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Neuorganisation der Zollverwaltung gründlich misslungen

Rede von Richard Pitterle,

Die Bundesregierung will die Zollverwaltung neu organisieren und schafft dabei mit der Generalzolldirektion eine ineffiziente und unübersichtliche Mammutbehörde. Mehr noch: Wenn man diesen Gesetzentwurf der Bundesregierung in menschliche Gestalt gießen wollen würde, dann erhielte man wohl eine Figur mit Wasserkopf, die unter dem einen Arm eine Schreibmaschine und unter dem anderen ein geladenes Maschinengewehr trägt. Klingt erstmal albern, ist aber leider nicht ganz fern der Realität. Ich will Ihnen das mal an ein paar Beispielen verdeutlichen.

Erster Punkt: Unter dem Präsidenten der Generalzolldirektion wird eine letztlich überflüssige neue Hierarchieebene mit neun hoch besoldeten Direktionspräsidenten geschaffen, bei denen man teils wohl Bedenken haben muss, dass sie sich zu Tode langeweilen werden. Denn allein fünf dieser Direktionspräsidenten haben jeweils nur eine Abteilung unter sich, die alle bereits einen Abteilungsleiter haben. Warum diesen dann jeweils ein Direktionspräsident vorgesetzt wird, weiß der Himmel, zumal diese zusätzliche Leitungsebene nicht ganz billig ist. Wir sprechen hier immerhin von einem jeweiligen monatlichen Grundgehalt von deutlich über 9.000 Euro. Hier wird der Zollverwaltung zu Lasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ein stattlicher Wasserkopf aufgesetzt.

Zweiter Punkt: Die Einbindung des Zollkriminalamtes in die Generalzolldirektion. Werte Kolleginnen und Kollegen, was stellt man sich gemeinhin unter dem Stichwort Zoll vor? Wahrscheinlich würden jetzt viele zum Beispiel an die Zollbeamtinnen und Zollbeamten bei der Einreise an den Flughäfen denken. Kaum jemand dürfte jedoch die Kfz-Steuer im Kopf haben.

Generell kann man beim Zoll zwei große Aufgabenbereiche voneinander unterscheiden: Zum einen die Finanzverwaltungsaufgaben, wo es zum Beispiel um die Erhebung von Zöllen und Steuern, wie eben der Kfz-Steuer geht und zum anderen die Aufgaben der Kriminalitätsbekämpfung, Stichwort Geldwäsche oder Waffen- und Drogenschmuggel. Auf der einen Seite also der klassische Finanzbeamte, der am Schreibtisch sitzt und Akten bearbeitet und auf der anderen Seite eine Beamtin mit schusssicherer Weste und Pistole im Anschlag.

Das eine hat mit dem anderen nur wenig zu tun. Deswegen wäre es sinnvoll, diese Aufgabenbereiche zu trennen und das Zollkriminalamt zu einer eigenständigen Behörde im Bereich des Bundesfinanzministeriums zu machen. Die LINKE hat das mit ihrem Antrag zur Errichtung einer Bundesfinanzpolizei schon vor Jahren gefordert.

Dritter und letzter Punkt: Parlamentarische Kontrolle. Das Zollkriminalamt ist befugt, Maßnahmen vorzunehmen, die weit in Grundrechte eingreifen, so zum Beispiel bei der präventiven Post- und Telekommunikationsüberwachung. Wenn aber schon Briefe geöffnet und Telefonate abgehört werden können, ist es enorm wichtig, dass hier eine ausreichende parlamentarische Kontrolle besteht. Für die Überwachung von Bürgerinnen und Bürgern, muss jemand dem Bundestag auch Rede und Antwort stehen. Wer das jedoch genau sein soll, ist nach dem Gesetzentwurf nicht wirklich ersichtlich. Dem Präsidenten der Generalzolldirektion und dementsprechend eigentlichen Behördenleiter stehen die Abhörbefugnisse nach dem Zollfahndungsdienstgesetz gar nicht zu. Der für den Zollfahndungsdienst zuständige Direktionspräsident ist wiederum kein Behördenleiter, sondern untersteht dem Präsidenten der Generalzolldirektion. Meine Damen und Herren von der Bundesregierung, sie schaffen hier einen verfassungsrechtlich bedenklichen Kuddelmuddel, durch den keiner mehr durchblickt.

Schlussendlich muss ich also festhalten: Diese Neuorganisation ist eine Falschorganisation, der die LINKE nicht zustimmen wird!