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Persönliche Erklärung zur Abstimmung über den europäischen Stabilisierungsmechanismus

Rede von Eva Bulling-Schröter,

Erklärung nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung: Erweiterung Euro-Rettungsschirm (allg. und Beteiligung Bundestag) von Eva Bulling-Schröter MdB:

Ich stimme dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus aus zwei Gründen nicht zu:

Erstens:

Die Aufstockung der Mittel des Stabilisierungsfonds ist im Ergebnis eine Unterstützung der Banken, der Finanzinstitute, der Reichen und der Superreichen. Im Haftungsfall werden wie immer die entstehenden Lasten aber von der großen Mehrheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler getragen. Ich befürchte auch eine Kürzung von Renten und anderen Sozialleistungen. Die Bundesregierung ist jedenfalls nicht bereit, für die gegenwärtigen Sozialstandards eine Garantieerklärung abzugeben. Deshalb lehne ich das Gesetz ab.

Den Menschen in den Ländern, die Mittel vom EFSF erhalten, wird nicht wirklich geholfen: Die strengen Auflagen treffen dort vor allem die GeringverdienerInnen, die Rentnerinnen und Rentner. Die Folge davon ist, dass
die Binnennachfrage einbricht. Dadurch werden weitere Menschen arbeitslos und die Steuereinnahmen sinken. Die Fähigkeit zur Rückzahlung der gewährten Kredite wird immer weiter eingeschränkt. Das zeigt die Entwicklung in Griechenland. Auch deshalb sage ich: Nein zu dem Gesetz.

Wir wollen stattdessen die Regulierung der Finanzmärkte, also die Banken endlich an die Kette legen und die Heranziehung der Riesenvermögen zur Schuldentilgung und eine konstruktive Unterstützung für die wirtschaftliche Entwicklung in Griechenland und anderen betroffenen Ländern.

Zweitens:

Ich lehne das Änderungsgesetz auch deshalb ab, weil es die demokratisch-parlamentarische Kontrolle des Bundeshaushalts aushöhlt. Im Rahmen des EFSF werden Entscheidungen getroffen, die Auswirkungen für spätere Generationen haben – soviel zur vielbeschworenen Generationengerechtigkeit.
Die demokratische Kontrolle durch uns gewählte Abgeordnete kann durch Unterrichtungen und Entscheidungen des Haushaltsausschusses nicht ersetzt werden. Noch weniger ist es mit demokratischen Grundsätzen vereinbar, wenn wichtige parlamentarische Entscheidungen an ein kleines Sondergremium delegiert werden. Auch deshalb sage ich „nein“ zu dem Gesetz, das die Unterordnung demokratischer Verfassungsprinzipien unter das Diktat der Finanzmärkte bedeutet.