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Rede von Sabine Leidig zu Protokoll gegeben am 09.03.2017

Rede von Sabine Leidig,

Mit der vorgelegten Änderung am Kfz-Steuer-Gesetz macht die Bundesregierung nicht mehr, als unbedingt notwendig. Es geht darum , dass die KfZ-Steuer künftig an die weltweit harmonisierte Testprozedur WLTP für Abgasmessung angepasst wird.

Dazu drei kritische Anmerkungen:

Erstens. Es ist absurd, dass nach dem neuen Fahrzyklus die CO 2 -Emissionen höher liegen dürften als bisher. Das ist offenbar dem Einfluss der Bundesregierung zu „verdanken“, die wiederum unter massivem Einfluss der Automobilindustrie steht  – und das dient nicht dem Wohle der Allgemeinheit.

Zweitens. Immerhin werden künftig nicht mehr die manipulierten Werte der „Prüfstände“ Grundlage der Kfz-Steuer-Bemessung sein, sondern Messmethoden, die dem wirklichen Schadstoffausstoß näher kommen  – und der ist ja erheblich höher als angegeben.

Als Stichtag für die neue CO 2 -Messung ist der 1.  September 2018 zwingend vorgegeben. Allerdings werden neue Fahrzeugtypen bereits ein Jahr vorher entsprechend gemessen. F ür die könnte man also auch vorher schon die neue Kfz-Steuer einführen. Das ist aber nicht gewollt. Aber warum nicht?!

Drittens. Die Bundesregierung behauptet, es ergäben sich „keine haushalterischen Auswirkungen.“ Das ist allerdings wirklich falsch. Klar, die neue Kfz-Steuer kostet nichts. Aber dass seit Jahren und noch weiter auf die Besteuerung nach tatsächlichem Verbrauch/CO 2 -Ausstoß verzichtet wird, das führte und führt weiterhin zu erheblichen Einnahmeausfällen.

Im Auftrag der Linksfraktion im Bundestag hat das „Forum ökologisch-soziale Marktwirtschaft“ eine Studie erstellt und kommt zu folgenden Ergebnissen:

Die auf dem Prüfstand im Labor gemessenen Typprüfwerte zum Ausstoß von Kohlenstoffdioxid, CO 2 und Stickstoffoxiden, NO x von Pkw wichen in den vergangenen Jahren immer gravierender von tatsächlich auf der Straße festgestellten Emissionen ab. Dies hat Auswirkungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher, Wettbewerb, Politik, Umwelt, Klima und Gesundheit.

Weniger beachtet sind die Auswirkungen auf die Kraftfahrzeugsteuer aufgrund der verfälschten Bemessungsgrundlage sowie zu Unrecht gewährter Steuerbefreiungen, die im Rahmen dieser Studie quantifiziert werden. Allein die Mindereinnahmen aufgrund nicht dem Realverbrauch auf der Straße entsprechender CO 2 -Angaben in den Herstellerbescheinigungen werden für den Zeitraum 2010 bis 2015 auf rund 3,3 Milliarden Euro geschätzt. Es ist davon auszugehen, dass dieser Betrag in den kommenden Jahren deutlich und beschleunigt zunehmen wird, falls keine Gegenmaßnahmen eingeleitet werden sollten. Die Mindereinnahmen durch Steuerbefreiungen, die vermeintlich schadstoffarmen Fahrzeugen der Klasse Euro 6 aufgrund unzutreffender NO x -Werte zu Unrecht gewährt wurden, belaufen sich auf etwa 10 bis 18 Millionen Euro.

Der systematische Betrug durch die Spitzen der Automobilkonzerne, der von der Bundesregierung ermöglicht wurde, kommt die Allgemeinheit also in jeder Hinsicht teuer zu stehen. Es ist höchste Zeit, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und für den Schaden zur Kasse zu bitten.