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Nachteilsausgleichsgesetz

Rede von Ilja Seifert,

Bundestag - Plenarprotokoll 183

Bundestagsabgeordnete bekommen täglich viele Briefe per Post und E-Mail. Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, aber auch Vereine, Initiativen, Verbände und Unternehmen wenden sich an uns, mit Problemen, Nöten und Hoffnungen. Ich bekomme als behindertenpolitischer Sprecher meiner Fraktion sehr viel Post von Menschen mit Behinderungen. Sie sind wichtig für meine Arbeit, geben wichtige Hinweise und Anregungen, machen aber oft auch betroffen und hilflos.
Einen Brief vom September aus Bayern möchte ich Ihnen gern auszugsweise zur Kenntnis geben: Ich heiße Kerstin S., bin 33 Jahre alt und habe eine angeborene Querschnittslähmung.
Nun zu meinem Problem. Ich arbeite seit etwa zehn Jahren im öffentlichen Dienst, habe also eine „normale“ Arbeit. Bisher bin ich in Pflegestufe II eingestuft, erhalte also 400 Euro. Die Pflege übernehmen noch meine Eltern. Es ist aber so, dass meine Eltern auch nicht mehr so richtig können. Deshalb wollte ich in ein „betreutes Wohnen“ ziehen. Nun der Schock: Die nehmen mich nicht, weil das Geld für meinen relativ hohen Pflegeaufwand nicht ausreicht. Errechnet wurde, dass ich im Monat über 1 200 Euro bezahlen müsste, wenn ich einen Pflegedienst nehme. Den restlichen Betrag müsste ich, laut Aussage des Amtes, von meinem Gehalt allein übernehmen. Da bleibt mir ja nichts übrig. Wenn ich mit dem Arbeiten aufhöre, bekomme ich alles bezahlt. Das finde ich unmöglich. Ich würde einsehen, wenn ich einen gewissen Betrag zuzahlen müsste. Aber ich möchte auch was behalten von meinem Gehalt und mir auch was leisten, was andere halt auch machen. Ich bin doch eine ganz „normale“ junge Frau, die auch was von ihrem Leben haben möchte.
Was hat dieser Brief mit dem heutigen Thema des Nachteilsausgleichs für Menschen mit Behinderungen und der Eingliederungshilfe zu tun? Meines Erachtens sehr viel, wird doch die ganze Tragik unseres Behindertenrechts deutlich. Behindert sein bedeutet in dieser Gesellschaft, in der Regel auch arm zu sein. Ja, wir haben nicht nur im Zusammenhang mit Hartz IV, sondern auch bei Menschen mit Behinderungen Armut per Gesetz. Die junge querschnittsgelähmte Oberfränkin, die eine „ganz normale“ junge Frau sein möchte, fällt genau in die Lücke zwischen gönnerhafter Fürsorge und selbstbestimmtem Leben. Damit sie auch „etwas von ihrem Leben haben“ kann, braucht sie den Ausgleich ihrer behinderungsbedingten Nachteile, sprich Alltagsassistenz.
Hätte sie die, wäre das Arbeitseinkommen dieser Angestellten im öffentlichen Dienst so auskömmlich, wie das Arbeitseinkommen einer Angestellten im öffentlichen Dienst in Bayern eben ist. Da das jedoch keinesfalls für die notwendigen Aufwendungen zum Ausgleich der behinderungsbedingten Nachteile ausreicht, bietet ihr die gönnerhafte Fürsorge eine „Alternative“: Hör auf zu arbeiten und lass dich - lebenslänglich - voll alimentieren! Das ist eine Zumutung, die wir eigentlich schon hinter uns haben könnten, wenn der vielbeschworene Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik tatsächlich bereits vollzogen wäre. Die Alternative darf nicht sein, Arbeit oder Alimente, sondern muss sein Arbeit plus Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile. Das erst würde die freie Wahl des Wohnortes und der Assistenzpersonen, also selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Genau dieses Konzept liegt dem Antrag der Linken auf ein Nachteilsausgleichsgesetz zugrunde. In der Anhörung am 2. Juni 2008 hoben fast alle Sachverständigen diesen konzeptionellen Ansatz ausdrücklich lobend hervor. Die Frage ist immer: Wie viel ist der Gesellschaft das selbstbestimmte Leben ihrer behinderten Mitglieder wert? Würde unser Antrag umgesetzt werden, wäre das Problem von Kerstin S. gelöst.
Dank des preisgekrönten Conterganfilms und der Proteste von Menschen mit Conterganschäden - ich denke hier unter anderem an den fast vierwöchigen Hungerstreik von Conterganopfern und ihren Angehörigen in Bergisch Gladbach - bekamen das Schicksal und die Nöte der circa noch 2 700 lebenden Contergangeschädigten eine größere Öffentlichkeit. Obwohl diese Menschen zusätzlich zu den Leistungen aus dem Behinderten- und Sozialrecht eine viel zu kleine monatliche Entschädigung aus der Conterganstiftung erhalten, leben fast alle - und ihre Angehörigen - in Armut, reicht das Geld oft nicht für dringend notwendige medizinische Versorgung, für Hilfsmittel, Assistenzleistungen oder die Deckung von Kosten für die Anpassung von Kleidung, die Wohnumwelt und das für die Mobilität notwendige Fahrzeug. Gesundheitliche Spätfolgen, Eltern, die inzwischen in ein Alter kommen, wo sie nicht mehr wie bisher helfen können, eingeschränkte Erwerbsmöglichkeiten und fehlende Alterssicherungen machen die Lage zunehmend katastrophaler. Ähnliches gilt auch für viele andere Menschen mit Behinderungen und hier ist es relativ egal, ob es für die Behinderung, einen Schuldigen gibt, ob es eine Behinderung von Geburt an ist oder sie im Laufe des Lebens dazukam.
Dies zeigt in aller Deutlichkeit, wie dringend behinderungsbedingte Nachteilsausgleiche gebraucht werden. Gern möchte ich noch einmal wesentliche Bestandteile des Konzeptes aufzeigen:
Nach wie vor unterliegen die realen Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen und seelischen Erkrankungen größeren Erschwernissen als bei anderen Menschen. Das betrifft sowohl die Alltagsbewältigung und Arbeitsplatzsuche, die freie Wahl der Wohnform als auch Kultur- und Freizeitaktivitäten. Barrieren in baulicher wie kommunikativer Hinsicht sind trotz BBG und Verordnungen zur Barrierefreiheit noch vielerorts anzutreffen. Dadurch ist auch die Persönlichkeitsentfaltung der Betroffenen beeinträchtigt. Wer dem Sinn von Art. 3 Satz 1 Grundgesetz - „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ - wirklich Rechnung tragen will, muss - den real existierenden ungleichen Voraussetzungen folgend - ungleiche Maßnahmen treffen. Konkret gesagt: Behinderungsbedingte Nachteile müssen ausgeglichen werden. Nur so können Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit hergestellt werden. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen sind dafür unzureichend. Sie setzen in vielen Bereichen auf das ehrenamtliche Engagement der behinderten Menschen sowie ihrer Freunde und Angehörigen. Permanente Überforderung wird dabei billigend in Kauf genommen. Die dadurch entstehenden finanziellen, körperlichen und seelischen Zusatzbelastungen dieser Personen werden von der Gesellschaft bisher weitgehend ignoriert.
Volle Teilhabe und Persönlichkeitsentfaltung umfassen alle Lebensbereiche: von der Intimsphäre über Wohnen, Lernen, Arbeiten, Alltagsbewältigung, Kultur, Sport, Urlaub, Freizeitgestaltung bis zu bürgerschaftlichem Engagement, religiöser und/oder politischer Betätigung usw.
Grundlegendes Prinzip soll laut Antrag der Linken für ein „Gesetz zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile (NAG)“ sein: Geiche Leistung bei vergleichbarer Beeinträchtigung. Wir wollen das Finalitätsprinzip konsequent umsetzen. Demnach richten sich Leistungsansprüche nicht mehr nach der Ursache der Beeinträchtigung (Kausalitätsprinzip).
Schwerpunkt der Nachteilsausgleichsleistungen soll personale Assistenz in vielfältigen Erscheinungsformen sein. Dabei richtet sich der Umfang personaler Assistenz am individuellen Bedarf des behinderten Menschen aus.Notwendig ist ein Gesetz, das dem Ziel der Stärkung der selbstbestimmten Teilhabe behinderter Menschen am Gemeinschaftsleben gerecht wird, das dem Ziel eines bedarfsdeckenden Ausgleichs behinderungsbedingter Nachteile gerecht wird und das dem Ziel der Vereinheitlichung des Behinderten rechts und der tatsächlichen Gleichstellung aller behinderter Menschen untereinander und mit nicht behinderten Menschen gerecht wird. NAG-Leistungen sind als einkommens- und vermögensunabhängige Ansprüche auszugestalten.
Am 13. November diskutieren wir in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur im Dezember 2006 beschlossenen UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Eigentlich müsste ich an dieser Stelle über die schlechte Übersetzung ins Deutsche reden, wodurch wichtige inhaltliche Intentionen der Konvention verfälscht bzw. aufgeweicht werden. Und das wird dann auch noch in den Status einer amtlichen Übersetzung erhoben.
Eigentlich müsste ich an dieser Stelle über die in den Gesetzentwurf eingefügte „Denkschrift“ reden, mit der die Bundesregierung eigenartige Interpretationen der einzelnen Artikel der Konvention sanktioniert haben möchte und fernab vom wirklichen Leben suggerieren will, dass sich die Behindertenpolitik in Deutschland bereits mit den Maßstäben und Anforderungen, die die Konvention an die Staaten stellt, messen lassen kann. Eigentlich müsste ich an dieser Stelle über die Illusion der Bundesregierung reden, dass diese Konvention ohne zusätzliche Kosten in Bund, Ländern und Gemeinden und ohne Umsetzungs- bzw. Vollzugsgesetz in Deutschland mit Leben erfüllt werden kann. Ich sprach hier über ein Konzept, das wichtige Schritte zur vollen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft vorzeichnet. Der Antrag der Linken ist ein Ergebnis jahrzehntelanger Diskussionen innerhalb der emanzipatorischen Behindertenbewegung. Seine Umsetzung könnte ein entscheidender Schritt bei der Umsetzung der UN-Konvention in nationales Recht sein. Das dahinter stehende Konzept bleibt aktuell. Daran kann auch die heutige Ablehnung unseres Antrages durch die Mehrheit des Parlaments nichts ändern.