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"Im Brandfall nicht benutzen" zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drs. 17/7188

Rede von Ilja Seifert,

Sehr geehrte Damen und Herren,
jede und jeder von Ihnen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, kennt das Schild, das an fast allen Aufzügen steht: „Im Brandfall nicht benutzen“. Im Klartext heißt das, dass gehbehinderte Menschen sich im Notfall nicht selbst retten können.


In der Brandschutzordnung unseres Deutschen Bundestages heißt es unter anderem: „Die Evakuierung von Behinderten im Zuständigkeitsbereich der Fraktionen ist eigenverantwortlich zu organisieren und sicherzustellen. Entsprechende Hinweise auf die Büros von Behinderten sind in den Pforten des jeweiligen Gebäudes zu hinterlegen.
Was – das werden Sie sich jetzt fragen – hat das mit dem vorliegenden Antrag zu tun? Menschen mit Behinderungen sind bei fast allen Gebäuden mit Barrieren konfrontiert, die sie nur schwer oder gar nicht überwinden können. Das betrifft sowohl das Hineinkommen in ein Gebäude, die Fortbewegung innerhalb des Gebäudes und – zum Beispiel bei Bränden – auch das Verlassen eines Gebäudes.
Dabei gibt es längst Aufzüge, die auch im Brandfall noch längere Zeit – eben zur Evakuierung – nutzbar sind. Sie sind nur etwas teurer als die allgemein üblichen Aufzüge.
Das führte dazu, dass der eigentlich mit vergleichsweise hervorragend barrierefreien Gebäuden ausgestattete Bundestag 300 Menschen mit Behinderungen erst zu einem Dialog mit den Bundestagsabgeordneten am 2. und 3. Dezember 2011 einlud und – da sich darunter zu viele Rollstuhlfahrer/innen befinden – wieder auslud. Dieser an Peinlichkeit kaum zu übertreffende Vorgang zeigt, wie das wirkliche Leben ist und wie weit wir noch von einer inklusiven Gesellschaft entfernt sind.
Kaum ein Gebäude ist barrierefrei. Das betrifft Wohngebäude, Arztpraxen, Schulen, Hotels, Gaststätten, Verwaltungsgebäude, Bahnhöfe, Kultureinrichtungen usw.
Das Problem ist nicht neu, aber die Aktivitäten zur Beseitigung der Barrieren und zur Vermeidung neuer Barrieren lassen arg zu wünschen übrig.
Es beginnt beispielsweise damit, dass an der Spitze des Bundesbau- und Verkehrsministeriums mit Herrn Ramsauer (CSU) ein Minister steht, der das Wort „Barrierefreiheit“ nicht zu kennen scheint und erst recht nicht, welche Probleme sich damit verbinden und was – auch durch ihn – zu tun ist. Wer es nicht glaubt, sollte sich mal die rund 700 Pressemitteilungen des Ministers auf seiner Homepage oder seine Reden im Bundestag sowie auf diversen Veranstaltungen oder seine Antworten auf meine diesbezüglichen Anfragen ansehen.


Vorschläge seinerseits für gesetzliche Rahmenbedingungen, zum Beispiel durch verbindliche Vorgaben zum barrierefreien Bauen im Baugesetzbuch? Fehlanzeige!
Initiativen seinerseits, mit Konjunkturprogrammen der Bundesregierung, steuerlichen Anreizen oder KfW-Programmen barrierefreies Bauen zu fördern? Fehlanzeige? Im Gegenteil: Das kleine Pflänzchen „KfW-Programm Altersgerecht Umbauen“ soll 2012 wieder gerodet werden.

Dabei gibt es seit März 2009 mit der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Behindertengleichstellungsgesetz aus dem Jahr 2002 Gesetze in Deutschland, welche Bund, Länder und Kommunen verpflichten, sich aktiv für die Schaffung von Barrierefreiheit in Wohnungen und im Wohnumfeld einzusetzen.

Nicht einmal zwei Prozent aller Wohnungen in der BRD sind barrierefrei. Wer behinderungs- bzw. altersbedingt auf Barrierefreiheit angewiesen ist, steht – so meine Erfahrungen – vor gravierenden Problemen. In einigen Fällen sind Anpassungsmaßnahmen am Wohngebäude und oder in der Wohnung möglich. Voraussetzungen dafür sind die Zustimmung des Eigentümers und die Klärung der Finanzierung. Beide Hürden sind oft nicht überwindbar. Hinzu kommt der absurde Fakt, dass die Schaffung der Barrierefreiheit nicht etwa als Wertsteigerung begriffen wird, sondern sie bei Auszug (oder Tod) auf Kosten der behinderten Menschen sogar wieder rückgängig gemacht werden muss.

Also bleiben drei Möglichkeiten: 1. der Verbleib in der nichtbarrierefreien Wohnung unter Inkaufnahme menschenunwürdiger Bedingungen (dazu zähle ich massive Bewegungseinschränkungen innerhalb der Wohnung, Einschränkungen in der Nutzung von Toilette und Waschmöglichkeiten und äußerst eingeschränkte Möglichkeiten, die Wohnung zu verlassen), 2. der Umzug in eine barrierefreie Wohnung, was angesichts des fehlenden Wohnungsangebotes und der mit dem Umzug verbundenen Kosten ebenfalls schwer zu realisieren ist sowie 3. der Umzug ins Heim – ein Weg, der für viele Menschen aus mir sehr verständlichen Gründen nicht erstrebenswert ist.
Deswegen unterstütze ich ausdrücklich die Losung des Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) „Aufzug statt Auszug“ und diesbezügliche Initiativen des sächsischen Verbandes der Wohnungsgenossenschaften.
Wir brauchen dringendst deutlich mehr barrierefreie Wohnungen, Wohngebäude und ein entsprechendes Wohnumfeld. Deswegen wird DIE LINKE den vorliegenden Antrag unterstützen.

Ein Weg ist die Beseitigung vorhandener Barrieren. Dazu brauchen wir verbindliche Regelungen im Baugesetzbuch und den Landesbauordnungen, entsprechende Förderprogramme und intelligente Lösungsvorschläge von Architektinnen und Architekten sowie den Baufirmen. Bei den Förderungen kann man von den bewährten Instrumenten hinsichtlich der Sanierung in denkmalgeschützten Gebäuden und bei der energetischen Sanierung lernen. Statt einer Einstellung des KfW-Programms Altersgerechtes Umbauen fordert DIE LINKE schon mit dem Bundeshaushalt 2012 dessen Erhöhung und Verstetigung. Auch eine andere Bezeichnung dieses KfW-Programms halte ich für sinnvoll.

Neubauten müssten künftig generell barrierefrei bzw. so barrierearm gebaut werden, dass individuelle Anpassungen unkompliziert möglich sind. Das ist auch eine Herausforderung für die Firmen, welche Einfamilienhäuser und andere kleine Eigenheime anbieten.

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe zwei Visionen hinsichtlich der Barrierefreiheit von Wohnungen und anderen Gebäuden: Erstens hoffe ich, dass irgendwann alle Gebäude und alle Wohnungen barrierefrei sind. Ich möchte – egal mit welcher Behinderung - uneingeschränkt in meiner Wohnung leben und auch jederzeit Verwandte, Bekannte und Freunde in deren Wohnungen besuchen können. Auch das gehört zu umfassender Teilhabe, wie sie in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben wurde. Und zweitens möchte ich in jedes Gebäude nicht nur hinein-, sondern auch (bei Notfällen) wie andere Menschen ohne Behinderungen wieder hinauskommen können.