240. Sitzung des Deutschen Bundestages, 16. Mai 2013
TOP 18 a:
- Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur
Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz
– 2. KostRMoG)
- Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung des
Erfolgsbezugs im Gerichtsvollzieherkostenrecht
Drucksachen 17/11471 (neu), 17/5313 und 17/ 13537 (Beschlussempfehlung)
TOP 18 c:
- Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts
- Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendung für die Prozesskostenhilfe (Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz – PKHBegrenzG)
- Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des
Beratungshilferechts
Drucksachen: 17/11472, 17/1216, 17/2164 und 17/13538 (Beschlussempfehlung)
Jens Petermann für die Fraktion DIE LINKE - Rede zu Protokoll
Sehr geehrte(r) Herr/Frau Präsident(in), meine sehr geehrten Damen und Herren,
den Ländern geht es ums Geld. Sie wollten Kosten in der Justiz einsparen, die Hürden für die Prozesskosten- und Beratungshilfe erhöhen und diese Leistungen kürzen. Außerdem forderten sie die Erhöhung der Gerichtsgebühren. Den Ländern geht es dabei um die eigene Finanzkasse und den Kostendeckungsgrad der Justiz. Wie, wo und bei wem da eingespart wird, ist zweitrangig. Am einfachsten geht das bei den Unterstützungsleistungen. Nach den Gesetzentwürfen des Bundesrates sollen die Kosten für Prozesskosten- und Beratungshilfe eingedämmt werden. Die Bundesregierung hat das aufgegriffen und zunächst weitgehend die Einschnitte für Anspruchsteller mit geringem Einkommen übernommen. Das sind die Menschen, denen Sie eine angeblich weit verbreitete missbräuchliche Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe unterstellen. Diesem in Ihren Augen „Sozialschmarotzertum“ sollte ein Riegel vorgeschoben werden. Die Verwunderung bei den Landesfinanzministern wird sich indes in Grenzen halten, wenn wir als LINKE im Bundestag und der Brandenburger Finanzminister für soziale Gerechtigkeit einstehen und ein solches Vorhaben nicht unterstützen, stattdessen aber das Vorhaben massiv kritisieren.
Nach intensiver Beratung der Gesetzentwürfe, unserer begründeten Kritik und den Beanstandungen durch die Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung hat das Bundesministerium für Justiz mit den Ländern einen Kompromiss ausgedealt. Die Länder bekommen statt 11 % nun 18 % mehr Gerichtskosten, dafür verzichten sie auf den Großteil der Einschnitte bei der Prozesskostenhilfe und der Beratungshilfe. Damit sind die Landesfinanzminister offensichtlich zufrieden und ruhiggestellt. Die kleinen Leute hingegen nicht. Deshalb fordere ich statt der nun geringeren Einschnitte für wenig begüterte Mitmenschen, eine Ausweitung der Leistungen zur Unterstützung der Rechtsverfolgung sowie eine einfachere Antragsstellung.
Dass unsere Kritik angekommen ist, zeigt sich an mehreren Beispielen: So wurde von der Erhöhung der Ratenzahlungshöchstdauer auf 72 Monate abgesehen und es bleibt nun bei der bisherigen Regelung, dass man vier Jahre lang die Kosten für einen verlorenen Prozess in Raten zurückzahlen muss. Daneben bleiben die Freibeträge für Erwerbstätige und für Ehegatten unverändert. Eine Abfrage bei Arbeitgebern, Versicherern, etc. zur Bedürftigkeit der Antragstellerinnen und Antragsteller muss auch weiterhin unterbleiben und die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen zur Klärung der Bedürftigkeit ist nicht mehr vorgesehen. Die Beratungshilfe kann man auch in Zukunft über die Anwälte beantragen. Am Ende haben Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Koalition eingesehen, dass die angeblich ausufernden Kosten und eine überhand nehmende missbräuchliche Inanspruchnahme mit der Realität nicht viel zu tun haben. Im internationalen Vergleich zahlt die Bundesrepublik für die gerichtliche und außergerichtliche Unterstützung der Rechtsuchenden sehr wenig und das bei einer der höchsten Kostendeckungsquoten in der Justiz. Darüber sollten Sie sich im Klaren sein, meine Damen und Herren, und zwar bevor Sie das nächste Mal beim Zugang zum Recht sparen und mit dem Rechtsstaat Geld verdienen wollen. Das haben sich die Väter des Grundgesetzes bei der Formulierung von Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 20 Absatz 1 und 3 nämlich anders vorgestellt und mit dem Gleichheitssatz, dem Sozialstaats- und Rechtstaatsprinzip gleichen Zugang zum Recht ohne Ansehen der Person postuliert.
Abgesehen von den Verfahren vor den Familien- und Sozialgerichten sind die Zahlen für Prozesskosten- und Beratungshilfe sogar rückläufig, so dass insgesamt sowieso schon weniger Mittel als früher dafür aufgewendet werden müssen. Und woraus die steigenden Zahlen bei den Sozialgerichten resultieren, habe ich Ihnen in meinem Redebeitrag zur ersten Lesung und davor auch schon mehrfach gesagt. Da Sie das offensichtlich ignorieren, sage ich es ihnen heute noch einmal: Die hohen Verfahrenszahlen der Sozialgerichte und die damit zwangsläufig verbundenen vielen Anträge auf Prozesskostenhilfe liegen an der grottenschlechten Hartz IV- Gesetzgebung und der miserablen Arbeitsweise der Jobcenter – und eben gerade nicht am Missbrauch der Leistungen. Wenn die Aufwendungen für Prozesskostenhilfe vor den Sozialgerichten reduziert werden sollen, gibt es nur einen Weg: die Hartz IV Gesetze abschaffen und durch eine menschenwürdige Grundsicherung, die eine wirkliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht, ersetzen. Und genau dafür steht die LINKE. Ein guter Beitrag wäre auch die Abschaffung der Gebührenfreiheit für die Jobcenter im sozialgerichtlichen Verfahren. Dann würde vor dem Hintergrund des Prozessrisikos und der damit verbundenen Kosten mehr in Qualität der Arbeit und in die Rechtmäßigkeit der Bescheide investiert als bisher und die Menschen wären nicht so häufig auf den Rechtsweg zur Durchsetzung ihrer Ansprüche angewiesen.
Nun stellt sich die Frage, welche Verschlechterungen die Gesetzesänderungen für die Bürgerinnen und Bürger mit sich bringen: Die zu einengend formulierte und diskriminierende Definition der Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bleibt bestehen; die Anrechnung des in einem Gerichtsprozess Erlangten bleibt im Entwurf erhalten; die Streichung des § 11 a Absatz 1 und 2 Arbeitsgerichtsgesetzes steht ebenso noch im Entwurf, so dass eine automatische Beiordnung eines Rechtsanwaltes im arbeitsgerichtlichen Verfahren, wenn die Gegenseite anwaltlich vertreten ist, nicht mehr erfolgt. Damit hat sich Waffengleichheit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Prozess erledigt und zieht einen Nachteil für den rechtssuchenden Arbeitnehmer nach sich. Darüber hinaus wird bei jedem Antrag auf Prozesskostenhilfe künftig der Gegner informiert und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Das ist diskriminierend und verschafft dem Gegner im Prozess einen Vorteil. Jeder Antragsteller wird erst einmal unter den Pauschalverdacht gestellt, sich ihm nicht zustehende Beihilfen erschleichen zu wollen. Das tragen wir nicht mit.
Zusammenfassend stelle ich fest, dass die verbliebenen Änderungen inhaltlich nichts bringen, aber gleichwohl einen "Wink mit dem Zaunpfahl“ darstellen, um Antragsteller abzuschrecken und die Beantragung von Hilfen zur Rechtsverfolgung zu reduzieren.
Das Zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz ändert auf 589 Seiten in 43 Artikeln nahezu das gesamte Kostenrecht der Rechtspflege. Auch hier gab es als Ergebnis der Gespräche zwischen Bundesjustizministerium und den Ländern einen Änderungsantrag der Regierungskoalition. Den Ländern war daran gelegen, die Kostendeckungsquote zu erhöhen, egal wie. Nun hat man sich auf die nochmalige Erhöhung der Gerichtsgebühren verständigt. Damit müssen sich alle Rechtsuchenden ab 1. Januar 2014 auf eine Erhöhung der Gerichtskosten um 18 % einstellen. Hier langt der Staat wieder einmal kräftig beim Bürger zu, obwohl die Kostendeckung der Deutschen Justiz im internationalen Vergleich schon eine der Höchsten ist. Bürgerfreundlich ist das jedenfalls nicht.
Der Änderungsantrag bringt Verbesserungen. So wurde die teilweise Reduzierung des Honorars für Dolmetscher und Übersetzer wieder zurückgenommen und nach erheblichen Interventionen erhöht. Die Rechtsanwaltsgebührentabelle wurde ebenfalls noch einmal durch Anhebung jeder Gebühr um 5 Euro verändert. Auch die lauten Rufe der Gerichtsvollzieher nach einer Erhöhung des Wegegeldes um 30 % wurden erhört. Diese Erhöhungen sind für die einzelnen Berufsgruppen im Sinne eines Inflationsausgleichs durchaus sinnvoll, werden aber die Prozesse insgesamt verteuern und höhere Ausgaben für Rechtssuche und Rechtsverteidigung nach sich ziehen.