Zum Hauptinhalt springen

Rede von Richard Pitterle zu Protokoll gegeben am 01.06.2017

Rede von Richard Pitterle,

Um es gleich vorwegzunehmen: Diese Verordnung ist nicht nur kein großer Wurf, sondern ein schlechter Witz; denn der Regelungsgehalt der Verordnung geht gegen null. Die große Koalition legt damit wieder einmal den Schluss nahe, dass ihr der Kampf gegen Steuerbetrug nicht sonderlich wichtig ist.

Noch einmal zum Hintergrund der Verordnung: 10 Milliarden Euro jährlich gehen dem Fiskus nach Schätzungen aufgrund von Steuerbetrug durch Kassenmanipulation verloren. Diese Kassenmanipulation geschieht alltäglich, zum Beispiel in der Gastronomie. Man zahlt das Essen, der Kellner kassiert, auf der Abrechnung des Lokals für das Finanzamt taucht die Flasche Wein dann aber plötzlich nicht mehr auf. Das ist ganz einfach, es gibt sogar extra Software, die die in die Registrierkasse eingegebenen Umsätze frisiert und nach unten schraubt. Wer gar keine Registrierkasse hat, kann letztlich sowieso angeben, was er will.

Vor einem halben Jahr hat der Bundestag deswegen das sogenannte Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen beschlossen. Auf Betreiben der großen Koalition war das Gesetz leider kein großer Wurf. Gute Ansätze waren zwar vorhanden. Wir Linke haben da aber bereits die Schlupflöcher im Gesetz bemängelt; denn leider fehlt eine grundsätzliche Regis­trierkassenpflicht, und auch die Belegausgabepflicht kann umgangen werden.

Auch hat die große Koalition damals darauf verzichtet, das INSIKA-Verfahren in das Gesetz zu übernehmen. Mit INSIKA hätte aber eigentlich ein fertiges, bewährtes technisches Konzept zur Umsetzung des Schutzes vor Kassenmanipulationen bestanden. Stattdessen wurde das Gesetz laut großer Koalition technologieoffen gestaltet. „Technologiefern“ hätte es besser getroffen.

Die jetzige Verordnung sollte diese Lücke eigentlich schließen und die Anforderungen an die technische Umsetzung des Schutzes vor Kassenmanipulation festlegen. Weil diese Frage der technischen Umsetzung von großer Bedeutung ist, wurde im vorausgegangenen Gesetz auch extra geregelt, dass die jetzige Verordnung der Zustimmung des Bundestages bedarf. Es wurde sogar explizit in den § 146a der Abgabenordnung geschrieben, dass die Verordnung unter anderem die Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle enthalten soll.

Schaut man nun in die Verordnung, fällt sogleich auf, dass sie sehr dünn geraten ist. Der eigentliche Regelungstext umfasst gerade einmal drei Seiten. Noch dazu wurde vieles einfach aus dem vorausgegangenen Gesetz kopiert und wiederholt. Wenn man nun die eben erwähnten Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle sucht, so findet sich in § 5 der Verordnung Folgendes: Die Festlegung dieser Anforderungen ist einfach an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und das Bundesfinanzministerium weitergegeben worden. Damit wird die Verordnung wirklich ad absurdum geführt. Wenn wir als Bundestag vorher festlegen, was diese Verordnung zu enthalten hat, dann muss sich das Bundesfinanzministerium auch danach richten, ob es Herrn Schäuble passt oder nicht.

Wenn wir uns als Bundestag ernst nehmen, dann können wir dieser Verordnung schlicht nicht zustimmen. Mit dieser Verordnung wird nichts geregelt. Man könnte das gar als eine Verhöhnung des Parlamentes bezeichnen, das nur kurz abnicken soll, dass die eigentlich wichtigen Entscheidungen woanders getroffen werden. Die Linke wird dabei nicht mitmachen. Wir lehnen dieses Nullum von einer Verordnung daher ab.