Sehr geehrte Frau/Herr Präsident/in, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Absenkung des Wahlalters für die Bundestags- und Europawahlen trifft bei mir auf große Zustimmung. Das liegt zum einen an meiner eigenen politischen Bographie, die in der PDS begonnen hat. Von dieser Quellpartei der heutigen LINKEN wurde das Wahlalter ab 16 nicht nur gefordert, sondern auf kommunaler Ebene auch mit durchgesetzt.
Sie finden in mir auch eine Unterstützerin in einigen Teilen der Begründung und Problemschilderung Ihres Antrages.
Es dürfte selbst bei hartgesottenen Gegnern der Absenkung des Wahlalters inzwischen angekommen sein, dass junge Menschen bereits sehr frühzeitig nicht nur eine eigene Meinung haben sondern diese auch in das gesellschaftliche Leben einbringen wollen. Junge Menschen bilden sich sehr wohl auch eine politische Meinung. Ich möchte an dieser Stelle unterstreichen, dass für uns als LINKE die Mittel und Wege der Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen in der Bundesrepublik völlig unzureichend sind. Doch auch wenn ich das Anliegen an sich sehr begrüße, möchte ich nicht leugnen, dass ich viele Punkt kritisch und einige sogar nicht begrüßenswert finde.
Unlogisch erscheint mir zum Beispiel die Heranziehung der Ausübungsfreiheit von Religionen. Was das Recht auf freie Wahl der ausgeübten Religion mit einem abgesenkten Wahlalter zu tun hat, ist mir nicht ganz klar und außerdem als politische Aussage mehr als fraglich. Wenn man dann aber in dieser Logik bliebe, müsste man das Wahlalter eigentlich auf 14 absenken, da dies der Zeitpunkt ist, ab dem Kinder ihre Religion frei wählen können.
Kurz: Dieser Nebenvermerk in der Problembenennung des Antrages ist nicht nur unnötig, er ist dem Antrag aus meiner Sicht nicht dienlich. Auch bei den Alternativen, die laut Punkt C des Antrages nicht gesehen werden, kommt der Grundcharakter des Antrages zum Ausdruck: Ihm fehlt bei der Auslotung demokratischer Mitbestimmungsformen die Konsequenz! Denn erstens sieht DIE LINKE eine ganze Menge „anderer Lösungsmöglichkeiten zur Stärkung des Demokratischen Prinzips“! Wer glaubt, dass dieses nur mit einer Erweiterung des Wahlberechtigtenkreises zu schaffen ist, der irrt aus unserer Sicht!
In der Online- Ausgabe des Spiegels vom 19.04.2009 wird die Frage gestellt: „Warum soll jemand über die Geschicke des Staates mitentscheiden dürfen, den man noch nicht für reif genug hält, seine privaten Lebensverhältnisse zu regeln?“ Ich möchte das gern umdrehen und die Abgeordneten der SPD fragen, die dem Anliegen laut Presse ja sehr positiv gegenüberstehen: Warum darf auf der einen Seite jemand mit 16 wählen - soll aber den Staat bis zum 25. Lebensjahr fragen, ob er zu Hause ausziehen darf, nur weil er ALG II bezieht? Wie wollen Sie einem Auszubildenden klarmachen, dass er zwar Bundestags- und Europaparlamentarier wählen darf, aber in seinem Ausbildungsbetrieb immer weniger Mitspracherechte hat?
Es gibt viele Punkte, die angepackt werden müssten und auch ohne weiteres angepackt werden könnten, wenn man Kindern und Jugendlichen eine Beteiligung am demokratischen Leben geben möchte. Der Antrag hat den faden Beigeschmack, dass die Absenkung des Wahlalters ein Allheilmittel gegen Politikverdrossenheit und fehlende demokratische Mit-bestimmungsrechte darstellt.
In unserem Antrag „Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen erweitern - Partizipation umfassend sichern!“ hat DIE LINKE ihre Vorschläge dargelegt. Er wurde im Ausschuss höhnisch als Sammelsurium und „Wünsch- dir- was- Liste“ abgetan. Die Mitbestimmungsrechte von jungen Menschen sind in den vergangenen Jahren nicht nur schmählich und sträflich vernachlässigt worden. Sie wurden durch die jeweiligen politischen Akteure vermindert und teilweise verhindert. Die jenigen, die jetzt von der Wichtigkeit der demokratischen Mitbestimmung der jungen Generation reden, haben die Basis von Mitbestimmung in den vergangenen Jahren durch Mittelkürzungen im Jugendhilfeplan ausgedünnt und geschwächt!
Die Träger der Bildungsarbeit, die Schulen und die Jugendeinrichtungen brauchen nämlich nicht nur Zeit, wie Sie es in Ihrer Begründung zur Grundgesetzänderung formulieren. Sie brauchen vor allem eine solide finanzielle Unterstützung, mit der qualitativ und quantitativ hochwertige Bildungsarbeit vorgehalten werden kann. Die Stärkung der Träger der freien Jugendhilfe, der Vereine, Verbände und Initiatoren der politischen Bildung stand aber in den vergangenen Jahren immer weniger auf der jugendpolitischen Agenda. Viel häufiger wurden sie zum Thema der Haushaltsverhandlungen bei Bund und Ländern - mit vollmundigen Worten der Anerkennung auf den Lippen aber dem Rotstift in der Hand.
Natürlich ist uns klar, dass es nicht angenehm ist, den Spiegel vorgehalten zu bekommen, wenn das Bild darin kein Schönes ist. Aber ich versichere Ihnen, wir werden ihn Ihnen an jeder passenden Stelle vorhalten! Abschließend möchte ich zusammenfassen: Eine Absenkung des Wahlalters ist eine begrüßenswerte Initiative. Sie aber zur obersten und alleinigen Lösungsmöglichkeit zu erheben, verstellt den Blick auf die Realitäten. Ich gebe den Bedenken der Konrad-Adenauer-Stiftung an einer Stelle recht, die meint: „dass Interesse, Verständnis und Engagement für die Politik nicht durch den Akt der Wahlrechtsverleihung verordnet werden kann.“
Vielen Dank.

Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen erweitern!
Rede
von
Diana Golze,