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Petra Pau: Gesetz zum Datenschutz ist ungenügend

Rede von Petra Pau,

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Bundesinnenminister, in einem gebe ich Ihnen recht: Der Inhalt des Gesetzes ist nicht kompliziert. Das, was darin vorgesehen ist, ist gut zu verstehen. Allerdings – das setze ich gleich an den Anfang – haben wir offensichtlich einen grundlegenden Dissens in der Beurteilung des Inhalts und der Wirkung der vorgeschlagenen Regeln. Deshalb möchte ich am Beginn der Debatte uns, aber insbesondere auch die jüngeren Zuhörerinnen und Zuhörer an etwas erinnern:

1983 hatte das Bundesverfassungsgericht ein legendäres Urteil gesprochen. Allgemein wird es Volkszählungsurteil genannt. Damit wurde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, mithin der Datenschutz, auf einen Verfassungsrang gehoben. Wenn wir also heute über Datenschutz reden, dann nicht über belanglose Nebensächlichkeiten, sondern immer über verbriefte Grundrechte und unabdingbare Grundlagen der Demokratie.

Heute geht es um die Anpassung des deutschen Datenschutzes an aktuelle Vorgaben der Europäischen Union. Also heißt die zentrale Frage: Schafft der vorliegende Gesetzentwurf mehr Datenschutz, mehr Bürgerrechtsschutz und auch mehr Transparenz oder nicht? Die Fraktion Die Linke beantwortet diese Fragen mit Nein und lehnt folglich als sozialistische Bürgerrechtspartei diesen Gesetzentwurf ab.

(Beifall bei der LINKEN)

Mit unserer Ablehnung sind wir übrigens mitnichten allein, wie zahlreiche Stellungnahmen und Gutachten zeigen, darunter auch eine ausführliche Kritik der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, unserer ehemaligen Kollegin Andrea Voßhoff.

Besonders zugespitzt hat es die Initiative Digitalcourage formuliert. Ich zitiere:

"Am Donnerstag dieser Woche"

– also heute –

"sollen im Bundestag gleich zwei schlechte Gesetze beraten werden: Das Datenschutzanpassungsgesetz … läutet den Totalausverkauf des Datenschutzes ein …"

"Das „Videoüberwachungsverbesserungsgesetz“ … macht es für Bürgerinnen und Bürger unmöglich, sich noch unbeobachtet im öffentlichen Raum zu bewegen."

(Marian Wendt [CDU/CSU]: Das ist doch Blödsinn!)

Ende des Zitats. – Es geht also um viel.

(Marian Wendt [CDU/CSU]: Die Sicherheit der Bürger!)

Als konstruktive Opposition hat die Linke einen eigenen Antrag zum vorliegenden Regierungsentwurf gestellt. Im Kern geht es uns um fünf grundlegende Verbesserungen.

Erstens. Datenschutzrechte der Bürgerinnen und Bürger sind zu stärken. Das beginnt beim Auskunftsrecht in Bezug auf erhobene Daten und betrifft ebenso die Möglichkeit, persönliche Daten löschen zu lassen.

Zweitens. Die Kompetenzen des bzw. der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sind zu stärken, inklusive Sanktionsmöglichkeiten bei Datenmissbrauch.

Drittens. Eine unabhängige datenschutzrechtliche Kontrolle gegenüber Nachrichten- und Geheimdiensten ist zu schaffen.

Viertens. Die Zahl der Daten und deren Zweckentfremdung bei sogenannten Scoringverfahren, zum Beispiel wenn es um die Kreditwürdigkeit von Personen geht, sollen minimiert werden.

Fünftens. Wir brauchen in Zeiten der fortschreitenden Digitalisierung ein gesondertes und neues Datenschutzrecht für Beschäftigte. Das steht übrigens auch schon seit Ende der 1980er-Jahre aus. Wir sollten uns dem Ganzen einmal zuwenden.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

All das gibt der vorliegende Entwurf nicht her. Stattdessen senkt er bislang geltende Standards. Er bleibt partiell hinter EU-Recht zurück. Deshalb lehnen wir diesen Entwurf ab. Aber wir haben noch die Chance, unsere fünf Verbesserungsvorschläge vielleicht hineinzunehmen.

(Beifall bei der LINKEN)