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Mehr Verbraucherschutz beim Erwerb von Kapitalanlagen

Rede von Karin Binder,

Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Meine Damen und Herren!

Viele Menschen in Deutschland haben in der aktuellen Finanzmarktkrise ihre Ersparnisse bereits verloren, das Geld, das sie für Notlagen oder für das Alter zurückgelegt hatten. Viele der Betroffenen haben ihr Geld auf Empfehlung geschulter Verkäufer zum Beispiel der Citibank, der Dresdner Bank, der Volksbank oder einer Sparkasse in vermeintlich sichere Anlagen gesteckt. Zigtausende wurden so Opfer der Finanzmarktkrise. Allein durch Lehman-Brothers-Zertifikate wurden vermutlich zwischen 40 000 und 80 000 Menschen in Deutschland geschädigt. Eine genauere Zahl ist bisher leider nicht bekannt. Aber offensichtlich waren die Verkäufer keine qualifizierten Finanzberater oder Finanzberaterinnen, was auch in einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 26. August dieses Jahres deutlich wird. Ich zitiere:
Viel zu oft werden falsche Produkte empfohlen. „Die Berater verkaufen nicht das, was zur Situation des Sparers passt, sondern das, was Provision bringt.“
Solche Erfahrungen sammeln gerade die Verbraucherverbände, der Anlegerschutzverein oder spezialisierte Rechtsanwälte. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, können Berichte dazu auch auf Internetseiten nachlesen, die inzwischen von Interessengruppen geschaltet wurden.

Betroffen sind vor allem viele ältere Menschen, die keine Chance haben werden, jemals das verlorene Geld wieder anzusparen. Ansprüche gegenüber den Finanzinstituten geltend zu machen, ist eine teure Angelegenheit. Hohe Streitwerte ergeben hohe Kosten für Anwälte und Gerichte. Das Geld dafür müssen die Betroffenen erst einmal aufbringen, bevor nach langer Prozessdauer vielleicht irgendwann etwas zurückfließen kann. Deshalb haben engagierte Menschen eine öffentliche Petition zu einem Prozesskostensicherungsfonds auf den Weg gebracht. Auf der Seite des Petitionsausschusses des Bundestages kann man diese Petition unterstützen. Es darf einfach nicht sein, dass Herr Minister Steinbrück als oberster Feuerwehrmann die Sprinkleranlage in Gang setzt und die Regierung für die Banken Rettungsschirme aufspannt, damit die Häupter der Manager in den oberen Etagen der Finanzinstitute nicht nass werden, während gleichzeitig die Menschen im Keller des Hauses, in der Hausmeisterwohnung, bereits bis zum Hals im Wasser stehen. Hier muss dringend etwas geschehen. Deshalb halte ich die Forderung der Petition für sehr gerechtfertigt.

Ich komme nun zum vorsorgenden Brandschutz wie ihn Herr Steinbrück bezeichnet hat, der dringend geboten ist und den wir mit unserem Antrag erreichen wollen. Der Antrag der Linken umfasst sechs Punkte.

Erstens. Wir wollen eine Prospektpflicht für Kapitalanlagen ohne Ausnahmeregelung. Das bedeutet, dass alle Angaben in den Prospekten vollständig und richtig sein müssen. Außerdem soll ein sogenannter Finanz-TÜV eine Zertifizierung der Produkte vornehmen, damit Anlegerinnen und Anleger von vornherein wissen, ob sie es mit einer sicheren Geldanlage oder einem risikobehafteten Papier zu tun haben.

(Beifall bei der LINKEN)

Zweitens. Wir wollen, dass die Beweislast bei der Anlageberatung umgekehrt wird. Verbraucherinnen und Verbraucher, die einen finanziellen Schaden erlitten haben, müssen nicht mehr beweisen, dass sie falsch oder irreführend beraten wurden, sondern die Finanzinstitute müssen belegen, dass sie ordnungsgemäß und richtig beraten haben.

(Beifall bei der LINKEN)Turnusende

Dies soll mit einheitlichen und verständlichen Beratungsprotokollen belegt werden.

Drittens sollen die Unternehmen, die Finanzprodukte und Kapitalanlagen auf den Markt bringen, künftig viel stärker in Haftung genommen werden können. Die sogenannten Emittenten und deren Aufsichtsorgane müssen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie falsche Angaben zu den von ihnen angebotenen Produkten machen.

Wir wollen viertens die Verjährungsfristen für Ersatzansprüche, also Entschädigungszahlungen für falsch beratene Anlegerinnen und Anleger, gegenüber den Finanzdienstleistern verlängern. Eine fehlerhafte Beratung oder die Verletzung der Informationspflicht darf nicht bereits nach drei Jahren verjähren. Das ist viel zu kurz. Wir wollen, dass die Frist von zehn Jahren, wie sie im BGB auch für andere Schadenersatzansprüche gilt, zum Tragen kommt.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir wollen fünftens, dass eine unabhängige Finanzberatung bei den Verbraucherzentralen aufgebaut wird. Sie muss so gestaltet werden, dass langfristig innerhalb von zehn Jahren wenigstens 10 Prozent der Haushalte in Deutschland mindestens einmal beraten werden können. Die unabhängige Finanzberatung soll umfassend und branchenübergreifend sein und folgende Schwerpunkte abdecken: Altersvorsorge, Versicherungen und Kapitalanlagen. Im Augenblick können Menschen über die von der Regierung unterstützte Telefonhotline beraten werden, so sie denn das Glück haben, durchzukommen. Aber auch diese Hotline soll zum Jahresende eingestellt werden. Danach sind die Verbraucherinnen und Verbraucher bei Problemen mit der privaten Altersvorsorge oder bei anderen Geldanlagen wieder der unzulänglichen Beratung der Finanzinstitute ausgeliefert.

Sechstens wollen wir eine weitaus bessere Ausbildung und Qualifizierung der Verkäuferinnen und Verkäufer bei den Finanzinstituten. Finanz- und Anlageberater sollen ähnlich wie im Versicherungsbereich ihre Befähigung zum Beispiel durch eine spezielle IHK-Prüfung nachweisen.

Aufgrund der derzeitigen Politik, die die staatlichen Sicherungssysteme abbaut und immer mehr private Vorsorge von den Menschen erwartet, werden langfristige Geldanlagen gerade für Menschen mit niedrigen Einkommen eine immer größere Rolle spielen. Wenn die Politikerinnen und Politiker nicht zusehen wollen, wie diese Menschen ihre private Vorsorge auf den Geldmärkten dieser Welt verlieren, dann müssen sie jetzt handeln.

(Beifall bei der LINKEN)

Nur wenn solche Maßnahmen, wie wir sie vorschlagen, rasch umgesetzt werden, haben Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft tatsächlich mehr Rechte und damit mehr Schutz.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe auf eine konstruktive Beratung unseres Antrags.

(Beifall bei der LINKEN)