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Kinder haben Rechte!

Rede von Diana Golze,

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Am 20. November 1989 hat die Vollversammlung der Vereinten Nationen das Übereinkommen über die Rechte der Kinder, die sogenannte UN-Kinderrechtskonvention, verabschiedet. Ich finde es gut, dass der Bundestag heute in zeitlicher Nähe zu diesem Jahrestag diese Debatte führt, weil es ein guter Anlass ist, zu fragen, wie weit wir mit der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland sind.

Regelmäßig muss auch Deutschland einen Staatenbericht an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes abgeben, und regelmäßig holt sich Deutschland dort einen Rüffel ab, wie ich finde, zu Recht. Dafür gibt es viele Gründe. Ich will einige Beispiele nennen.
Erstens. Die Vorbehalte gegen die UN-Kinderrechtskonvention sind schon angesprochen worden. Deutschland hat sich bei der Ratifizierung vorbehalten, weiterhin Unterschiede zwischen Inländern und Ausländern zu machen. Bezogen auf das Beispiel der UN-Kinderrechtskonvention heißt das, dass man auch 16- und 17-jährige minderjährige Flüchtlinge in Deutschland wie Erwachsene behandelt.

(Jörn Wunderlich (DIE LINKE): Pfui! Schämt euch!)

Es wird also danach unterschieden, wie alt sie sind und welchen Pass sie haben.
Minderjährige Flüchtlinge, die mit 16 oder 17 in unser Land kommen, haben also das Problem, Herr Tauber, dass sie wie Erwachsene behandelt werden. Das heißt, sie haben im Asylverfahren keinen Rechtsbeistand. Oft verstehen sie die Sprache nicht und bekommen Briefe, die sie zwar öffnen, aber nicht lesen und verstehen können. Pro Asyl beschreibt Fälle, in denen die Betroffenen keine Widerspruch eingelegt haben, weil sie nicht einmal wussten, dass es die Möglichkeit gibt, gegen einen negativen Bescheid im Asylverfahren Widerspruch einzulegen.

Sie werden in Sammelunterkünften untergebracht. Sie werden sogar in Abschiebehaft genommen, und sie haben keine ausreichenden Ansprüche auf Bildung, Jugendhilfe und eine ausreichende gesundheitliche Versorgung. Ich finde, dass es Aufgabe des Bundestages ist, dafür zu sorgen, dass allen Menschen ihre Würde erhalten bleibt,

(Beifall bei der LINKEN und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

dass sie auch in einem Asylverfahren als vollwertige Menschen akzeptiert werden und dass sie die Unterstützung bekommen, die ihnen nach der UN-Kinderrechtskonvention zusteht. Das ist in Deutschland auch nach der Rücknahme des Vorbehaltes nicht der Fall. Sie brauchen nicht den Kopf zu schütteln.

(Dr. Peter Tauber (CDU/CSU): Das ist ein freies Land! Sie regieren nicht!)

Die Rücknahme des Vorbehaltes zur UN-Kinderrechtskonvention war nichts weiter als eine Showveranstaltung, solange ihr nicht auch gesetzliche Änderungen im Asyl- und Sozialrecht folgen.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Zweites Beispiel. Auch bei jüngeren Kindern werden im Übrigen nach wie vor Unterschiede gemacht. Meine Fraktion hat einen Bericht vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales angefragt und auch erhalten. Am 22. November sind wir über die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket informiert worden. Es ging auch um die Frage, ob sie Kindern von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern gewährt werden. Es stellte sich heraus, dass sie nicht flächendeckend und im Freistaat Sachsen gar nicht zur Verfügung gestellt werden. Der Freistaat Sachsen hat mitgeteilt, er gehe davon aus, dass die Kommunen die Leistungen Kindern von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern nicht zur Verfügung stellen. Ich finde, das ist ein Skandal.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Bildungs- und Teilhabepaket ist schon an sich ein Problem, weil es eben nicht für alle Kinder den Zugang zu Bildung und Teilhabe an der Gesellschaft sichert. Aber es kann doch nicht wahr sein, dass nicht einmal dieses Wenige an Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern ausgegeben wird. Das verstößt eklatant gegen die UN-Kinderrechtskonvention und gegen die Würde dieser Kinder.

(Beifall bei der LINKEN)

Drittes Beispiel. Bereits mehrfach wurde Deutschland vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes aufgefordert das liegt Ihnen schriftlich vor , die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz zu prüfen. Wir haben das schon oft debattiert. Hierzu liegen drei Anträge der Oppositionsfraktionen vor. Wenn Sie sagen, Herr Tauber, dass die Regierung auch hier weiter handeln möchte, frage ich Sie: Wo sind Ihre Anträge? Wo sind Ihre parlamentarischen Initiativen dazu? Ich muss mir schon im Ausschuss sagen lassen, dass es eine Instrumentalisierung von Schülern ist, wenn man mit ihnen über das Grundgesetz und die Rolle spricht, die sie darin einnehmen.

Ich frage mich: Wo bleiben Ihre Initiativen? Sie machen nicht einmal eine Initiative zum Individualbeschwerderecht, auf das Sie sich in Ihrem Koalitionsvertrag verständigt haben. Dass ein entsprechender Antrag vorliegt, haben wir den Grünen zu verdanken. Von Ihrer Seite kam dazu nichts.

(Caren Marks (SPD): Ich habe von dieser Seite auch nichts erwartet!)

Ich möchte auch ansprechen, wie doppelzüngig sich gerade die Unionsfraktion hier verhält. Denn aus den Bundesländern liegen Bundesratsinitiativen vor, zum Beispiel aus Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, die von anderen Bundesländern unterstützt werden und die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz fordern. In Mecklenburg-Vorpommern wurde der Antrag von der SPD, den Linken und der CDU gestellt. Im Bundesland Brandenburg mit einer rot-roten Regierung hat die CDU einem solchen Antrag vor genau zwei Wochen zugestimmt.

(Caren Marks (SPD): Geht doch!)

Warum werden dann solche Initiativen hier im Bund von Ihnen blockiert und abgelehnt? Ich verstehe nicht, warum Sie hier mit gespaltener Zunge sprechen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte es zusammenfassend noch einmal betonen, weil man es gar nicht oft genug sagen kann: Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie haben ein Recht auf mehr als das, wozu ihre Eltern laut Grundgesetz verpflichtet sind, nämlich zu Pflege und Erziehung.

Wir, die Opposition, fordern hier in allen drei Anträgen wiederholt: Kinder müssen das Recht auf Schutz, auf Förderung, auf Beteiligung und auf den Vorrang des Kindeswohls bei allen staatlichen Entscheidungen haben. Das vermisse ich nach wie vor, und es wird Zeit, dass sich hier endlich etwas ändert.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)