Zum Hauptinhalt springen

Ohne Equal Pay in der Leiharbeit und einen gesetzlichen Mindestlohn bleiben die Beschäftigten auf der Strecke

Rede von Jutta Krellmann,

Persönliche Erklärung zur Reform der Hartz IV Regelsätze

Ich lehne das „Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Hartz IV)“ ab. Nicht nur die niedrige Erhöhung der Regelsätze betrachte ich als Verstoß gegen die Menschenwürde, auch den im Zuge des Gesetzes vereinbarten Mindestlohn in der Leiharbeit lehne ich als völlig unzureichend ab. Um das Lohndumping in der Leiharbeit wirksam zu begrenzen, wäre die Rückkehr zum Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit und zwar vom ersten Tag Minimalbedingung gewesen.
Die Zustimmung der SPD zu diesem Ergebnis ist enttäuschend. Die Forderung eines flächendeckenden gesetzliche Mindestlöhne und die Forderung nach gleicher Entlohnung wie Stammbelegschaften hat die SPD einfach aufgegeben.
Im Ergebnis gibt es einen Branchenmindestlohn für die Leiharbeit, der voraussichtlich im Westen bei 7,79 Euro pro Stunde und im Osten bei 6,89 Euro liegt. Dieser Mindestlohn war bereits von den Tarifparteien vereinbart. Seine Allgemeinverbindlichkeitserklärung beendet das Lohndumping nicht. Er begrenzt schlichtweg die Ausbeutung nach unten. Das Zwei-Klassen-System der Löhne im Betrieb bleibt bestehen. Das lukrative Geschäft mit der Leiharbeit als systematisches Instrument der Lohndrückerei wird fortgesetzt.
Auch die Kompromisse zu dem Branchenmindestlöhnen in Weiterbildung und im Wach und Sicherheitsgewerbe sind enttäuschend: In der Aus- und Weiterbildung beschränkt sich die Protokollnotiz auf eine neuerliche Prüfung durch das zuständige Ministerium. Im Wach- und Sicherheitsgewerbe wird ein bereits eingeleitetes Verfahren von der Bundesregierung „unterstützt“.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat für die HartzIV-Betroffenen und für die Beschäftigten im Niedriglohnbereich und in der Leiharbeit nicht einmal Krümel übrig.
Aus diesen Gründen lehne ich das vorliegende Gesetz ab.