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Klaus Ernst: Nein zu CETA, nein zur Paralleljustiz für Konzerne

Rede von Klaus Ernst,

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Also, wir waren diesmal nicht diejenigen, die das Thema auf die Tagesordnung gesetzt haben.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der LINKEN, der CDU/CSU, der SPD und der FDP – Otto Fricke [FDP]: Stimmt!)

Trotzdem ist es nett, dass wir darüber reden können.

Meine Damen und Herren, dass sich jetzt die FDP so massiv für die sofortige Ratifizierung von CETA einsetzt, ausgerechnet die FDP, ist schon ein Hinweis darauf, dass dieses Abkommen mehr den Großkonzernen nützen könnte als dem einfachen Bürger.

(Beifall bei der LINKEN – Zurufe von der FDP: Ah! – Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Sie argumentieren wie die AfD!)

Normalerweise bringt eine Regierung einen solchen Gesetzentwurf ein. Die FDP wollte aber nicht regieren, wie wir wissen. Vielleicht haben das aber noch nicht alle gemerkt. Denn so einen Gesetzentwurf einzubringen, obwohl CETA ja in weiten Teilen bereits in Kraft ist – nur wenige Abschnitte sind von der vorläufigen Anwendung ausgenommen –, ist, wie gesagt, normalerweise Angelegenheit einer Regierung und nicht der Opposition.

Meine Damen und Herren, welche Bestandteile des CETA-Vertrages werden zurzeit nicht angewendet? Nicht angewendet wird vor allem der Investitionsschutz. Ich will nicht wissen, welche zweifelhaften Motive die FDP dazu bringen, sich für die Sonderklagerechte für ausländische Investoren im Rahmen von CETA starkzumachen. Warum ein Sondergericht für ausländische Investoren? Taugen denn unsere nationalen Gerichte nicht? Trauen Sie unseren Richtern nicht? Oder sind Unternehmensinteressen bei einem Sondergericht vielleicht leichter durchzusetzen als bei einem ordentlichen deutschen Gericht?

(Zuruf von der FDP: Quatsch!)

Das ist die Kernfrage. Genau das wollen Sie nämlich. Wir haben unseren Antrag zur Verhinderung dieser Paralleljustiz bereits vorgelegt.

Meine Damen und Herren, auch der Deutsche Richterbund kritisiert diese Paralleljustiz. Er spricht von der „Einrichtung eines Gerichts, dem auch weiterhin demokratisch gesetztes Recht als Entscheidungsbasis fehlt“. Der Richterbund warnt, dass der Investitionsschutz – ich zitiere noch einmal – „zu einem Geschäftsmodell einer Klageindustrie oder unlauterer Investoren verkommt“. Er prangert an, dass die staatliche Gerichtsbarkeit geschwächt wird. Aufgrund ihrer Stellung seien Investitionsschiedsgerichte in der Lage, Entscheidungen nationaler Verwaltungen und Gerichte zugunsten eines Investors außer Kraft zu setzen. Meine Damen und Herren, der Deutsche Richterbund warnt:

"Eine überzeugende Regelung des Investitionsschutzes kann jedoch nur gelingen, wenn auch der Gaststaat und seine Bürger äquivalenten Rechtsschutz vor dem Investor erhalten."

Genau das haben diese Gerichte nicht, und deshalb lehnen wir sie ab, meine Damen und Herren. So einfach ist die Welt.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der AfD)

Aber gerne.

Herr Kollege, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage gestatten. – Ist Ihnen bekannt, dass es bei internationalen Investitionsstreitigkeiten nur darum geht, dass der Investor bei einem enteignungsgleichen Eingriff durch die Gesetzgebung einen Anspruch darauf hat, gegebenenfalls entschädigt zu werden? – Das ist die erste Frage.

Die zweite Frage ist: Glauben Sie, dass ein deutscher Mittelständler, der vor einem kanadischen Gericht Recht einklagt, zum Beispiel eine Entschädigung, dort eher recht bekommt als vor einem gemeinsam von beiden Akteuren, EU und Kanada, geschaffenen Internationalen Gerichtshof?

Danke für die Frage. Sie gibt mir Gelegenheit, noch einmal aufzuzeigen, was in diesen Schiedsgerichten bisher verhandelt wurde. Dort haben einzelne Investoren – teilweise war das sehr fragwürdig – den einzelnen Staat auf Entschädigung verklagt. Mit Enteignung hatte das überhaupt nichts zu tun, sondern da war entgangener Gewinn Gegenstand des Verfahrens.

(Niema Movassat [DIE LINKE]: Genau!)

Wenn Unternehmen künftig nicht mehr dadurch Gewinne erzielen wollen, dass sie vernünftige Produkte herstellen, sondern dadurch, dass sie diese Klageindustrie benutzen, dann lehnen wir das eindeutig ab. Das ist der Punkt.

(Beifall bei der LINKEN – Gerald Ullrich [FDP]: Das ist doch nur eine Vermutung!)

Zu Ihrer zweiten Frage: wo man möglicherweise eher recht bekommt. Es geht nicht darum, wo man eher recht bekommt, sondern ob es Recht ist, was man da bekommt. Es ist einem kanadischen Unternehmen wie auch jedem deutschen Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland zuzumuten, wenn es sich ungerecht behandelt fühlt, ein deutsches Gericht zu bemühen. Dem deutschen Mittelständler steht genauso offen, ein kanadisches Gericht zu bemühen. Auch kanadische Unternehmen haben nicht die Möglichkeit, einen Internationalen Schiedsgerichtshof zu bemühen. Dort müssen die nationalen Gerichte entscheiden. Warum dieses unterschiedliche Recht, meine Damen und Herren?

(Beifall bei der LINKEN)

Gerne.

Herr Kollege Ernst, ich möchte gerne an das anschließen, was der Kollege Theurer angesprochen hat. – Sie sagten gerade, entgangener Gewinn dürfe nicht vor Gericht geltend gemacht werden und Sie würden diese Instanzen ablehnen.

Damit lehnen Sie beispielsweise auch ab, dass deutsche Stadtwerke, die sich in Spanien im Bereich „Erneuerbare Energien“ engagieren und dort investiert haben, zu ihrem Recht kommen, nachdem Spanien im Nachhinein die Rechtsgrundlagen verändert hatte, wodurch diese Investition entwertet wurde. Über spanisches nationales Recht haben sie keine Entschädigung erhalten, aber über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit innerhalb der Europäischen Union wurde das letztlich erreicht.

Verstehe ich Sie also richtig, dass Sie es gut finden, wenn deutschen mittelständischen Unternehmen oder sogar kommunal getragenen Unternehmen im Ausland die Rechtsgrundlage entzogen wird?

Herr Pfeiffer, das Problem ist Folgendes: In den bisherigen Verfahren ging es immer um Fälle,

(Otto Fricke [FDP]: Sie können nicht auf Fragen antworten!)

in denen die klagenden Unternehmen letztendlich deshalb geklagt haben, weil sie in Erwartung eines bestimmten Rechtszustandes eine Investition getätigt haben. Die Bürger haben hinsichtlich des Rechtszustandes dann möglicherweise anders entschieden, wie zum Beispiel in Kanada.

In Bezug auf Québec haben die Bürger gesagt: Nein, wir wollen nicht, dass dort Fracking betrieben wird. – In diesem Fall hat das Unternehmen, das noch gar nicht investiert, sondern nur Probebohrungen durchgeführt hatte, dann gesagt: Jetzt können wir nicht mehr investieren, und deshalb haben wir einen Schaden, weil wir mit den künftigen Investitionen, die noch gar nicht getätigt wurden, kein Geld verdienen können.

(Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Das hat aber nichts mit dem zu tun, was ich gefragt habe!)

– Doch, Herr Pfeiffer, das hat genau damit zu tun, aber wenn Sie die Antwort nicht mehr hören wollen, dann müssen Sie sich wieder setzen.

Jetzt kommen wir zu dem konkreten Beispiel: In Bezug auf Spanien stellt sich die Frage, ob die Investitionen für die Produktion, die erwartet wurde, dort schon getätigt wurden oder ob es dort um vorbereitete Dinge geht.

(Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Sie sind schon getätigt worden!)

Wenn die Investitionen schon getätigt wurden, dann ist es, glaube ich, auch dem deutschen Unternehmen zuzumuten, vor ein spanisches Gericht zu gehen und das dort und nicht vor dem Internationalen Schiedsgerichtshof einzuklagen.

(Beifall bei der LINKEN)

Das müsste nämlich auch der Spanier tun, der dort klagt. Auch der spanische Unternehmer müsste vor sein eigenes Gericht gehen.

Meine Damen und Herren, ich hatte gerade damit begonnen, über die internationalen Strafgerichte zu reden, die ja zur Debatte stehen.

Wir brauchen keinen besonderen Rechtsschutz für Konzerne. Wir brauchen eher die Möglichkeit, Konzerne weltweit stärker zur Verantwortung zu ziehen, wenn sie sich – insbesondere in den Entwicklungsländern – weder um Umweltschutz noch um soziale Standards kümmern.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich weiß nicht, wer sich noch an das Beispiel „Rana Plaza“ erinnert. Ich stand an der Grube, wo dieses Werk – es war eigentlich gar kein Werk, sondern ein zusammengeschusterter Bau – zusammengefallen ist und mehrere Tausend Menschen ihr Leben verloren haben. Alle Unternehmen, die daran beteiligt waren, sind davongekommen. Das waren auch deutsche Unternehmen. Deshalb sage ich Ihnen: Wir müssen dafür sorgen, dass die Unternehmen für das verantwortlich sind, was sie im Ausland treiben, zum Beispiel, welche Zulieferer sie dort haben.

(Beifall bei der LINKEN)

Das ist bedeutend wichtiger, als es Sondergerichte für deutsche Unternehmen im Ausland sind.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Ullrich, Sie haben hier in Ihrer Rede das Hohelied des Freihandels gesungen. Das hat mich bei der FDP auch gar nicht verwundert. Weil es aber die erste Debatte in dieser Legislaturperiode ist, die wir miteinander führen, will ich es einmal klarstellen: Darum geht es in dieser Debatte nicht.

(Otto Fricke [FDP]: Das entscheiden Sie?)

– Ich erkläre Ihnen das auch.

(Otto Fricke [FDP]: Ja, klar! Wollen Sie eine Note geben?)

Ich würde sagen, fast alle Fraktionen in diesem Haus – bei der AfD bin ich mir nicht so sicher; die Rede war etwas wirr – haben kein Problem damit, dass kanadische Waren auf dem europäischen Markt verkauft werden. Es geht hier um ein konkretes Abkommen und um die Frage, ob dieses Abkommen ein gutes Abkommen ist und ob es geeignet ist, die Globalisierung gerecht zu gestalten. Das diskutieren wir hier. Weil in der Debatte schon so oft der Vorwurf gefallen ist: Es geht nicht um die Frage pro oder kontra Freihandel.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dass der Austausch von Waren eine sinnvolle Sache ist, darin ist sich dieser Bundestag eigentlich einig.

Ein zweiter Punkt, der an Sie gerichtet ist, Herr Kollege Westphal. Ich bin Ihnen ausnahmsweise einmal dankbar, und zwar dafür, dass Sie die Ratifizierung von CETA ganz offensichtlich verzögern werden. Das ist eine sehr gute Sache; denn es gibt uns die Chance, je nachdem, wie lange die GroKo-Verhandlungen dauern werden, gegebenenfalls im Rahmen von Koalitionsverhandlungen durchzusetzen, dass dieses Abkommen nicht ratifiziert wird. Das ist das, was wir hier tun müssen. Wir müssen CETA bewerten. Meine Fraktion hat CETA bewertet. Wir haben dieses Abkommen in diesem Bundestag vier Jahre lang intensiv diskutiert. Ich sage Ihnen: Das, was Sie hier vorlegen, ist ein schlechtes Abkommen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich werde Ihnen auch gleich erläutern, welche Regelungen schlecht sind. Aber – das möchte ich vorher noch sagen – es ist außerdem ein Abkommen, das angesichts dessen, was wir hier auf der Welt erleben, gerade auch im Bereich der Wirtschafts- und Handelspolitik, überhaupt nicht in der Lage ist, Globalisierung gerecht zu gestalten. Unter dieser Latte läuft es einfach durch. Es ist der wahre Skandal, dass Sie dieses Abkommen in dieser Form vorlegen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich bringe Ihnen einige Beispiele dafür, was in diesem Abkommen schlecht ist. Sie führen die Schaffung von Schiedsgerichten ein. Wir haben hier im Deutschen Bundestag und auch in Anhörungen darüber gesprochen, dass Sie versucht haben, die Schiedsgerichte umzubenennen und aus ihnen einen Schiedsgerichtshof zu machen.

(Markus Töns [SPD]: Quatsch!)

Es ist aber trotzdem das alte System der Schiedsgerichte mit den missbrauchsanfälligen materiellen Rechtsgrundlagen; Stichwort: Fair and Equitable Treatment.

Wir hatten dazu eine Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages, in dem versucht wurde, zu erklären, was damit eigentlich gemeint ist. Alle Experten haben gesagt: Das kann man nicht konkretisieren. Alle Versuche, dies zu konkretisieren, werfen weitere Fragen auf.

Kein Mensch kann uns erklären, warum man mit Kanada, einem Rechtsstaat, ein solches Schiedsgerichtssystem braucht. Sie haben sich in den letzten Jahren einen abgebrochen, um uns zu erklären, dass es eine negative Signalwirkung hätte, wenn man die Schaffung von Schiedsgerichten in das Abkommen mit Kanada nicht aufnehmen würde, weil dann China und andere Länder kämen und auch in ihren Abkommen keine Schiedsgerichte haben wollten. Und jetzt reden Sie über Mandate mit Australien und Neuseeland, und die Schaffung von Schiedsgerichten ist in diesen Abkommen nicht vorgesehen. Komisch! Da geht es auf einmal.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Bernd Westphal [SPD]: Das ist aber nicht abgeschlossen!)

Ich finde, wenn man sich selbst ernst nimmt, dann sollte man zumindest jetzt einmal darüber nachdenken, ob man mit Blick auf Kanada vielleicht noch nachverhandeln muss.

Sie schwächen den Verbraucherschutz und das europäische Vorsorgeprinzip. Wie lange haben wir hier in diesem Haus darüber gesprochen, dass es nicht ausreichend ist, wie Sie das Vorsorgeprinzip im Vertrag verankern?

(Gerald Ullrich [FDP]: Das steht explizit drin!)

Wir haben Ihnen sogar einen konkreten Formulierungsvorschlag gemacht, wie man es besser machen kann. Nichts ist passiert. Sie stecken die Städte und Gemeinde in die Zwangsjacke, wenn Sie die Dienstleistungen liberalisieren.

(Bernd Westphal [SPD]: Unsinn!)

Ganz ehrlich: Wie naiv muss man sein, in Zeiten der Digitalisierung zu glauben, dass man eine Liste vorlegen kann, in der man abschließend regeln will, was kommunale Daseinsvorsorge ist? Genau das tun Sie mit CETA.

Sie können noch nicht einmal garantieren, dass wir Parlamentarier, diejenigen, die gewählt wurden, um die Regeln in diesem Land mitzubestimmen, bei der Weiterentwicklung des Abkommens in ausreichender Form beteiligt werden. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Mich hat es anderthalb Jahre gekostet, um Ihnen überhaupt erst einmal verständlich zu machen, dass es in diesem Vertragstext ein Problem gibt.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen sage ich Ihnen: Es ist Zeit, dass Sie dieses Abkommen überarbeiten. Es ist Zeit, dass Sie nicht nur die Probleme beheben. Vielmehr ist es Zeit, dass Sie richtig regulieren. Wir müssen den Menschen erklären, warum Sie immer mit zweierlei Maß messen, wenn es um das tägliche Leben der Menschen auf der einen Seite und die Regulierung von großen Konzernen auf der anderen Seite geht.

Gehen Sie doch einmal das Thema Geldwäsche an! Gehen Sie doch einmal das Thema Steuerhinterziehung an!

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gehen Sie doch einmal das Thema faire Regeln für den Wettbewerb gegen Marktmacht an! Machen Sie endlich einmal das Pariser Klimaschutzabkommen zum Gegenstand der Handelspolitik.

Setzen Sie sich endlich einmal dafür ein, dass wir über Produktionsstandards im sozialen Bereich, bei der Arbeit und bei der Umwelt sprechen.

Das würde nämlich wirklich zu fairen Wettbewerbsbedingungen in der Globalisierung führen.

Das alles haben Sie nicht geschafft. Daran müssen wir Sie messen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)