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Rede von Ralph Lenkert zu Protokoll gegeben am 15.12.2016

Rede von Ralph Lenkert,

Durch die sogenannte Heizwertklausel des Kreislaufwirtschaftsgesetzes konnten über Jahre hinweg hunderttausende Tonnen von Wertstoffen verbrannt werden, die man viel besser stofflich recycelt hätte. Alles, was wir verbrennen, ist unwiderruflich als Stoff verloren und muss neu gefördert und hergestellt werden. Lange war es zwar nicht möglich, Kunststoffe sinnvoll stofflich zu verwerten, aber die Technik hat da wesentliche Verbesserungen gemacht. Im Interesse der Ressourceneffizienz stimmen wir deshalb diesem Gesetzentwurf zu, für den es – wieder einmal – erst eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU bedurfte.

Was die Bundesregierung leider weiterhin mit diesem Gesetzentwurf nicht bearbeitet, ist die Frage der Mitverbrennung. Anders als bei Müllverbrennungsanlagen und trotz der Verlautbarungen der Anlagenbetreiber über größte Sicherheit bei hohen Verbrennungstemperaturen, langer Verweildauer der Abfälle in der Verbrennung und Ausfiltern von Schwermetallen und toxischen Gasen gibt es dafür keine Überwachung. Bei der Mitverbrennung werden die Temperaturen nicht verpflichtend überwacht, und ebenso fehlt es an Schadstoffüberwachungen. Das hätte man im Zuge der Gesetzesänderung gleich mit regeln können. Dass das nicht gemacht wurde, ist schade. Da hier mit dem Gesetzentwurf aber zumindest keine Verschlechterung eintreten wird, stimmen wir trotzdem zu.

Mit dem Änderungsantrag der Koalition soll nunmehr festgelegt werden, was eine haushaltsübliche Menge ist. Eine „haushaltsübliche Menge“ bei der Rücknahme von Elektrogeräten bis 25 Zentimetern in Einzelhandelsgeschäften ist demnach also konkret fünf Stück. Auch diese Klarstellung begrüßen wir wie die Einstufung einer nicht ordentlich durchgeführten Rücknahme als Ordnungswidrigkeitstatbestand. Es gibt jedoch sicherlich eine Vielzahl elektrischer Geräte, die deutlich größer als 25 Zentimeter sind; viele Tablets haben beispielsweise längere Ausmaße als diese 25 Zentimeter, weshalb uns diese Regelung auch heute noch ein wenig willkürlich daherkommt. Gänzlich unbeantwortet bleibt dabei auch die Frage, ob die Längenangabe nun mit eingerolltem oder mit ausgerolltem Kabel erfolgt. Die Linke hätte es als sinnvoller erachtet, hier Produktgruppen zu definieren. Im Übrigen könnte man sich derartige Konkretisierungen, auch die der haushaltsüblichen Mengen, sparen, wenn man ein vernünftiges Pfandsystem für Elektrogeräte etablieren würde, wie es Die Linke seit Jahren vorschlägt. Das würde dann in der Praxis nicht dazu führen, dass sich die elektrischen Altgeräte in den Haushalten stapeln, auch weil eines davon vielleicht 25,5 Zentimeter groß ist und zum Wertstoffhof anstatt ins Geschäft gebracht werden muss, sondern dass die Geräte zeitnah dem Ressourcenkreislauf zurückgeführt werden können.

Sie sehen, dass das Elektrogerätegesetz weiter eine Baustelle ist, und wenn man dann schon einmal dabei ist, könnte man das Verbot von festverbauten Akkus gleich wieder in das ElektroG schreiben, wie es dort einmal drinstand, bevor es von der Koalition herausnovelliert wurde. Damit würden Bundesregierung und Koalition einen Schritt gegen vorzeitigen Geräteverschleiß gehen, und es fallen weniger Geräte an, die mit einem Maßband beim Händler auf Rücknahmepflicht geprüft werden müssen. Die Baustelle ElektroG bietet viel Potenzial für weitere, direkte Gesetzesinitiativen anstatt – wie jetzt – in Form eines Änderungsantrages kurz vor der Ausschusssitzung als Anhängsel an ein völlig anderes Gesetz. Die Linke unterstützt Sie dabei gern.