Verluste aus den Vorjahren nicht berücksichtigt werden können, wenn ein Wagniskapitalgeber in einem bestimmten Umfang einsteigt und sich damit die Anteilseignerstruktur bedeutsam ändert. Damit sind die Start-ups uninteressanter für solche Kapitalgeber.

Zukünftig sollen unabhängig von dieser Anteilseignerstruktur Verluste fortgeschrieben werden können, wenn ein – das ist die Einschränkung – seit mindestens drei Jahren bestehender Geschäftsbetrieb erhalten bleibt und eine anderweitige Nutzung ausgeschlossen ist.

Der Wermutstropfen dabei ist nämlich, dass die Klauseln „bestehender Geschäftsbetrieb“ und „Ausschluss der anderweitigen Nutzung“ kaum werden verhindern können, dass Betriebe allein wegen ihrer steuerlichen Verlustverrechnung ausgeschlachtet werden.

Aus meiner Sicht gestaltet sich genau diese Abgrenzung, was ein bestehender Geschäftsbetrieb ist, sehr schwierig. Aus linker Sicht muss hierbei gründlich nachgebessert werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir haben es nicht mit einer zielgenauen Förderung von Start-ups zu tun. Denn diese neuen Regelungen gelten auch für Investitionen in bereits etablierte Unternehmen, die jetzt von der Verlustverrechnung und dem Steuersparmodell profitieren. Das hat das Finanzministerium unumwunden in der Antwort auf eine Frage zugegeben, die ich vor einer Woche erhalten habe. Es gibt eine gegen Missbrauch gerichtete Beschränkung der Verlustverrechnung bei Unternehmenserwerben gegen sogenannte Mantelverkäufe. Diese untergraben Sie mit diesem Gesetzesvorhaben selbst. Das ist im Prinzip ein Care-Paket für Geldhaie und Zocker.

(Widerspruch bei der CDU/CSU)

Ich will ganz klar sagen: Es sind Steuermindereinnahmen oder -verluste in Höhe von 600 Millionen Euro jährlich. Allein der kommunalen Familie werden damit 235 Millionen Euro aus dem Säckel gezogen. Das machen wir von der Linken nicht mit.

(Beifall bei der LINKEN – Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]: Eine Unverschämtheit!)

Meine Damen und Herren, Sie wollen mit diesem Gesetzentwurf die Start-up- und Wagniskapitalszene fördern. Aber ebenso fördern Sie damit größere Unternehmen. Das ist tatsächlich mal wieder ein Kniefall vor der Lobby.

Das Tragische ist, dass Sie eigentlich jahrelang bei den wichtigsten Start-ups in der Bundesrepublik versagen, nämlich bei den Kindern. Gerade einmal schlappe 2 Euro mehr Kindergeld soll es geben. Wagniskapitalgeber werden gleichzeitig mit Millionenbeträgen gepampert.

(Zuruf von der CDU/CSU: Ei, ei, ei!)

Das ist die falsche Prioritätensetzung. Wir Linke haben einen umfassenden Aktionsplan gegen Kinderarmut eingebracht, um Steuereinnahmen sozial gerechter zu verteilen. Das wäre der richtige Ansatzpunkt, anstatt weiterhin Lobbyismuspolitik zu betreiben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)