Thomas Lutze (DIE LINKE):
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kol-legen! Angesichts der großen Einigkeit über dieses Thema gestatten Sie mir, dass ich mich kurzfasse. Es macht nämlich wenig Sinn, hier sämtliche Details meiner Vorrednerinnen und Vorredner zu wiederho-len.
(Beifall des Abg. Dr. Lutz Knopek [FDP])
Es ist etwas ungewohnt, als Oppositionspolitiker aus dieser Richtung Applaus zu bekommen. – Das meiste, was gesagt wurde, war sachgemäß und rich-tig.
Im Gegensatz zu meiner Kollegin von der SPD se-he ich keinen sonderlich großen Diskussionsbedarf. Es gibt einzelne Punkte wie die EU-Konformität und die einheitlichen Prüfrichtlinien, über die in der Tat diskutiert werden muss; aber das sind Details. Ich denke, die damit verbundenen Probleme wird man im Verkehrsausschuss in absehbarer Zeit einvernehmlich lösen können.
Es ist zu Recht gesagt worden: Die freiwilligen Feuerwehren hatten bei der Vereinheitlichung der Umsetzung des europäischen Rechts das Nachsehen.
Ehrenamtlich engagierte junge Menschen mit der al-ten Führer-scheinklasse 3 gibt es immer weniger. Ich selber – man merkt an meinem Dialekt, dass ich in der DDR aufgewachsen bin – hatte einen Führer-schein für Fahrzeuge bis 2,8 Tonnen. Mit dem Tag der Deutschen Einheit war ich berechtigt, Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen zu steuern, ohne jemals auf einem solchen Lkw gesessen zu haben. Es gab auch keine Fahrprüfung. Das war halt so. Das war für mich eine sehr positive Erfahrung. Diese Regelung ist, wie gesagt, korrigiert worden.
Das Problem für die Betroffenen ist allerdings gleichzeitig banal und fatal: Wer als junger Mensch nicht gerade eine Betätigung als Kraftfahrerin oder Kraftfahrer in der Transportbranche anstrebt, der wird die Kosten und die Mühen einer zusätzlichen of-fiziellen Führerscheinausbildung sicherlich nicht in Kauf nehmen. Eine Lösung, die den Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren und weiterer Dienste das Führen von Fahrzeugen bis 4,75 Tonnen ermöglicht, erweist sich offensichtlich als nicht ausreichend – da-rauf haben auch die Vorredner hingewiesen –, weil viele Einsatzfahrzeuge einfach aufgrund der Entwicklung die Gewichtsgrenzen überschreiten. Die Fahrzeuge, die angeschafft werden, werden in der Tendenz immer schwerer. Als Lösung bietet sich einzig und allein die Anhebung der Gewichtsgrenze im Rahmen des sogenannten Feuerwehrführerscheins auf 7,5 Tonnen an. Dazu gibt es gar keine Alternative.
Kritisiert wurde die Möglichkeit der organisations-internen Ausbildung und Prüfung. Natürlich wäre der optimale Weg eine ordentliche Ausbildung durch professionelle Fahrlehrer. Wir reden allerdings hier im Parlament über eine Notlösung. Eine professionelle Ausbildung, wie sie sicherlich wünschenswert wäre, ist für die meisten Organisationen und auch für die betroffenen ehrenamtlichen Helfer im Prinzip schlichtweg nicht finanzierbar.
Zur Wahrheit gehört auch: Den Inhabern des alten Führerscheins Klasse 3 wurde die Lkw-Fahrberechtigung erteilt, ohne dass die Auszubilden-den jemals eine Ausbildung für einen 7,5 Tonner hatten.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)
Eine organisationsinterne Ausbildung und Prüfung ist im Prinzip eine Verbesserung des Standards, der bis 1999 gegolten hat.
Gestatten Sie mir eine letzte Anmerkung, weil das vielleicht an diesem Punkt ein bisschen zur Gretchen-frage wird. Im Gegensatz zum Kollegen Luksic würde ich empfehlen, eine bundesweit einheitliche Regelung anzustreben und dies nicht in die Länderhoheit zu geben. Ich kann nicht erkennen, wie sich eine freiwillige Feuerwehr in einem Ort in Thüringen un-terscheidet von einer freiwilligen Feuerwehr in einem Ort im Saarland. Das funktioniert alles nach demsel-ben Prinzip. Deshalb sehe ich keinen Grund, länder-einheitliche Regelungen zu machen. Lassen Sie uns das bundesweit einheitlich regeln. Die freiwilligen Feuerwehren, das Technische Hilfswerk und die gan-zen Organisationen arbeiten alle nach demselben Prinzip. Die Notwendigkeit für eine länderspezifische Hoheit kann ich beim besten Willen nicht erkennen.
Danke schön.
(Beifall bei der LINKEN)

Praxistaugliche Regelungen beim Feuerwehrführerschein einführen
Rede
von
Thomas Lutze,