DIE LINKE. Unterstützt die Verlängerung der Investitionszulage mit der die Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen in den neuen Bundesländern fortgesetzt wird - Hauptziel der Förderung ist die Schaffung von Arbeitsplätzen durch die Unterstützung gezielter Investitionen in Wachstumsbranchen. Barbara Höll in der Debatte zum Investitionszulagengesetz.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte über das jetzt zu beschließende Gesetz zeigt die erfreuliche Situation auf, dass im Plenum eine relative Einigkeit hinsichtlich der Bewertung dieses Gesetzes existiert. Auch wir werden diesem Gesetz zustimmen; (Beifall der Abg. Andrea Wicklein (SPD)) denn wir begrüßen es ausdrücklich, dass die Förderpolitik für die neuen Bundesländer fortgesetzt wird. (Leo Dautzenberg (CDU/CSU): Dafür wird das PDS-Vermögen eingesetzt!) Bitte stellen Sie mir eine richtige Frage! Dann können wir darüber gerne weiter diskutieren. Wir begrüßen die Fortsetzung der Förderpolitik deswegen ausdrücklich, weil hiermit Rechtssicherheit für die nächsten drei Jahre geschaffen wird. Es ist gelungen, die notwendige Nachfolgeregelung auf den Weg zu bringen, in der die Auflagen der Europäischen Kommission hinsichtlich der Beihilferegelung beachtet werden. Mit diesem Gesetz wird der Situation in den neuen Bundesländern Rechnung getragen. Wir müssen leider konstatieren, dass es mit dem wirtschaftlichen Aufschwung nicht so geklappt hat, wie man es sich gewünscht hat. Das betrifft leider alle neuen Bundesländer, also auch das Land Sachsen, aus dem ich komme und das sich gerne damit schmückt, dass alle Investitionen en gros erfolgreich waren. In meiner Heimatstadt Leipzig, die mit der Ansiedlung von Porsche und BMW sehr gut dasteht, gibt es die zweithöchste Arbeitslosigkeit in Sachsen, die offene und verdeckte Arbeitslosigkeit zusammengenommen bei über 20 Prozent liegt. Deshalb ist es richtig und notwendig, dass mittels einer Förderung von Erstinvestitionen versucht wird, Arbeitsplätze zu schaffen. Damit soll der Abwanderung insbesondere von Fachkräften und von jungen Menschen, die wir in den neuen Bundesländern vorfinden, entgegengewirkt werden. Wir begrüßen es nachdrücklich, dass es erstmals mithilfe dieses Gesetzes gelungen ist, die Tourismusbranche einzubeziehen. Das betrifft Betriebe der Hotellerie, Jugendherbergen und Hütten, Campingplätze sowie Erholungs- und Ferienheime. Die Entwicklung des Tourismus eröffnet in Gegenden, in denen es keine Industrie, aber dafür eine schöne Landschaft gibt, neue Chancen. Ich denke beispielsweise an Gegenden in Mecklenburg-Vorpommern, in denen es durch eine solche Politik zu positiven Effekten kommen kann. Die vorgenommene Ausgestaltung ist differenziert. Es gibt einen Unterschied hinsichtlich der Fördersätze für normale Gebiete und für Randgebiete. Wir als Linke sehen die Rechtssicherheit in dem Entschließungsantrag des Bündnisses 90/Die Grünen wird sie als unzureichend kritisiert , die mit dem Investitionszulagengesetz geschaffen wird, als einen unschlagbaren Vorteil an. Gerade für Kleinst-, kleine und mittelständische Betriebe ist es äußerst schwierig, an Mittel für Investitionen heranzukommen. Es existieren entsprechende Programme in einer solchen Vielzahl, dass es diesen Betrieben oftmals nicht möglich ist, durch den Förderdschungel durchzublicken. Die Fraktion der PDS im Sächsischen Landtag hat bereits vor drei Jahren eine Fördermitteldatenbank erstellt. Das ist eigentlich nicht unbedingt Aufgabe einer Parlamentsfraktion, sondern des Wirtschaftsministeriums des betreffenden Landes. Eine solche Datenbank ist notwendig; denn die Unternehmen schauen nicht durch, welche Mittel zur Verfügung stehen. Wenn man als Kleinstunternehmerin mit einer Bank in Verhandlungen um einen Kredit tritt, wird man oftmals gleich abgewiesen, weil die Summen, die man beantragt, zu gering sind oder weil es sich für die großen Kreditinstitute gar nicht lohnt, sich mit den vorgelegten Konzepten auseinander zu setzen. Mit dem Investitionszulagengesetz gibt es einen Rechtsanspruch. Deshalb werden in den Förderjahren 2007/2008 die zur Verfügung stehenden 580 Millionen Euro hoffentlich fließen. Es ist wirklich gut angelegtes Geld; die Förderung beträgt im Durchschnitt nur 20 Prozent der Investitionskosten. Wir begrüßen auch, dass bezogen auf die jetzt etwas unklare Situation für das Land Berlin eine Regelung gefunden wurde. Im Finanzausschuss wurde uns versichert, dass in Berlin Sicherheit für alle Investitionen, die noch in diesem Jahr angeschoben werden, besteht, sodass auch da die Zeichen auf Grün stehen. Wir hoffen, dass es nach Verabschiedung dieses Gesetzes möglich sein wird, mit der Fortführung der Gemeinschaftsaufgabe einen Beitrag dazu zu leisten, in der wirtschaftlichen Entwicklung der neuen Bundesländer ein Stück gemeinschaftlich voranzukommen. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Karin Kortmann (SPD))
Investitionszulagengesetz 2007 erfolgreich auf den Weg gebracht
Rede
von
Barbara Höll,