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Kosten der Energetische Gebäudesanierung nicht allein bei Mieterinnen und Mietern abladen

Rede von Heidrun Bluhm-Förster,

Rede von Heidrun Bluhm, bau- und wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum Antrag mit dem Titel „Heizkosten sparen – Energiewende im Gebäu­debereich und im Quartier voranbringen“ (Drs.-Nr. 18/575) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in erster Lesung im Deutschen Bundestag am 20.2.2014.

Heidrun Bluhm (DIE LINKE):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen trifft in ihrem Antrag viele richtige Feststellungen und erhebt Forderungen, die meinem Anliegen und dem meiner Fraktion in Sachen Heizkostenersparnis und energetische Sanierung weitgehend entsprechen. Heizkosten sind keine rein fiskalische Frage für Familien und Haushalte im Land, sondern sind eine zutiefst soziale Frage der Daseinsvor­sorge.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜND­NIS 90/DIE GRÜNEN)

Das müssen wir uns immer wieder vor Augen führen.

Neben viel Zustimmung zum Antrag Ihrer Fraktion, Herr Kühn, habe ich einen Kritikpunkt und kleine Ände­rungswünsche. Die Kritik zum Anfang: Meine Kritik richtet sich gegen den Vorschlag, die Mieterhöhung nach Modernisierung von 11 auf 9 Prozent jährlich zu senken, wie Sie das in Ihrem Antrag fordern. Die damit mögli­cherweise beabsichtigte wirtschaftliche Entlastung der Mieterinnen und Mieter ist von der Tendenz her sicher­lich richtig. Aber das Prinzip der Modernisierungsum­lage ist aus unserer Sicht grundfalsch. Zum einen ist die Modernisierungsumlage auf die Modernisierungskosten fixiert. Auf diese haben die Mieterinnen und Mieter vor Modernisierung leider fast keinen Einfluss. Zum ande­ren bleibt der Nutzen der Modernisierungsmaßnahme, nämlich der Wertzuwachs der Immobilie, beim Immobi­lieneigentümer, nachdem die Mieterinnen und Mieter diesen Wertzuwachs vollständig bezahlt haben, egal ob sie das in neun Jahren wie bisher, in zehn Jahren, wie es die Koalition vorhat, oder in elf Jahren, nach Ihrem An­trag, abzustottern haben.

Nach unseren Vorstellungen sollte die Höhe der Modernisierungsumlage nicht an den Kosten orientiert werden, sondern am Nutzen, den die jeweilig Beteiligten am Prozess daraus ziehen.

(Beifall bei der LINKEN)

Mieterinnen und Mieter sollen Kosten in der Höhe tra­gen, in der sie Einsparungen bei der Heiz- und Energiekostenrechnung am Ende des Jahres tatsächlich erzielen können. Vermieterinnen und Vermieter sollen den Wert­zuwachs ihrer Immobilie tragen, und der Nutzen, den die ganze Gesellschaft durch die energetische Gebäude- und Quartiersentwicklung erlangt, soll auch gemeinschaft­lich aus öffentlicher Förderung finanziert werden,

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

dann aber aus Sicht der Linken mehr über Zuschüsse und weniger über Kredite, die auch wieder nur die Gesamtrechnung belasten.

Die Linke will auf 5 Prozent der Modernisierungs­kosten absenken, aber nur um in Stufen aus der unge­rechten Modernisierungsumlage zu einem späteren Zeit­punkt ganz auszusteigen; denn wir wissen, dass wir von 11 Prozent ausgehen und nicht von jetzt auf gleich auf null Prozent senken können.

Damit bin ich bei meinen Ergänzungswünschen. Ein wirklich tragfähiges Klimaschutzkonzept im Gebäude­bereich braucht ein nachhaltig tragfähiges Finanzie­rungskonzept. Die Größenordnung, die im vorliegenden Antrag angepeilt wird, nämlich 2 Milliarden Euro Bundesmittel jährlich für die Gebäudesanierung bereit­zustellen und 3 Milliarden Euro jährlich in einen Ener­giesparfonds einzuspeisen, deckt sich mit dem, was auch wir für notwendig halten. Aber warum trennen Sie die Mittel in zwei Fonds? Wäre es nicht flexibler, auch für diejenigen, die darauf zurückgreifen wollen, wenn dazu eine Position im Haushalt mit insgesamt 5 Milliarden Euro veranschlagt wäre und dann sicher für viele Jahre zur Verfügung stünde?

Der zweite Wunsch, den ich hätte: Heiz- und Energie­kosten zu sparen und dabei die erneuerbaren Energien voranzubringen, hat auch mit der kostengünstigen, flä­chendeckenden Versorgung mit solchen Energien zu tun. Neben einem bedarfsgerechten, nicht renditeorientierten Trassenausbau gehören auch nachhaltige Konzepte zum Ausbau regionaler Energieversorgung in den Werkzeug­kasten der Energiewende. Auch das zu unterstützen, muss von der Bundesregierung verlangt werden.

Ansonsten – Herr Kühn, Sie ahnen es –: Wir stimmen dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu. Wir werden uns darüber in den entsprechenden Aus­schüssen noch unterhalten. Ich hoffe, dass wir am Ende darüber abstimmen und unsere Änderungswünsche ge­gebenenfalls Berücksichtigung gefunden haben werden.

 Danke schön.

 

(Beifall bei der LINKEN)