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Rede von Michael Schlecht zu Protokoll gegeben am 01.06.2017

Rede von Michael Schlecht,

Generell begrüßen wir die Einführung eines Wettbewerbsregisters. Es ist längst überfällig und wurde auch von uns bereits in der letzten Legislaturperiode unter dem Begriff „Korruptionsregister“ gefordert. Schließlich dürfen mit öffentlichen Aufträgen und letztlich Steuergeldern nicht auch noch solche Unternehmen belohnt werden, die gegen Recht und Gesetz verstoßen.

Allerdings ist das vorliegende Gesetz recht zahnlos und lässt viele Lücken. Eine effektive soziale, ökologische und rechtsstaatliche Förderung unternehmerischen Verhaltens über den Hebel der öffentlichen Auftragsvergabe wird nach wie vor kaum möglich, was auch die Gewerkschaften bemängeln.

Vieles bleibt leider offen:

Erstens. Es ist unklar, inwiefern das Bundesgesetz die in einigen Bundesländern vorhandenen weitergehenden Regelungen oder bereits existierende Systeme der Prüfung der Qualifikation bei der Zulassung zur Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen berühren wird. Es muss weiterhin klar für die Bundesländer die Möglichkeit geben, über das Bundesrecht hinausgehende Regelungen bei der Auftragsvergabe in ihren Landesregistern aufzunehmen.

Zweitens. Im Wettbewerbsregister ist allein ein Eintrag von Verstößen mit Rechtskraft vorgesehen, um den Ausschluss von der Auftragsvergabe zu rechtfertigen. Voraussetzung für den Eintrag ist somit die rechtskräftige Verurteilung eines Mitarbeiters unter anderem für Vergehen wie Bestechung, Betrug, Geldwäsche, die Bildung einer kriminellen Vereinigung oder Terrorismusfinanzierung. Da es nun aber kein Unternehmensstrafrecht in Deutschland gibt, entscheiden Gerichte oder Behörden subjektiv bzw. von Fall zu Fall darüber, inwieweit der Rechtsverstoß als Tat eines Einzelnen gewertet wird oder dem Unternehmen zuzurechnen ist. Nur Letzteres würde aber zum Eintrag ins Wettbewerbsregister führen. Das ist unzureichend.

Darüber hinaus wird der zeitnahe Eintrag erschwert durch den langjährigen Instanzen- und Behördenweg. Es wäre sinnvoll, zumindest die entsprechenden Informationen zu anhängigen Verfahren wie Straf- und Bußgeldverfahren im Wettbewerbsregister aufzunehmen, zumal dies keine Strafe bzw. Vorverurteilung darstellt, sondern im Rahmen des Vergaberechts der Sorgfaltspflicht des öffentlichen Mitteleinsatzes entspricht. So, wie jetzt im Gesetzentwurf vorgesehen, wird während der langjährigen Feststellung möglicher Verstöße mit Rechtsbestandskraft die öffentliche Hand blind agieren.

Drittens. Aufnahmegründe in das Wettbewerbsregister sind vor allem Verstöße und Betrügereien, die sich primär gegen öffentliche Haushalte richten. Es ist aber mehr als angebracht, hier auch die Fälle zu erfassen und einen Registereintrag zu begründen, in denen die Betrugstat zulasten der Kassen der gemeinsamen Einrichtungen der Tarifvertragsparteien geht. Darüber hinaus sollte der Ursachenkatalog über die genannten Verstöße hinaus offen gehalten werden und nicht in Form einer abschließenden Aufzählung der Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten formuliert werden.

Viertens. Laut Wettbewerbsregister beginnt die Abfragepflicht der Vergabebörden erst bei einem Auftragswert von 30 000 Euro. Es gibt zwar im Gesetzentwurf eine fakultative Abfragemöglichkeit unterhalb von 30 000 Euro. Allerdings zeigen die Erfahrungen, dass Vergabebehörden von solchen fakultativen Regelungen seltener Gebrauch machen. Eine Abfragepflicht unterhalb der 30 000-Euro-Grenze ist notwendig, um frühzeitig und lückenlos die Zuverlässigkeit der Unternehmen bei der Teilnahme am Vergabeverfahren zu prüfen.

Ins Wettbewerbsregister aufgenommen wird nur, was an Verstößen entdeckt und geahndet wird. Grundvoraussetzung dafür ist wiederum eine ausreichende personelle und finanzielle Ausstattung der entsprechenden Ermittlungsbehörden und der Justiz. Hier gibt es unzählige Schwachstellen, die durch die Ausdünnung des öffentlichen Dienstes – Stichworte Zoll, Steuerverwaltung, Justiz, Polizei – in den letzten Jahren massiv vergrößert worden sind, sodass der Gesetzesvollzug nicht hinreichend gesichert ist, was nicht allein Wettbewerbsregister und Vergabegesetz betrifft. Die finanziellen und personellen Ressourcen müssen dringend erhöht werden, um den effektiven Einsatz von Steuermitteln und die Gewährleistung rechtsstaatlichen Verhaltens von Unternehmen in der Breite zu sichern. Nur dann lassen sich unfaire Praktiken, Betrug und Korruption verringern.

Zusammenfassend: Im Grundsatz begrüßen wir das Wettbewerbsregister. Die Umsetzung ist allerdings ungenügend. Daher können wir uns hier nur enthalten.