Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass Ihnen von der AfD eigentlich Ihr eigener Gesetzentwurf überhaupt nicht wichtig ist, haben Sie vorhin gezeigt, als Sie die Beschlussfähigkeit des Bundestages angezweifelt haben und damit die Sitzung des Bundestages beenden wollten. Ich kann das durchaus verstehen. Sie haben eine äußerst sinnlose Änderung des Strafgesetzbuches vorgeschlagen. Darüber würde ich an Ihrer Stelle auch nicht reden wollen.
(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sie wollen also § 48 StGB wieder einführen – eine Gesetzesänderung, die explizit regeln soll, dass Straftäter, die rückfällig werden, die also wieder Straftaten begehen, härter bestraft werden. Ich will kurz begründen, warum Ihr Gesetzentwurf überflüssig ist:
Erstens gab es § 48 StGB schon mal in ähnlicher Form, und er wurde nach sehr kurzer Existenz 1986 wieder abgeschafft. Alle Fraktionen im Bundestag waren sich damals einig: § 48 StGB ist wirkungslos, er ist sogar schädlich. So sagte der Abgeordnete Beckmann von der FDP 1985 zur Begründung der Abschaffung des § 48 StGB – ich zitiere –:
"Die Regelung hat sich in der praktischen Anwendung nicht bewährt. Besonders bei Bagatelldelikten hat sie zu nicht mehr vertretbaren Ergebnissen geführt. Die oft als allzu hart empfundene Strafe gegenüber der Geringwertigkeit des verletzten Rechtsguts hat sich negativ auf die … Resozialisierung ausgewirkt."
Halten wir fest: Die AfD will wieder etwas im Strafrecht einführen, von dem man weiß, dass es Unsinn ist. So unbelehrbar muss man erst mal sein.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Zweitens ist das Vorleben – und damit auch Vorstrafen von Tätern – immer zentral für die Strafzumessung. Lesen Sie mal § 46 StGB. Insgesamt enthält das Strafgesetzbuch hinreichende Regeln für die richterliche Urteilspraxis, um Strafen tätergerecht zu bemessen.
Und dann gibt es noch § 66 StGB: die Möglichkeit der Sicherungsverwahrung bei bestimmten Wiederholungstätern. Unabhängig davon, wie man zur Sicherungsverwahrung steht, folgt sie – anders als das, was die AfD will – zumindest einem generalpräventiven und opferschützenden Gedanken.
Das Strafrecht bietet also jetzt schon Möglichkeiten, Wiederholungstäter härter zu bestrafen. Das, was die AfD vorschlägt, ist überflüssig.
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Dr. Karl-Heinz Brunner [SPD])
Drittens würden noch mehr Strafzumessungsregeln dazu führen, dass Richter kaum noch eine vernünftige Einzelfallwürdigung vornehmen können. Aber genau darum geht es im Strafverfahren: Der Richter soll sich den Täter und den Einzelfall anschauen; er soll schauen, wie glaubwürdig der Täter ist, ob er Reue zeigt. Es gibt eben nicht den Rückfalltäter, wie es die AfD heute suggerieren möchte.
(Beifall bei der LINKEN)
Die AfD will weg von der Einzelfallbetrachtung, hin zur pauschalen Vorverurteilung. Das ist abzulehnen.
(Beifall bei der LINKEN – Dr. Roland Hartwig [AfD]: Völliger Unsinn!)
Das moderne Strafrecht ist kein Pranger, wie es die AfD gerne hätte. Es hat die Aufgabe, Straftäter wieder in die Gesellschaft einzugliedern.
(Dr. Roland Hartwig [AfD]: Und die Gesellschaft zu schützen!)
Der AfD-Gesetzentwurf dient ausschließlich der Abschreckung. Das ist eine Strafrechtsvorstellung von vorvorgestern.
(Beifall bei der LINKEN)
Sie beweisen in Ihrem Gesetzentwurf, wie haarsträubend Ihr Gedankengut ist, wenn Sie von der „schädlichen Neigung“ des Täters reden. Diesen Begriff wollen Sie in § 48 StGB aufnehmen. Die „schädliche Neigung“ ist ein Begriff aus dem Jugendstrafrecht und soll dort erzieherischen Zielen dienen. Es ist hochgradig strittig, ob das überhaupt verfassungsrechtlich zulässig ist. Aber Sie wollen das Ganze auch noch systemwidrig ins Erwachsenenstrafrecht überführen. Sie führen damit eine Gesinnungsprüfung im Erwachsenenstrafrecht ein. Das gab es nur zu dunklen Zeiten in Deutschland, und das wollen wir nie wieder in unserem Strafrecht haben.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Zum Schluss der peinlichste Teil Ihres Gesetzentwurfes. Sie stellen selbst richtig fest, dass schwere Strafen eher dazu führen, dass es zu Wiederholungstaten kommt. Wer also lange im Gefängnis sitzt, wird eher wieder rückfällig. Und was bietet die AfD dann als Lösung? Noch härtere Strafen, die dann zu noch mehr Wiederholungstätern führen. Ja, diese Logik muss man erst mal verstehen.
Ich rate Ihnen: Denken Sie über Weihnachten noch mal in Ruhe über Ihren Gesetzentwurf nach, und ziehen Sie ihn heute zurück. Sie blamieren sich damit sonst wirklich völlig.
Danke schön.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)