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Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts bietet zuwenig Verbraucherschutz

Rede von Ulla Lötzer,

+++ Es gilt das gesprochene Wort +++

Frau/Herr Präsident-in
Kolleginnen und Kollegen,
mehr Wettbewerb und eine Besserstellung der Verbraucher, sollten die Ziele der Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechtes sein.
Dabei spielt die Qualifikation der Berater eine entscheidende Rolle. Insofern ist es sicher ein Fortschritt, wenn erstmals ein Sachkundenachweis für Versicherungsvermittler eingeführt wird.

Schade nur, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, dass Sie die an ein Versicherungsunternehmen gebundenen Vermittler nach wie vor ausnehmen. Viele, nicht nur die Verbraucherzentrale, auch Herr Thiel vom Verband der unabhängigen Finanzdienstleistungsunternehmen, haben dies in der Anhörung letzte Woche als ein zentrales Problem der Neuregelung dargestellt.

Zum einen im Interesse der Beschäftigten selbst: Ein an die Versicherung gebundener Vermittler, der gekündigt wird, müsste den Sachkundenachweis nachträglich erbringen. D.h. für ihn und seine Familie für diesen Zeitraum keinen Verdienst, weil er die Ausbildung machen muss. Angesichts des Personalabbaus, der in den großen Versicherungen läuft, schafft das weiterhin Zukunftsängste und Unsicherheit und eine massive Abhängigkeit von seiner Versicherung. Zum anderen im Interesse der Verbraucher, um Schadensfälle auf Grund von Fehlberatung zu verhindern.
Zum dritten, wie Herr Thiel ausführte, wegen der unerträglichen Ungleichbehandlung von Neueinsteigern. Denn die Versicherung kann ihm nach zwei Monaten bestätigen, dass er angemessen qualifiziert sei, eine bestimmte Versicherung zu verkaufen. Unabhängige Vermittler müssen erst die gesamt Ausbildung durchlaufen und den Sachkundenachweis erbringen.
Doch auf dem Ohr des Verbraucher- und Beschäftigtenschutzes waren sie in der Anhörung offensichtlich taub. In den Änderungen sind sie weiter vor den Interessen der Versicherungsunternehmen eingeknickt.

Ihre im Wirtschaftsausschuss eingebrachte Änderung setzt dem ganzen noch die Krone auf. Statt einer Festschreibung des Sachkundenachweises für alle, setzen Sie auf eine Selbstverpflichtung der großen Versicherungsunternehmen, diese Sachkundeprüfung freiwillig zu veranlassen. Nur, Kolleginnen und Kollegen, das hat niemand von denen verbindlich zugesagt. Und wenn es so wäre, schafft das weder Rechtsverbindlichkeit für Verbraucher noch für Beschäftigte.

Ein weiteres gravierendes Manko der Neuregelung ist die Möglichkeit der Verzichtserklärung auf Dokumentation der Beratung. Damit hebelt man das neu eingeführte Beratungsprotokoll gleich wieder aus. Herr Scholl von der Vertreter der Verbraucherzentrale hat darauf hingewiesen: Verzichtserklärungen, insbesondere wenn sie im Gesetz festgeschrieben sind, laden geradezu dazu ein, sie auszunutzen.
Er berichtete auch, dass er bereits einen Unfallversicherungsvertrag der Signal Iduna gefunden hat, in dem die Verzichtserklärung bereits eingebaut ist. Es kann sich doch jeder leicht ausdenken: Versicherungsvermittler sind darauf geschult, potentielle Kunden zum Abschluss eines Vertrages zu bringen. Ihr Interesse wird sein, den Kunden gleich auch noch zu einer Verzichtserklärung zu überreden. Wer sagt dem Kunden denn in dem Fall, dass er seine Nachweissituation im Schadensersatzprozess verschlechtert. Jemand der dann noch unterschreibt, wäre ja mit dem Klammerbeutel gepudert. Wo bleibt da der Verbraucherschutz?!

Eine vernünftige Verbraucherentscheidung für eine Versicherung gründet sich auf eine gute Beratung und auf Transparenz. Zu dieser Transparenz gehört auch, dass der Kunde weiß, wie hoch die Provision des Beraters ist. Machen wir uns doch nichts vor. Ein Vermittler für den Abschluss eines Lebensversicherungsvertrags eine Provision von 1400.-€ bekommt, will den Abschluss, ob der im Interesse des Kunden ist, oder nicht.

Wir lehnen die Neuregelung in der vorliegenden Form ab. Ihr liegt der Gedanke zugrunde, die zwingende Umsetzung der EU-Richtlinie möglichst schmerzfrei für die großen Versicherungsunternehmen zu regeln. Die Chance, wichtige Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher in diesem milliardenschweren Markt zu verabschieden, haben Sie ausgeschlagen.