Zum Hauptinhalt springen

Niema Movassat: Schwarzfahren entkriminalisieren

Rede von Niema Movassat,

Danke, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren! Kürzlich berichtete mir ein junger Mann, dass er zu seiner Ausbildungsstelle täglich schwarzfahren müsse, sein Lehrlingsgehalt reiche nicht für den Kauf eines Monatstickets. Nun fürchtet er, wegen mehrfachen Schwarzfahrens in den Knast zu kommen; denn nach § 265a des Strafgesetzbuches droht demjenigen, der ohne Ticket fährt, ein Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Die Folge für den jungen Mann wäre der Verlust seiner Ausbildungsstelle und damit die Arbeitslosigkeit. Dieser Auszubildende fährt nicht schwarz, weil er irgendeine kriminelle Energie hat. Er fährt ohne Ticket, weil er kein Geld dafür hat. So was gehört nicht bestraft. Schwarzfahren gehört raus aus dem Strafgesetzbuch.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. ­Canan Bayram [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Dazu haben wir heute einen Gesetzentwurf vorgelegt.

Ich möchte ihnen drei weitere Gründe nennen, die für unseren Gesetzentwurf sprechen.

Erstens. Wer schwarzparkt, also falsch parkt, der zahlt ein Bußgeld zwischen 10 und 25 Euro. Damit ist die Sache erledigt. Falschparken ist eine Ordnungswidrigkeit. Schwarzfahren hingegen ist eine Straftat. Wer es macht, muss also nicht nur die Vertragsstrafe – das erhöhte Beförderungsentgelt – von etwa 60 Euro bezahlen; ihm droht zusätzlich ein Strafverfahren. Das wirkt auf den Betroffenen wie eine Doppelbestrafung. Dabei haben Schwarzfahren und Schwarzparken in etwa den gleichen Unrechtsgehalt. Bei beidem gibt es keine besondere kriminelle Energie. Es darf nicht sein, dass Schwarzfahren deutlich härter bestraft wird als Falschparken. Das ist ungerecht.

(Beifall bei der LINKEN)

Zweitens. Die Verkehrsunternehmen haben zivilrechtliche Möglichkeiten, ihr Geld einzutreiben. Sie können Schwarzfahrer auf Zahlung verklagen. Zudem erheben sie die besagten 60 Euro Vertragsstrafe. Die Verkehrsunternehmen haben also rechtliche Möglichkeiten, ihre Ansprüche durchzusetzen. Ihnen geht es nicht anders als anderen, denen gegenüber ein Vertrag gebrochen wird; auch sie sind selbst zuständig fürs Geldeintreiben.

Das Strafrecht benutzen die Verkehrsunternehmen als Möglichkeit, Kosten zu sparen. Denn die Ermittlungen durch Polizei und Justiz gegen den jeweiligen Schwarzfahrer zahlt der Steuerzahler. Damit muss endlich Schluss sein.

(Beifall bei der LINKEN)

Drittens. Das Übelste an diesem Straftatbestand ist: Er richtet sich gegen arme Menschen. Wer nur eine kleine Rente hat, wer nur ein kleines Azubigehalt bezieht, der kann sich oft kein Ticket leisten. Beim kargen Hartz-IV-Satz sind gerade einmal 26 Euro für Mobilität vorgesehen. Wo können Sie denn dafür ein Monatsticket kaufen? Die Menschen müssen aber mobil sein, weil sie zum Amt müssen, weil sie zu Bewerbungsgesprächen müssen.

Laut einer Studie, in Auftrag gegeben von der Landesregierung NRW, sind 58 Prozent der Menschen, die wegen Schwarzfahrens verurteilt werden, Hartz-IV-Empfänger, 21 Prozent sind obdachlos. Es ist unerträglich, dass Menschen wegen ihres leeren Geldbeutels bestraft werden. Armut darf keine Straftat sein.

(Beifall bei der LINKEN – Karlheinz Busen [FDP]: Ist ja auch nicht!)

Übrigens: Natürlich verurteilen die Gerichte die Betroffenen meist zu einer Geldstrafe und nicht zu einer Gefängnisstrafe. Aber wer sich kein Ticket leisten kann, der kann auch nicht die Geldstrafe zahlen. Wer aber die verhängte Geldstrafe nicht bezahlt, dem droht die Ersatzfreiheitsstrafe; der muss also das Ganze im Knast absitzen.

Bundesweit sitzen nach Angaben der NRW-Landesregierung 5 000 Menschen wegen Beförderungserschleichung im Gefängnis. Jeder Tag Haft kostet pro Gefangenen 130 Euro. Bundesweit werden jährlich 200 Millionen Euro dafür ausgegeben, Menschen in den Knast zu stecken, die ihre Geldstrafe nicht zahlen konnten. Das ist doch irrsinnig!

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, unser Gesetzentwurf würde zur Entlastung der Gerichte und der ohnehin vollgestopften Gefängnisse führen. Eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens fordern auch der Deutsche Richterbund und die Gewerkschaft der Polizei. An die Union gerichtet sage ich: Falls Sie nicht auf Die Linke hören wollen, hören Sie wenigstens auf Ihren Justizminister in NRW, Herrn Biesenbach. Auch er forderte jüngst die Entkriminalisierung des Schwarzfahrens. Ich finde, er hat recht.

(Beifall bei der LINKEN)