Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor kurzem konnte man bei „Stern TV“ eine Frau sehen, die von ihrem neugeborenen Kind getrennt worden war, weil sie ins Gefängnis musste, um ihre Ersatzfreiheitsstrafe abzusitzen.
(Dr. Jürgen Martens [FDP]: Ja, das passiert!)
Eine Ersatzfreiheitsstrafe muss man verbüßen, wenn man eine Geldstrafe nicht bezahlt. Ein Tagessatz Geldstrafe entspricht dabei einem Tag im Knast. Bei der Frau war es so: Weil sie kein Geld hatte, war sie schwarzgefahren. Die Geldstrafe, die man ihr vor Gericht aufbrummte, konnte sie von ihrem mageren Hartz‑IV-Satz nicht bezahlen. Deshalb musste sie ins Gefängnis.
(Dr. Jürgen Martens [FDP]: Wie heißt denn die Frau?)
Das Beispiel zeigt nicht nur, wie unverhältnismäßig die Ersatzfreiheitsstrafe sein kann – wegen eines nicht gekauften Bustickets mehrere Wochen vom neugeborenen Kind getrennt zu werden. Das Beispiel zeigt auch: Die Ersatzfreiheitsstrafe trifft vor allem Menschen, die arm, mittellos, erwerbslos oder obdachlos sind. Es darf nicht sein, dass man, weil man arm ist, ins Gefängnis muss. Mit Gerechtigkeit hat das nichts zu tun.
(Beifall bei der LINKEN)
Ich will Ihnen drei weitere Gründe nennen, warum die Ersatzfreiheitsstrafe abgeschafft gehört:
Erstens. Sie ist aus kriminalpolitischer Sicht hochproblematisch. Bei der Ersatzfreiheitsstrafe geht es fast immer um eine kurze Freiheitsstrafe. In § 47 Strafgesetzbuch ist festgehalten, dass die „kurze Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen“ verhängt werden darf. Die Idee dahinter ist, dass kurze Freiheitsstrafen resozialisierungsfeindlich sind. Es besteht sogar die Gefahr, im Gefängnis erst recht auf die schiefe Bahn zu geraten. Die Ersatzfreiheitsstrafe erfüllt also keinen Strafzweck, sie ist sinnlos.
Zweitens. Die Ersatzfreiheitsstrafe kostet Jahr für Jahr 200 Millionen Euro. Ein Hafttag kostet pro Gefangenem etwa 140 Euro.
(Dr. Jürgen Martens [FDP]: Wo haben Sie das her?)
Wenn also jemand zum Beispiel kein Busticket für 2,50 Euro kauft und deshalb zu 30 Tagessätzen verurteilt wird,
(Karsten Hilse [AfD]: Wo haben Sie denn dieses Urteil her?)
die er nicht zahlen kann, dann landet er 30 Tage im Knast.
(Karsten Hilse [AfD]: Für ein Ticket 30 Tage? Wo leben Sie denn?)
Das Ganze kostet den Steuerzahler 4 200 Euro – 4 200 Euro Haftkosten, weil ein Ticket für 2,50 Euro nicht gekauft wurde. Und es geht bei der Ersatzfreiheitsstrafe fast immer um Bagatelldelikte. Es ist irre, was da für Millionenbeträge ausgegeben werden.
(Beifall bei der LINKEN – Dr. Karl-Heinz Brunner [SPD]: Das ist so ein Unsinn! – Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Die Aufrechnung ist nicht zulässig, Herr Kollege!)
Drittens. Andere EU-Länder kommen ohne Ersatzfreiheitsstrafe klar. In Dänemark gibt es keine Ersatzfreiheitsstrafe für zahlungsunfähige Menschen. In Schweden ist die Ersatzfreiheitsstrafe de facto abgeschafft. In Italien wurde die Ersatzfreiheitsstrafe für verfassungswidrig erklärt. Viele Länder in Europa setzen mehr auf gemeinnützige Arbeit als auf Ersatzfreiheitsstrafen, und das, meine Damen und Herren, schlagen wir heute als Linke mit unserem Gesetzentwurf als Alternative vor.
(Beifall bei der LINKEN)
Das Prinzip des „Schwitzens statt Sitzens“ ist deutlich resozialisierungsfreundlicher;
(Dr. Johannes Fechner [SPD]: Deswegen gibt es das in den Ländern! – Dr. Karl-Heinz Brunner [SPD]: Haben wir doch! Ist doch alles da!)
denn mit dem Wegsperren der Menschen zerstört man Existenzen. Die Betroffenen verlieren ihre Arbeit, ihre Wohnung, werden vielleicht von Familie und Freunden gemieden. Zwar gibt es schon nach der jetzigen Rechtslage die Möglichkeit, dass die Bundesländer zur Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe die freie Arbeit anbieten.
(Dr. Karl-Heinz Brunner [SPD]: Genau!)
Aber das findet viel zu selten statt. Außerdem müssen sich die Betroffenen selbst darum kümmern.
(Karsten Hilse [AfD]: Ja, dann müssen sie sich selber kümmern! Was ist daran so schlimm? Also, echt mal! Mal irgendwann raus aus der Hängematte!)
Der Bundesregierung ist das Thema kaum wichtig. Sie gibt gerade mal 130 000 Euro zur Unterstützung an die Länder, während die Ersatzfreiheitsstrafe, wie gesagt, 200 Millionen Euro kostet.
Damit die freiwillige gemeinnützige Arbeit für Menschen, die eine Geldstrafe nicht zahlen können, gestärkt wird, müssen zwei Dinge passieren: Der Staat muss die gemeinnützige Arbeit aktiv anbieten, und er muss sie auch deutlich stärker finanzieren. Es ist endlich an der Zeit, dem Verfassungsauftrag der Resozialisierung nachzukommen.
(Dr. Jürgen Martens [FDP]: Was?)
Dafür müssen wir die Ersatzfreiheitsstrafe abschaffen.
Danke schön.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)