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Konzerne sollen für den Abbau von Bodenschätzen zahlen

Rede von Sabine Stüber,

Im derzeit geltenden Bergrecht wird dem Abbau von Bodenschätzen der absolute Vorrang vor allen anderen Interessen eingeräumt. Das ist nicht zeitgemäß und muss dringend den heutigen Bedingungen angepasst werden und Umweltbelange viel stärker berücksichtigen.Zudem fordern wir LINKE, dass die Konzerne generell zu einer Förderabgabe an den Staat für den Abbau von Braunkohle verpflichtet werden.Es kann nicht sein, dass Energiekonzerne mit der Braunkohle seit Jahrzehnten enorme Profite einfahren, aber keinen Cent Förderabgabe an den Staat zahlen.

Plenar-Rede am: 11.05.2012 zum TOP: 35
Gegenstand: Anträge Grüne und SPD zur Novelle des Bundesberggesetzes
Drucksache: BT-Drs. 17/9390 und 17/9560

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wir brauchen ein modernes Bergrecht, das zwei Funktionen erfüllen muss: Zum einen muss es der notwendigen Rohstoffgewinnung Rechnung tragen und dabei die Besonderheiten des Bergbaus berücksichtigen. Zum anderen muss es, und das viel stärker als bisher, den Interessen von Betroffenen und der Umwelt gerecht werden.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zurzeit räumt das Bergrecht dem Abbau von Bodenschätzen einen besonderen Vorrang vor allen anderen Interessen ein. Das ist bei dem heutigen Wissen um die Endlichkeit der fossilen Ressourcen nicht mehr zeitgemäß.

(Beifall bei der LINKEN)

Nun hat auch die SPD einen Antrag zur Novelle des Bergrechts vorgelegt. Er ist allerdings in der Analyse und in den Forderungen sehr allgemein gehalten. Dass es konkreter geht, zeigen entsprechende Anträge der Grünen und der Linken. Der SPD-Antrag geht zwar in die richtige Richtung, aber unverständlich bleibt, warum die Sozialdemokraten vor „weiteren Investitionshindernissen“ warnen. Das heißt im Klartext: vor verbesserten Beteiligungs- und Klagerechten für die Umweltverbände. Zu diesen Hemmnissen sagen wir Nein.

(Beifall bei der LINKEN)

Entweder ein Bergbauvorhaben erfüllt die gesetzlichen Anforderungen, oder es erfüllt sie eben nicht. Dann muss es im Zweifelsfall gestoppt oder verbessert werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben hier schon zweimal die Bergrechtsnovelle debattiert. Deshalb möchte ich jetzt nur noch auf die Förderabgabe eingehen.
Es ist ein Unding, dass Energiekonzerne mit der Braunkohle seit Jahren enorme Profite einfahren, aber keinen Cent Förderabgabe an den Staat zahlen.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Patrick Kurth (Kyffhäuser) (FDP): Subventionsfrei! Ist doch gut!)

Beim Abbau werden ganze Dörfer umgesiedelt, zum Beispiel bei mir in Brandenburg, wo Tausende Menschen ihre Heimat verloren haben. Und RWE oder Vattenfall machen fette Gewinne, ohne mit nur einem Cent für die Verwüstung von Natur und Landschaft aufzukommen.

(Jens Ackermann (FDP): Das stimmt doch nicht! - Patrick Kurth (Kyffhäuser) (FDP): Was soll denn das? Also bitte!)

Bitte hören Sie mir zu. - Kommunale Stromversorger oder Wasserwerke hingegen müssen schon für die Nutzung öffentlicher Wege Konzessionsabgaben an die Gemeinden zahlen. Deshalb muss eine Förderabgabe für die Konzerne auch für die alten Bergrechte gelten, über die unmittelbaren Pflichten zur Entschädigung und Wiederherstellung hinaus. Die Grünen wollen in ihrem Antrag Ausnahmeregelungen streichen. Das unterstützen wir.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In unserem Antrag fordern wir eine vergleichbare Regelung. Wir meinen darüber hinaus, dass die Länder keine Möglichkeit mehr haben sollten, selbstständig den bundeseinheitlichen Satz abzusenken. Herr Krischer hat es schon gesagt: Er beträgt gegenwärtig 10 Prozent des Marktwertes der Rohstoffe. Im Übrigen wären angesichts der Gewinne auch 15 Prozent vertretbar.

Es wird oft behauptet, dass laut Einigungsvertrag in Ostdeutschland keine Förderabgaben erhoben werden dürfen. Das gehört allerdings in das Reich der Legenden. Die rot-grüne Bundesregierung hatte vielmehr darauf verzichtet, und zwar im Zusammenhang mit der Übernahme der Braunkohleunternehmen VEAG und Laubag durch Vattenfall in Brandenburg. Im Handelsblatt war jedenfalls im März 2001 zu lesen, dass der damalige Bundeswirtschaftsminister Müller Vattenfall den Verzicht auf den Förderzins in jährlich zweistelliger Millionenhöhe angeboten habe. Bis dato musste die Laubag für den Braunkohleabbau zahlen. Es gab also schon einmal eine Förderabgabe, zumindest in der Lausitz.

Vizepräsidentin Petra Pau:
Kollegin Stüber, ich bin ein geduldiger Mensch. Aber achten Sie jetzt bitte auf mein Signal.

Sabine Stüber (DIE LINKE):
Diese sollten wir schleunigst wieder einführen, und das nicht nur im Osten. Danke.

(Beifall bei der LINKEN)