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Kürzung ALG II bei Krankenhausaufenthalt und Weihnachtsbeihilfe

Rede von Katja Kipping,

Die Linke fordert einen Verzicht auf die Kürzung der Regelleistung bei längerem Krankenhausaufenthalt und spricht sich für Auszahlung einer Weihnachtsbeihilfe aus

Katja Kipping (DIE LINKE):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung hat eine Verordnung verabschiedet, die vorsieht, dass Arbeitslosengeld II-Bezieher, die länger als 21 Tage in ein Krankenhaus müssen, ab dem 1. Januar des nächsten Jahres einen um 35 Prozent gekürzten Hartz IV-Regelsatz erhalten und das, obwohl der Regelsatz ohnehin schon viel zu niedrig ist.

(Stefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU): Das ist die Weihnachtskarte, die Sie hier verteilen, oder?)

Das kann unter anderem Folgendes bedeuten: Ein Arbeitslosengeld-II-Bezieher, bei dem Krebs diagnostiziert wird, muss zu einer Chemotherapie. Eine solche Behandlung dauert in der Regel länger als 21 Tage. Damit hat er die Bagatellgrenze überschritten. Das heißt, nach einigen Wochen wird diesem Menschen das ohnehin niedrige Arbeitslosengeld II gekürzt, und zwar um 121 Euro. In einer Situation, in der es diesem Menschen schon richtig dreckig geht, wird also noch eins obendrauf gesetzt. Ich finde, diese Verordnung muss gestoppt werden.

(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier (fraktionslos) - Andrea Nahles (SPD): Wie kommen Sie denn auf 121 Euro?)

Frau Nahles, da Sie mich gerade fragen, wie ich auf 121 Euro komme, empfehle ich Ihnen, nachzulesen, welche Aussagen von Mitgliedern Ihrer Regierung, zum Beispiel von Klaus Brandner, getroffen wurden.

(Andrea Nahles (SPD): Denken Sie daran: 1 Prozent Obergrenze!)

Diese Verordnung ist eines der ersten Produkte des unter neuer Führung stehenden Sozialministeriums. Herr Staatssekretär Brandner und Herr Minister Scholz, ich muss Ihnen sagen: Sie starten mit einer grandiosen Fehlleistung, und zwar in dreifacher Hinsicht:
Erstens. Diese Verordnung ist ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen.

(Andrea Nahles (SPD): Warum sprechen Sie denn immer von Verordnungen? Wir sind hier für die Gesetze zuständig!)

Die Bundesregierung begründet ihren Schritt wie folgt, ich zitiere:
Andernfalls würde es durch einen Aufenthalt im Krankenhaus zur Einkommensverbesserung kommen.

(Heiterkeit bei der LINKEN)

Glauben Sie denn wirklich, die Arbeitslosengeld-II-Bezieher stürmen jetzt haufenweise in das Krankenhaus, nur weil sie dort verpflegt werden?

(Frank Spieth (DIE LINKE): Ja, das denken die! Die Regierung leidet doch unter Realitätsverlust!)

So gut ist das Krankenhausessen für Kassenpatienten wahrlich nicht.
Außerdem müsste auch Ihnen bekannt sein, dass ein Aufenthalt im Krankenhaus mit zusätzlichen Kosten einhergeht. So ist zum Beispiel das Telefonieren im Krankenhaus wesentlich teurer. Nach einer schweren OP ist man geschwächt, kann nicht mit dem Fahrrad fahren und muss womöglich Geld für ein Taxi bezahlen. Im Übrigen ist es sehr wahrscheinlich, dass nach einer schweren Erkrankung oder nach einer schweren Operation höhere Kosten anfallen, zum Beispiel deshalb, weil Heilmittel oder gesündere Lebensmittel erworben werden müssen. Ich meine, Arbeitslosengeld-II-Bezieher, die gerade eine schwere Krankheit durchgemacht oder eine schwere Operation hinter sich haben, sollten nicht auch noch dadurch schikaniert werden, dass der Regelsatz des ALG II um 35 Prozent gekürzt wird.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Gert Winkelmeier (fraktionslos))

Zweitens ist Ihre Verordnung vor allen Dingen eines: ein Bürokratievermehrungsprogramm. Herr Alt von der Bundesagentur für Arbeit hat es gestern im Sozialausschuss auf den Punkt gebracht, indem er sagte,ich zitiere erneut:
Der dadurch entstehende Aufwand ist für alle Beteiligten ärgerlich.
Drittens. Diese Verordnung ist ein Schlag ins Gesicht des Parlaments. Der Petitionsausschuss hat einstimmig beschlossen, dass das Arbeitslosengeld II eine pauschalierte Leistung ist und dass das Krankenhausessen deswegen kein Grund für eine Rückforderung sein kann.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Gert Winkelmeier (fraktionslos))

Wir alle haben dies am 25. Oktober dieses Jahres einstimmig bestätigt. Die Bundesregierung aber ignoriert dieses Votum des Parlaments und verabschiedet diese Verordnung einfach. Ich finde, jeder Abgeordnete, der noch einen Funken parlamentarischer Ehre im Leib hat, darf sich das nicht gefallen lassen.

(Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU): In diese Kategorie fällt die Linkspartei mit Sicherheit nicht! - Dr. Ralf Brauksiepe (CDU/CSU): Dazu gehört ihr ja nicht!)

Wir alle sollten jetzt klar sagen: Stopp mit dieser Verordnung!

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Gert Winkelmeier (fraktionslos))

Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU/CSU und SPD, zeigen Sie, dass Sie mehr sind als die Westentaschenreserve der Regierung! Sorgen Sie dafür, dass ein Krankenhausaufenthalt für Arbeitslosengeld-II-Bezieher nicht zu einer Kürzung des Arbeitslosengeldes II führt!

(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier (fraktionslos))

Im zweiten Antrag, den die Fraktion Die Linke zur Abstimmung stellt, ist eine Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 40 Euro für Asylsuchende und Arbeitslosengeld-II-Beziehende vorgesehen.

(Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU): Wie kann ein Vertreter der Linkspartei nur von Weihnachten sprechen?)

Sie haben sich ja wiederholt echauffiert, dass sich ausgerechnet die Linke für Weihnachten einsetzt.

(Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU): Ja, klar!)

Da Sie gerade „Ja, klar!“ rufen: Der Umgang mit Weihnachten war in der DDR nicht gerade unverkrampft; das kann man so sagen.

(Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU): Ich wollte ja nur einmal wissen, was Sie da eigentlich feiern! - Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: So, so! Das ist ja interessant!)

Das hat zum Glück aber nichts daran geändert, dass Weihnachten auch für die meisten konfessionslosen Menschen eine wichtige Familientradition ist. Im Übrigen finde ich, dass das, was Sie hier starten, ein ganz erbärmliches Ablenkungsmanöver ist.

(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier (fraktionslos))

Im Sozialausschuss hat sich eine Vierparteienkoalition gebildet von der FDP über die CDU/CSU und die SPD bis hin zu den Grünen , die sich in der Ablehnung der Einführung einer Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 40 Euro einig ist. Hier muss ich insbesondere an die Adresse der Christdemokraten und der Sozialdemokraten sagen: Die Ablehnung einer so bescheidenen Weihnachtsbeihilfe von gerade einmal 40 Euro ist beschämend, vor allen Dingen vor dem Hintergrund der sehr unbescheidenen Diätenerhöhung, die hier vor kurzem beschlossen wurde.

(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier (fraktionslos))

Ich bin der Meinung, dass auch die Menschen, die auf den Bezug des Arbeitslosengeldes II oder auf die Gewährung von Asyl angewiesen sind, das Recht auf ein schönes Weihnachtsfest haben.

(Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU): Natürlich haben sie das! Deswegen ist in der Pauschale ja das Weihnachtsgeld enthalten!)

Deswegen stellen wir heute die Einführung einer Weihnachtsbeihilfe zur Abstimmung.

(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier (fraktionslos))